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Die Jagd ist die älteste Form der Fleischbeschaffung, doch beruhte das Recht zu ihrer Ausübung im Mittelalter auf bestimmten Voraussetzungen. Zunächst war sie an Grundeigentum gebunden, aber jedem Freien erlaubt. Dem König war die Ausweisung von Bannwäldern vorbehalten, deren alleinige Jagd ihm zukam. Dieses Hoheitsrecht ging ab dem 13. Jahrhundert als Lehen an die erstarkenden Territorien über. Insassen von Klöstern und Einwohner der Städte waren von der Ausübung der Jagd ausgeschlossen. Bauern blieb lediglich die Bekämpfung von Schadwild, wie die Beteiligung an der Jagd auf Wölfe und Bären. Die Jagd wurde Adelsprivileg, ihre Ausübung diente auch der Darlegung einer Rechtslage und der Zurückweisung der Ansprüche fremder Herren. Wildbret spielte jedenfalls für die Ernährung der Burgbewohner nur eine nachgeordnete Rolle. Spezielle Jagdwaffen entstanden erst gegen Ende des Mittelalters. Zuvor wurde mit der Bewaffnung gejagt, die auch im Krieg ihre Verwendung fand.