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1937 erhielt die Tätigkeit als
»Führerin« im Reichsarbeitsdienst für die weibliche
Jugend (RADwJ) den Status eines regulären Berufs. Ein
hierarchisch gegliedertes Führerinnenkorps und ein
eigenes mehrstufiges Schulsystem, das der
Führerinnennachwuchs zu durchlaufen hatte, entstanden.
Nachdem zu Kriegsbeginn die Arbeitsdienstpflicht für
Mädchen eingeführt worden war, gab es einen großen
Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen. Juristinnen
etwa, die seit 1936 nicht mehr Richterinnen werden
durften und auch häufig aus leitenden
Verwaltungspositionen verdrängt wurden, konnten im RADwJ
Karriere machen.
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Nach außen vertrat der RADwJ ein konservatives
Frauenbild und nahm für sich in Anspruch, die
Arbeitsmaiden primär zu guten Hausfrauen und »Müttern
des Volkes« erziehen zu wollen. Daher wurde für die
neuen Frauenberufe im RAD eher defensiv geworben: Die
»Tochter aus gutem deutschem Hause« wurde angesprochen.
Einige Jahre RAD-Führerin gewesen zu sein, sei die
ideale Vorbereitung auf die Ehe. Wenn ältere Frauen eine
Laufbahn im RAD einschlugen, wurde vor allem ihr
selbstloser Einsatz zum Wohle der Nation hervorgehoben. |
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Das Dilemma blieb jedoch bestehen: Einerseits
akzeptierten viele Funktionäre des NS-Staates keine
weiblichen Führungsansprüche, andererseits kam ein
autoritärer Staat mit hierarchisch aufgebauten
Frauenorganisationen ohne »Führerinnen« nicht aus. |