Gunther Franz

Prominente Gegner der Hexenprozesse
in Luxemburg und Kurtrier

Die Hexenverfolgung im Erzbistum Trier, zu dem neben dem Kurfürstentum Trier auch Teile des Herzogtums Luxemburg gehörten, hatte als Reichskhündig Exempel, als Beispiel, das im ganzen Reich kundig, das heißt bekannt war, eine große publizistische Wirkung. Der Trierer Hexentanzplatz wurde 1594 als illustriertes Flugblatt verbreitet. Die Schrift des Trierer Weihbischofs Peter Binsfeld († 1598) gegen die Hexen (Tractatus de confessionibus maleficorum et sagarum, Druck 1589; Tractat von bekantnuß der Zauberer unnd Hexen, Druck 1590) erwies sich als ein neuer ‚Hexenhammer', der sogar im Herzogtum Bayern als Vorbild bei der Verfolgung von Hexen genommen wurde. Es ist für die Nachwelt ein Trost, dass in Trier und Luxemburg auch prominente Gegner der blutigen Prozesse und des Aberglaubens gewirkt haben, die im Namen der Barmherzigkeit Gottes und der Vernunft mutig ihre Stimme erhoben. Cornelius Loos († 1596) in Trier und Friedrich Spee († 1635), der in Paderborn, Köln und Trier wirkte, waren neben dem Jesuitenprofessor Adam Tanner († 1632) in Ingolstadt die bedeutendsten Gegner der Prozesse auf katholischer Seite. Abt Antonius Hovaeus († 1568) in Echternach und Pfarrer Heinrich Gaderius († 1636) waren im Herzogtum Luxemburg Zeugen der Wahrheit und der Vernunft. Ob man den Trierer Juristen Dietrich Flade († 1589) und den Abt Johannes von Malmédy († 1604) zu den Gegnern rechnen kann, ist zu bezweifeln. Aus Lothringen ist uns bislang kein Gegner der Prozesse bekannt, der seine Stimme gegen die Daemonolatria (Über den Teufelskult) des Hexenjägers Nicolas Remy († 1612) erhoben hätte.

Antonius Hovaeus

Die Benediktinerabtei Echternach war nicht reichsunmittelbar, sondern gehörte zum Herzogtum Luxemburg und damit zu den Spanischen Niederlanden.
Da König Philipp II. die Einkünfte der Abtei Egmond zur Ausstattung neuer Bistümer verwenden wollte, versetzte er den erst kurz zuvor gewählten Abt von Egmond, Anton van Hove (Antonius Hovaeus, † 1568) nach Echternach. Er war kein Graf (comes), wie er auf der Echternacher Äbtetafel bezeichnet wird und auch nicht mit dem durch Goethes Drama bekannten Freiheitshelden Lamoral Graf Egmond verwandt. Nach dem Bericht des späteren Echternacher Abtes und Geschichtsschreibers Johannes Bertels (Abt 1595-1607) war Hovaeus ein Mann von starkem Körperbau, ausgezeichnetem Verstand, großer Gelehrsamkeit, ein tüchtiger Redner und ebenso gewandter Dichter. Er übernahm in Echternach eine schwierige Aufgabe, denn sein Vorgänger Godefroi d'Apremont († 1562) hatte 20 Jahre lang eine unglaubliche Misswirtschaft betrieben. Von Hovaeus wurde 1564 der Dialog Zuermondius gedruckt; 1566 erschienen zusammen in einem Buch die Schriften De arte amandi Christum (Von der Kunst Christus zu lieben) und Liber praecum, odarum, hymnorum (Buch der Gebete, Lieder und Hymnen).

In den Jahren 1562 bis 1564 gab es in Deutschland seit längerer Zeit wieder eine größere Welle von Hexenverfolgungen. Der Arzt Johannes Weyer († 1588) veröffentlichte die erste grundlegende Schrift gegen die Prozesse, welche die Diskussion in den folgenden hundert Jahren mitbestimmen sollte. Weyer war in Kleve am Niederrhein Leibarzt des Herzogs Wilhelm V. von Kleve-Jülich-Berg († 1592) und wahrscheinlich Vertreter eines von Erasmus geprägten humanistischen Katholizismus. Sein Buch De praestigiis Daemonum, et incantationibus, ac veneficijs, Libri V. (Vom Blendwerk der Dämonen, von Zauberei und Giftmischerei fünf Bücher) wurde 1563 in Basel gedruckt.

