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Die Jagd

Jagdschwert mit drei Besteckteilen, 16. Jh. (DHM)

Die Jagd ist die älteste Form der Fleischbeschaffung, doch beruhte das Recht zu ihrer Ausübung im Mittelalter auf bestimmten Voraussetzungen. Zunächst war sie an Grundeigentum gebunden, aber jedem Freien erlaubt. Dem König war die Ausweisung von Bannwäldern vorbehalten, deren alleinige Jagd ihm zukam. Dieses Hoheitsrecht ging ab dem 13. Jahrhundert als Lehen an die erstarkenden Territorien über. Insassen von Klöstern und Einwohner der Städte waren von der Ausübung der Jagd ausgeschlossen. Waidmesser mit Kalenderklinge, 1532 (DHM)) Bauern blieb lediglich die Bekämpfung von Schadwild, wie die Beteiligung an der Jagd auf Wölfe und Bären. Die Jagd wurde Adelsprivileg, ihre Ausübung diente auch der Darlegung einer Rechtslage und der Zurückweisung der Ansprüche fremder Herren. Wildbret spielte jedenfalls für die Ernährung der Burgbewohner nur eine nachgeordnete Rolle. Spezielle Jagdwaffen entstanden erst gegen Ende des Mittelalters. Zuvor wurde mit der Bewaffnung gejagt, die auch im Krieg ihre Verwendung fand.

Grundriss der Ausstellung in der Ausstellungshalle von I. M. Pei im 2. OG Burgendämerung? Burg als Wirtschaftsort Das neue Recht - der neue Krieg Frauenzimmer Rheingold Die Jagd Gemeinplatz - Vorurteil und Burgenbilder Die neue Burg - Schloss und Festung Burg und Bürger Die internationale Kultur des Adels
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