Hovaeus las das Buch Weyers mit größter Anteilnahme und schrieb dem Autor am 29. Juni 1563 mit begeisterter Zustimmung: Certe librum illum nescio quo cum fructu, summa cum animi voluptate, non tam legi, quam penitus devoravi. Quem equidem video talem esse, ut haud dubie nomen tuum immortali cum gloria ad posteros transmittat. O' foelicem Cliviam, quae tantas habet literarum heroas. (Unberechenbaren Gewinn und höchsten geistigen Genuss hat dein Werk mir gebracht, das ich nicht bloß gelesen, sondern geradezu verschlungen habe. Es ist ein Werk, das meines Erachtens ohne Zweifel deinen Namen mit unsterblichem Ruhm auf die Nachwelt bringen wird. Kleve mag sich glücklich preisen, dass es so bedeutende Schriftsteller hat.) Weyer war erfreut, dass ihn ein kirchlicher Würdenträger unterstützte und druckte den Brief zusammen mit anderen Urteilen von Gelehrten in den von 1564 bis 1583 erschienenen lateinischen Neuausgaben ab; auch in die deutsche Übersetzung von 1586 wurde der Brief aufgenommen. Da Hovaeus vermutlich seinen Namen nicht genannt wissen wollte, wurde dieser im Druck abgekürzt: A.H.H.A.E., das heißt Antonius Hovaeus Haecmundanus (aus Egmond) Abbas Echternacensis (oder: Epternacensis).

Hovaeus pries in seinem Schreiben Weyer, welcher "der christlichen Religion zum Höchsten hierinnen gedient und großen Dank von ihr erworben und erlangt habe". Dann fuhr er fort: An non erat in detrimentum nostrae Reipublicae, plus concedere diabolo, et nescio quibus malis geniis, quam unigenito filio Dei? (Hat es unserm gemeinen Nutzen nicht merklichen Schaden zugefügt, dass man mehr dem Teufel und seinen Geistern, denn Christo, dem eingebornen Gottes Sohn, Glauben geschenkt hat und nachgefolgt ist?).

Der Abt hatte klar erkannt und ausgesprochen, dass die Hexenjäger, die sich so fromm gaben, weil sie angeblich den Teufel bekämpften, in Wirklichkeit mehr an die Macht des Teufels als an diejenige Gottes und Christi glaubten. Die Welt wurde von ihnen offenbar rein dualistisch als Schlachtfeld zwischen den Mächten des Lichtes und der Finsternis gesehen. In der Endzeit dieses Kampfes, in dem sich die Hexenjäger zu befinden glaubten, schien der Teufel mit seinen Heerscharen bereits so mächtig und allgegenwärtig zu sein, dass er unter äußerster Anstrengung mit Massenprozessen und Verbrennungen bekämpft werden musste.

Im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit wurde die Folter von den am römischen Recht orientierten Juristen für notwendig gehalten, weil man nur aufgrund eines Geständnisses den oder die Angeklagten verurteilen durfte. In den Hexenprozessen wurde dieses Rechtsinstrument pervertiert, indem die Angeklagten so lange unmenschlich gefoltert wurden, bis sie alles aussagten, was die Richter hören wollten. Es ist bemerkenswert, dass Hovaeus fast 70 Jahre vor Friedrich Spee bereits die Folter grundsätzlich abgelehnt hat: Nam in torminibus mentitur qui pati multa potest, mentitur qui nihil pati potest: dum hic non vult fateri quae fecit, alter plura fatetur se perpetrasse quam unqum vel per somnium cogitavit. (Denn in der Folter lügen gleichermaßen diejenigen, die viel aushalten und die nichts aushalten können. Während der eine seine Missetaten nicht gestehen will, bekennt der andere Schlimmeres, als ihm jemals im Traume einfiel.) Hovaeus hat als Humanist aufklärerisch gedacht und eindeutig jeden Glauben an Hexerei als Aberglauben bezeichnet; dies seien Dinge oder Vorstellungen ohne jeden Bezug zur Wirklichkeit. Als Beispiel berichtete er eine interessante Geschichte aus Echternach: Nachdem unter Abt Godefroi d'Apremont alle Mönche - bis auf einen - durch übermäßigen Genuss von allerschlechtestem Wirtshauswein gestorben waren, wurde eine arme, alte Frau beschuldigt, unter bestimmte Stufen im Chor der Abteikirche, wo die Mönche standen, wirkkräftige Zaubermittel gelegt zu haben. Der betrügerische Ankläger forderte die Echternacher Bürger auf, sich in der Kirche zu versammeln. Als der Stein hinweggewälzt war, ließ der Ankläger aus seinen Ärmeln tote Frösche, Eidechsen und Schnecken, die er zu diesem Zweck in den Feldern gesammelt hatte, in das Loch fallen. Diese Täuschung wäre geglaubt und die Frau zum Feuertod verurteilt worden, wenn nicht ein scharfsinniger Mann mit durchdringenden Augen den Schwindel erkannt hätte. Dieser "scharfsinnige Mann" war sicher Hovaeus selbst.

Hovaeus blieb weiter mit Weyer in Verbindung, der in die Ausgabe von 1568 einen Bericht aus Echternach aufnahm. 1565 habe ein altes Weib unter der Folter gestanden, "unerhörte Kälte, langwährenden Schnee und harten Frost" gezaubert zu haben. "Etliche treffliche und ansehnliche Männer, welche diesem närrischen unmöglichen und unnatürlichen Bekenntnis" zuviel Glauben geschenkt hätten, seien dabei gewesen. Hovaeus hielt also den Schadenzauber für unmöglich und kritisierte die Hexenprozesse.

Weyer rühmte den Echternacher Abt 1567 in der Widmungsvorrede zu Medicarum observationum rararum liber I (Buch der Beobachtungen seltener Arzneien) überschwänglich: "Dein Beispiel wird die Säumigen unter deinen hohen Kollegen aufrütteln. Scham oder auch fromme Sinnesänderung wird sie zur Teilnahme an deiner Reform aneifern. Gepriesen sei inzwischen die Genossenschaft, der ein solcher Vorsteher zuteil ward."

Cornelius Loos

Cornelius Loos (um 1540/46-1596) nannte sich humanistisch Looseus, Callidius oder Chrysopolitanus nach seiner Heimatstadt Gouda (Goldstadt) in den Niederlanden. Er stammte aus einer Patrizierfamilie, hatte in Löwen (Louvain) studiert und seine Studien an der Theologischen Fakultät in Mainz fortgesetzt. 1574 musste Loos mit seiner Familie, die an einer misslungenen royalistischen Verschwörung beteiligt gewesen war, seine Heimat verlassen. Wahrscheinlich zog er 1578 nach Mainz, wo er Theologieprofessor wurde. Ab 1580 veröffentlichte Loos neun Bücher sehr unterschiedlichen Inhalts: ein Gebetbuch, polemische theologische Werke, politische Werke mit Bezug auf den niederländischen Aufstand, eine Übersicht katholischer deutscher Schriftsteller und ein kleines lateinisches Sprachlehrbuch. Wahrscheinlich nach 1585 ging Loos als Theologieprofessor an die Universität Trier, wo seit 1560 die Philosophische und die Theologische Fakultät ganz in den Händen des Jesuitenordens lagen; Loos war der einzige bekannte Nichtjesuit an der Fakultät.

Mit unseren Vorstellungen von einem aufgeklärten Bekämpfer des Hexenwahns lässt sich schwer verbinden, dass Loos ein leidenschaftlicher Gegner der Protestanten war. Nicht die Magie (Hexerei), sondern die Häresie sei das schlimmste Verbrechen (crimen pessimum), das als öffentlicher Frevel ausgerottet werden müsse.

Der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld war nach dem Erzbischof und Kurfürsten Johann VII. von Schönenberg die wichtigste Persönlichkeit im Trierer

Klerus. Er glaubte ebenso wie der Erzbischof an die Gefahr, die angeblich durch die Hexen und Zauberer als Anhänger des Teufels drohe, und verfasste unter Benutzung der in den Trierer Prozessen auf der Folter erpressten Aussagen einen neuen ‚Hexenhammer'. 1589 wurde in Trier sein Tractatus de confessionibus maleficorum et sagarum gedruckt. Das Buch erlebte 1591 eine zweite, wesentlich vermehrte Auflage und wurde 1590 in Trier und 1591 in München ins Deutsche übersetzt. Als Entgegnung verfasste Loos 1592 die Schrift De vera et ficta magia (Von der wahren und der eingebildeten Zauberei). Der Titel wurde geändert in De vera et falsa magia (Von der wahren und der falschen Zauberei). Da es kaum möglich gewesen wäre, das Buch bei demselben Drucker, der schon Binsfelds Traktat herausgebracht hatte und der der Zensur der Theologischen Fakultät unterstand, zu veröffentlichen, gab Loos das Manuskript nach Köln, dem größten katholischen Zentrum des Buchdrucks in Deutschland. Auch sandte er Schreiben, in denen er sich gegen die Hexenprozesse äußerte, an nicht näher bezeichnete Geistliche, den Rat der Stadt Trier sowie weitere Personen. Der Trierer Erzbischof und Kurfürst fühlte sich vor allem durch die Feststellungen in dieser Schrift beleidigt, dass die Angeklagten nur durch die Härte der Folter gezwungen würden zu gestehen, was sie getan hätten, dass durch die Zerfleischung bei der Folter unschuldiges Blut vergossen und mittels einer neuen Alchimie Menschenblut in Gold und Silber verwandelt würde, dass man sich also an den Prozessen bereichere, und dass die Obrigkeit und Richter Tyrannen seien.

Der päpstliche Nuntius Ottavio Mirto Frangipani († 1612) stand dem Trierer Kurfürsten und seinem Weihbischof zur Seite. Er veranlasste, dass das Buch während des Drucks in Köln beschlagnahmt, der Autor verhaftet und in der Trierer Benediktinerabtei St. Maximin eingesperrt wurde. Dort wurde Loos ein Widerruf (retractatio) abgenötigt, den er am 15. März 1593 in Anwesenheit seiner Gegner, des Weihbischofs Binsfeld, des Maximiner Abtes Reiner Biewer († nach 1613), des Offizials Bartholomäus Bodeghemius

(† 1608) und anderer Zeugen unterschreiben musste. Ein lediglich fragmentarisch erhaltenes Manuskript der Schrift De vera et falsa magia wurde zunächst in der Trierer Jesuitenbibliothek aufbewahrt und mit dieser 1804 in die Stadtbibliothek Trier inkorporiert; Druckfahnen sind in der Kölner Universitäts- und Stadtbibliothek erhalten. Der Jesuitengelehrte Martin Del Rio († 1608) veröffentlichte 1599 in seiner sechsbändigen Untersuchung über die Zauberei (Disquisitionum magicarum libri sex) im Anhang zum fünften Band den Widerruf von Loos, weil ihm dieser als bester Beweis für die Irrtümer der Bekämpfer des Hexenglaubens galt. Ob ein solcher Widerruf erzwungen oder sachlich berechtigt war, spielte dabei keine Rolle. Lange Zeit war Loos' Kampf gegen die Hexenprozesse nur durch die Thesen in dem von Del Rio veröffentlichten Widerruf bekannt.

Nach Loos ist die magia falsa oder ficta, die falsche oder eingebildete Zauberei beziehungsweise Hexerei, ein Hirngespinst mancher Angeklagter, eine phantastische Erfindung der Ankläger und die theoretische Konstruktion seiner intellektuellen Opponenten, vor allem von Peter Binsfeld. Es handele sich nur um vanitates, insaniae falsae, mendacia inania (Eitelkeiten, falsche Wahnbilder, nichtige Täuschungen). "Die ganze scheußliche, schauerliche, ungeheure Maschinerie von Zauberern und Hexen" sei zunächst aus Illusionen und Wahnbildern entstanden, dann aus noch unsinnigerem Geschwätz stark angewachsen. Autoren und Richter bemühten sich, "die Maschinerie zu stärken und zu verteidigen, jene, wenn sie die inhaltsleeren Geständnisse beschreiben, und diese mit ihren vielfältigen bitteren Strafen und Folterungen." Pathetisch rief Loos aus: "Oh christlicher Glaube, wie lange noch wird der verderbliche Aberglaube dich quälen? Oh christliche Gemeinschaft, wie lange noch wird das Leben der Unschuldigen in dir gefährdet sein?"

Loos bestritt nicht die Existenz von Hexen oder gar des Teufels. Im Gegensatz zum Glauben der Hexenjäger brauche man aber keine Angst zu haben, weil Gott Teufel und Hexen völlig in seiner Gewalt habe. Sie vermöchten nur das, was ausdrücklich in der Bibel und den frühen Kirchenvätern, den einzigen Autoritäten, die Loos anerkannte, erwähnt sei. Die ‚Irrtümer' der mittelalterlichen scholastischen Theologie von Thomas von Aquin, auf den sich Dämonologen wie Binsfeld beriefen, lehnte Loos ab. Wenn der Teufel und die Dämonen keine körperlichen Formen annehmen könnten, beruhten alle Aussagen über den Teufelspakt, den Hexensabbat und den Hexenflug auf Träumen, Phantasiebildern und Verblendungen. Es gebe keine Zauberer, die Gott absagen, sich dem Teufel durch einen Pakt unterwerfen und mit seiner Hilfe Unwetter verursachen würden.

Loos hatte keine Angst vor den Machenschaften des Teufels, weil er mit dem Kirchenvater Augustinus die Gnade Gottes betonte. Das klingt nach dem Reformator Martin Luther, dessen Gnadenlehre auch auf den Hl. Augustinus zurückging, mit dem Loos aber nichts im Sinne hatte. Er hatte in Löwen studiert, wo 1551 bis 1589 der Theologieprofessor Michael de Bay (Bajus) ein von der Kurie 1567 verurteiltes theologisches System gelehrt hatte (den so genannten Bajanismus), in dessen Mittelpunkt die Gnadenlehre des Augustinus stand. Loos und Binsfeld waren in zwei ganz verschiedenen Gedankenwelten verwurzelt. Binsfeld war gelehrt, aber ein Traditionalist, der jede Quelle fast kritiklos als Autorität hinnahm. Loos hingegen war ein kritischer Geist, der ohne Prüfung weder wissenschaftlichen Autoritäten (abgesehen von den alten Kirchenvätern) noch den Aussagen von angeblichen Zeugen glaubte.

Nach der durch den Widerruf 1593 erkauften Freilassung ging Loos in die Spanischen Niederlande, nach Brüssel, wo er eine Anstellung an der Kapellenkirche (Nôtre Dame de la Chapelle) bekam. Del Rio berichtete, dass Loos seine verurteilten und widerrufenen Ansichten in Brüssel erneut geäußert habe, zum zweitenmal festgenommen, freigelassen, dann noch einmal verhaftet worden sei und nur durch den Tod im Gefängnis weiterer Verfolgung entgangen sei. 1596 deutete Loos in der Vorrede zu seiner Schrift Theologiae Institutionum libri IV (Vier Bücher über den Unterricht der Theologie) an, dass er dieses Werk in einem Versteck in der Stiftskirche St. Michael und St. Gudula in Brüssel (Collégiale St. Michel et Ste. Gudule), in dem er sich drei Monate lang aufhielt, vollendet habe. "Man zwingt mich, der heimlichen Scheelsucht gewisser Leute zu weichen, die Stadt zu verlassen, ja die Gegend, viel mehr noch den Erdkreis hinter mir zu lassen, wenn möglich." Wir können davon ausgehen, dass Loos auch in Brüssel gegen das Unwesen der Hexenprozesse polemisiert hat, auch wenn wir nicht wissen, ob der Bericht von Del Rio auf Wahrheit beruht.

Dietrich Flade

Gewaltiges Aufsehen erregte der Prozess gegen Dr. Dietrich Flade (Flad, Vlaet, 1534-1589) in Trier. Die Familie Flade stammte aus St. Vith im heutigen Belgien. Der Großvater Hubert Flade kam Ende des 15. Jahrhunderts nach Trier und wurde Kellerer (Steuer- und Wirtschaftsverwalter) im Amt Pfalzel. Dietrich Flade, Doktor der Rechte, wurde kurfürstlicher Rat und Stadtschultheiß, der Vertreter des Kurfürsten in der Stadt Trier. Er hatte die Leitung des Trierer Schöffengerichts, war Beisitzer am Appellationsgericht in Koblenz, Schultheiß des domkapitularischen Gerichts und Schöffe am Hochgericht St. Maximin. Er war Professor an der juristischen Fakultät der Trierer Universität und 1585 deren Rektor. Das Rektorat war ein Ehrenamt, das meist nur Äbte und andere hohe geistliche Würdenträger erhielten, da die Rektoren nach den Statuten ledig sein mussten. Deshalb konnte der Jurist Flade erst als Witwer das Rektorat bekleiden. Flades Ehefrau hatte im übrigen zu seinem ungewöhnlichen Reichtum (drei stattliche Häuser in der Brückenstraße und 34.000 Goldgulden Vermögen) beigetragen.

1587 wurde Flade aufgrund der Aussagen eines Jungen beschuldigt, mehrfach als Anführer auf dem Hexensabbat gewesen zu sein. Die Krankheit des Erzbischofs und Kurfürsten Johann VII. von Schönenberg sei durch einen Giftanschlag verursacht worden, an dem auch Flade beteiligt gewesen sein soll. Da sich das Gerücht von dem Hexenmeister Flade schnell verbreitete und weil man möglicherweise den Angeklagten unter der Folter entsprechende Aussagen in den Mund legte, wurde der hohe Beamte und Richter immer wieder besagt. Diese Besagungen sowie ein gescheiterter Fluchtversuch 1588 wurden als Indizien für seine Schuld gewertet. Am 18. September 1589 wurde Flade bei der Trierer Gerichtsstätte auf der anderen Moselseite bei Euren in einer Strohhütte verbrannt.

War Flade, der selber zahlreiche Hexenprozesse geführt hatte, nicht nur ein Opfer, sondern auch ein Gegner der Prozesse? Bei seiner Verteidigung hat er die zahlreichen Aussagen, nach denen er auf dem Hexentanzplatz gesehen worden sei, nicht grundsätzlich bestritten. Als Erklärung für diese Bezichtigungen führte er an, er sei nicht bewusst und körperlich (scienter und corporaliter) auf dem Sabbat gewesen, der Teufel habe jedoch seine Gestalt angenommen. Doch nach damaliger Lehre, die auch Flade bekannt war, musste der Teufel dazu die Einwilligung der betreffenden Person haben. Deshalb genügte dieses Argument nicht zur Entschuldigung.

Dennoch wird Flade von Martin Del Rio als prominenter Gegner der Hexenprozesse und damit quasi als Schutzherr der Hexen beschrieben. Flade habe sich im Sinne von Johann Weyer gegen die Verfolgungen geäußert, sei aber von Weihbischof Binsfeld widerlegt worden. Er habe vor seiner Hinrichtung nicht nur die Hexerei, sondern auch den betrügerischen Versuch, Prozesse zugunsten der Angeklagten zu manipulieren, gestanden. Die Prozessakte Flades ist teilweise in der Cornell University in Ithaca, (im Staat New York) und teilweise in der Stadtbibliothek Trier erhalten. Darin findet sich ebenso wenig ein Hinweis auf eine kritische Haltung Flades wie in anderen Akten. Auch in den Büchern von Binsfeld und Loos ist eine Gegnerschaft Flades nicht erwähnt. Die Aussagen über Flade als Prozessgegner hat Del Rio anscheinend erfunden, um den prominenten Juristen nicht als Opfer eines Justizirrtums oder gar einer Intrige darstellen zu müssen. Es erschien ihm nur logisch, dass Flade als Anführer der Hexen diese auch in Schutz genommen hat.

Der Prozess Flade wirkt bis heute nach. Der Stadtschultheiß hatte der Stadt Trier 4.000 Gulden geliehen. Nach der Hinrichtung verfügte der Kurfürst, dass der Stadt Trier die Schulden nicht etwa erlassen würden, vielmehr seien die Zinsen fortan an die Trierer Pfarrer zur Aufbesserung ihres Einkommens zu zahlen. Noch heute stehen "Verpflichtungen aus dem Fladeschen Nachlass" in Höhe von 710,- DM im Haushaltsplan der Stadt Trier unter der Rubrik Kul-tur und werden pünktlich an die vier Pfarreien der Innenstadt gezahlt.

Johannes von Malmédy

Zum 400. Geburtstag von Friedrich Spee wurde im Februar 1991 an der St. Suitbertus-Basilika in seinem Geburtsort Düsseldorf-Kaiserswerth ein großes Bronze-Epitaph des Künstlers Bert Gerresheim zu Ehren Spees angebracht. Unter den dargestellten Persönlichkeiten im Kopfteil finden sich tatsächliche Gegner der Hexenprozesse vor und nach Spee, wie Johann Weyer, Cornelius Loos, Adam Tanner, Paul Laymann († 1635) und Christian Thomasius († 1728), aber auch lediglich vermutete Gegner wie Dietrich Flade und Abt Johannes Malmunder.

Johannes Malmunder (eigentlich von Malmédy) war 1577 bis 1604 Abt der Benediktinerabtei St. Martin, einer der vier alten Abteien außerhalb der Stadtmauern von Trier. Aus dem Hexenregister des St. Maximiner Amtmanns Claudius Musiel geht hervor, dass der Abt 1590 bis 1592 sechsmal besagt worden ist. Anna Meisenbein in Ruwer, deren Prozess auch in die dämonologische Literatur eingegangen ist, nannte in ihrem Verfahren ungewöhnlich viele angebliche Komplizen, insgesamt 91 Frauen und Männer. Auch der Abt habe mit ihr auf der Hetzerather Heide, dem vermeintlichen zentralen Versammlungsplatz der Hexen des Trierer Landes, getanzt: Her Johan Malmunder Apt zu S[ank]t Martein hat offt mit Ihr uff Hetzratter Heiden gedantz mit einer kappen und weissen schlaff Juippen. Annas Sohn Hans Cuno sagte aus, der Abt habe alles einen Willen mit seiner Mutter Meisenbeins Anna gedrieben. Da der Abt anscheinend trotzdem nicht angeklagt wurde und wir keinen Hinweis auf eine Stellungnahme von ihm gegen die Hexenprozesse haben, kann er weder als Opfer noch als Gegner gelten.

Heinrich Gaderius

Heinrich Kauder († 1636), latinisiert Gaderius, nannte sich nach seinem vermutlichen Geburtsort im Westen des heutigen Großherzogtums Luxemburg (östlich von Arlon) auch Heinrich Sterpenich. 1607 bis 1621 verwaltete er die Pfarrei Koerich (luxemburgisch Käerch). Gaderius verfügte über ein ungewöhnlich großes Vermögen. Am neugegründeten Jesuitenkolleg in Luxemburg stiftete er gleich zwölf Studienbörsen (Stipendien), wozu ein Kapital von mindestens 14.000 Karolusgulden nötig war. Er rief auch eine Schulstiftung ins Leben, aus deren Mitteln noch Ende des 18. Jahrhunderts pro Jahr sechs Monate lang Schulunterricht abgehalten werden konnte. In Koerich soll er die Kirche zumindest restauriert haben. Ungewöhnlich war auch, dass Gaderius an der Universität Löwen studiert und den akademischen Grad eines Lizenziaten der Theologie erworben hatte, da nur wenige Pfarrer damals ein abgeschlossenes Theologiestudium absolvierten. Seine Predigten wurden allgemein gelobt. Ab 1618 bemühte sich der Luxemburger Provinzialrat um strikte Einhaltung der Residenzpflicht der Pfarrer. Mit dieser Maßnahme ließ sich nicht vereinbaren, dass Gaderius die beiden Pfarreien Koerich und Sterpenich versah und deren Pfründen erhielt. 1620 sprach der Provinzialrat Heinrich Gaderius die Pfarrei Sterpenich zu und sperrte ihm die Einkünfte aus Koerich. Ein Jahr später musste sich der Nachfolger auf der Koericher Pfarrei verzweifelt an den Provinzialrat wenden, weil Gaderius keine Anstalten machte, das Pfarrhaus zu räumen.

In den Jahren 1610 bis 1616 führte Peter Britt, Amtmann der kleinen Herrschaft Elter, mehr als 20 Hexenprozesse durch. Dabei wurden zunächst ‚arme Schlucker', dann auch angesehene Bürger angeklagt. Britt verstieß dabei gegen die vom Provinzialrat verabschiedete Hexenprozessordnung, die ein ‚ordentliches' Verfahren durch Juristen gewährleisten sollte. Britt ließ beispielsweise Absprachekartelle zwischen Zeugen zu. Statt wie andere Geistliche die Hexenfurcht anzuheizen oder als Beichtvater die Angeklagten im Kerker in ihrer aussichtslosen Situation zu quälen, war Heinrich Gaderius wahrhaftig ein guter Hirte. Tatkräftig hat er die Hexenprozesse bekämpft. Er ermutigte beschuldigte Pfarrkinder, sich nicht in ihr Schicksal zu ergeben, und lieh ihnen Geld zu ihrer Verteidigung. 1616 brachte er persönlich 800 Taler nach Luxemburg. Gaderius sammelte Beweise gegen den Hexenjäger Britt und predigte von der Kanzel, man verwirke das ewige Leben, wenn man seinen Nächsten falsch beschuldige. Nach dem Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen dürfe die menschliche Justiz nicht Gottes Urteil am Jüngsten Gericht vorgreifen. Er soll sogar gesagt haben, es gebe keine Zauberei in natürlichen Dingen, also keinen Schadenzauber. Der Amtmann Britt drohte seinem Widersacher mit einem Hexenprozess. Gaderius beantragte zu seiner Rechtfertigung beim Provinzialrat einen Reinigungsbrief (lettre de purge). Der mutige Pfarrer hatte bemerkenswerten Erfolg: Auf Weisung des Provinzialrats wurde Britt aus dem Amt entfernt; die Prozesswelle in Elter brach zusammen. In den 40er Jahren des 17. Jahrhunderts gab es aber eine neue Prozesswelle. Dabei wurden die damals von Britt erwirkten Urteile als Beweise gegen die Töchter und Enkeltöchter der Opfer herangezogen, da man glaubte, dass die Zauberei sich in den Familien fortpflanze.

Das Gleichnis vom Unkraut unter dem Weizen wurde von fast allen Befürwortern und Gegnern der Hexenprozesse diskutiert. Während der Trierer Weihbischof Binsfeld die These vertrat, das vom Teufel gestreute Unkraut sei so gefährlich, dass man beim Ausreißen auch die Gefährdung Unschuldiger durch Besagungen in Kauf nehmen müsse, bestand Friedrich Spee darauf, dass man das Unkraut nicht ausreißen dürfe, wenn dadurch auch der Weizen gefährdet sei. Auch könne man bei dem angewandten Gerichtsverfahren durch die Folter gar nicht herausfinden, welches das "Unkraut" sei. Gaderius hat mit dem Hinweis auf das Jüngste Gericht Gottes die richtige Auslegung des Evangeliums vorgetragen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass Gaderius durch seine guten Kontakte zu den Jesuiten über die Diskussion zu den Hexenprozessen in diesem Orden Kenntnis erhalten haben kann. Es ist auch daran zu denken, dass Gaderius ebenso wie Loos in Löwen studiert hat, wo der Bajanismus, die antischolastische Gnadenlehre des Michael Bajus, auch nach dessen Tod 1589 weiter heftig diskutiert wurde.

Friedrich Spee

Der heute prominenteste Gegner des Hexenwahns ist zweifellos der Jesuitenpater Friedrich Spee (1591-1635). Allerdings muss man immer wieder darauf hinweisen, dass Spee keineswegs der erste und der einzige erfolgreiche Bekämpfer der Hexenprozesse war. Aber er hat unter den Zeugen der Wahrheit mit der Cautio criminalis die größte Verbreitung gefunden und zur Beendigung der furchtbaren Hexenprozesse tatsächlich beigetragen.

Friedrich Spee (nicht "von Spee", latinisiert Spe, die Familie nannte sich auch Spede) wird nach dem Zweig seiner Familie auch Spee von Langenfeld genannt. Er war der Sohn eines adligen Amtmannes im kurkölnischen Amtsstädtchen Kaiserswerth am Rhein (heute zu Düsseldorf gehörig). Nach dem Besuch des Gymnasiums und Studienbeginn in Köln trat Spee 1610 in den Jesuitenorden ein. Das Noviziat der Rheinischen Ordensprovinz für die zweijährige Vorbereitungszeit befand sich in Trier (das Gebäude ist als Mutterhaus der Borromäerinnen erhalten). Während des Noviziats von 1610 bis 1612 hat Spee in Trier Hexenprozesse erlebt, die vor dem weltlichen, kurfürstlichen Hochgericht geführt wurden. Man sprach sicher noch von der großen Prozesswelle, die besonders in den Jahren 1585 bis 1595 stattgefunden hatte, und von dem Schicksal des Cornelius Loos. In Paderborn, Köln und anderen Städten wurde Spee ebenfalls mit Prozessen konfrontiert. Die Professur für Moraltheologie in Paderborn wurde Spee wegen verschiedener kritischer Lehren, unter anderem über die Hexenprozesse, bald wieder entzogen.

1631 erschien in Rinteln an der Weser ohne Nennung des Autors und ohne die vorgeschriebene Zensur die Schrift Cautio Criminalis, seu De processibus contra sagas liber (Mahnung zur Vorsicht im Strafprozess, oder über die Prozesse gegen die Hexen). 1632 erschien eine zweite Auflage, welche die Kritik an den blutigen Prozessen noch verschärfte und zuspitzte. Nach neueren Forschungen ist dieser Druck unter Beteiligung von Spee in Köln erfolgt. Der Kölner Provinzial Goswin Nickel, der von der Autorschaft Spees und der Umgehung der Zensur wusste, hat Spee aber geschützt, weil er es für notwendig hielt, dass die Diskussion über die Hexenprozesse neu geführt wurde. So wurde Spee entgegen der Forderung des Ordensgenerals in Rom nicht aus dem Orden ausgeschlossen, sondern 1632 als Professor für Moraltheologie an die Universität Trier versetzt. Hier hat Spee das Manuskript der Trutz-Nachtigall vollendet, eine der bedeutendsten Barockdichtungen mit über 50 Liedern und Gedichten. Der Pater leistete auch Krankenpflege- und Seelsorgedienst für die in Trier stationierten Soldaten, infizierte sich bei diesem Dienst an der Pest oder einer ähnlichen Seuche und starb am 7. August 1635. Das Grab in der Gruft unter der Jesuitenkirche wurde 1980 neu gestaltet und ist für Besucher zugänglich.

Es ist in der Forschung umstritten, ob Spee tatsächlich an die Existenz von Hexen und Zauberern geglaubt - oder diese Möglichkeit zu Beginn seines Traktats Cautio Criminalis nur zugestanden hat, um nicht als Ketzer zu erscheinen und die Verantwortlichen, die er überzeugen wollte, nicht sofort abzuschrecken. Er wandte sich vor allem in überzeugender Gedankenführung und mitreißender Sprache gegen das Prozessverfahren. Selbst wenn es Hexen gäbe, könne man dies mit dem damals gängigen Verfahren nicht erkennen, und es würden Unschuldige verbrannt. Selbst Apostel und Heilige würden unter der schrecklichen Folter ‚bekennen' müssen, dass sie mit dem Teufel im Bunde seien. Folgende Grundsätze bekamen wegweisende Bedeutung:

1. Die Unschuldsvermutung. Der Sache nach formulierte Spee den Grundsatz in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten), der erst im 19. Jahrhundert in seiner Allgemeingültigkeit anerkannt worden ist.

2. Die Abschaffung der Folter. Die Folter sei völlig abzuschaffen und nicht mehr anzuwenden.

3. Das Recht auf Verteidigung. Seiner Zeit voraus waren auch Spees Vorschläge zur Strafverteidigung. Nach damaliger Lehre durfte man so schlimme Verbrecher wie Hexen nicht verteidigen, und jeder, der das tun wollte, machte sich selbst verdächtig (vergleiche den Fall Gaderius). Spee vertrat unter Berufung auf das Naturrecht die Überzeugung, dass jeder sich so lange verteidigen dürfe, bis die Schuld feststehe. Er dachte sogar an eine Pflichtverteidigung.

4. Die Unabhängigkeit der Richter. Nach dem Vorbild der Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Carolina) forderte Spee die Unabhängigkeit der Richter. Es dürfe nicht sein, dass manche Richter Kopfgeld für die Hingerichteten erhielten.

5. Menschenwürdige Haftbedingungen. Schließlich forderte Spee menschliche Haftbedingungen. Die wichtigsten Forderungen haben in die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 Eingang gefunden. Der Kampf gegen die Folter ist weltweit immer noch nicht gewonnen. Die Cautio criminalis erlebte zahlreiche Neuauflagen in lateinischer Sprache und wurde ins Deutsche, Niederländische und Französische übersetzt. Sie gehört zu den ‚Büchern, die die Welt bewegen'.