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Aus der Sammlung des Deutschen Historischen Museums

Deutschsprachiger Erstdruck der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung vom 4.Juli 1776

 

 

Horst Dippel *

Die Unabhängigkeitserklärung in Deutschland: Betrachtungen über politische Kultur und gemeinsame Werte

 

 

zu Iselin's Ephemeriden

 

 

 

zu Sprengel's Übersetzung

Was konnte man in Deutschland schon mit einer amerikanischen Unabhängigkeitserklärung anfangen? Zwar entsprach der Name des Dokumentes nicht dem Original, wo von einer " Einmütigen Erklärung" die Rede ist, doch war er von Anbeginn gebräuchlich. Aber bei allen Problemen, mit denen Deutschland seit dem späten 18. Jahrhundert konfrontiert war, "Unabhängigkeit" in einem politisch bedeutungsvollen Sinne gehörte nicht dazu. So mochte es kaum verwunderlich erscheinen, dass andere aus Amerika herüberdringende politische Erklärungen oder Verfassungen als bedeutsamer galten mit der Folge, dass die Unabhängigkeitserklärung in Deutschland vielfach in Vergessenheit geriet.

Zwar hatte man im Juni 1776 in einigen deutschen Zeitungen lesen können, dass sich die amerikanischen Kolonien auf dem Weg zur Unabhängigkeit befänden, und zumindest in der Frankfurter Oberpostamtszeitung vom 23. August und dem Hamburgischen Correspondenten vom 24. August 1776 erschienen Übersetzungen von Teilen der Unabhängigkeitserklärung. Doch es blieb dem Basler Isaak Iselin vorbehalten, im Oktober 1776 die erste vollständige deutsche Übersetzung in Europa in seinen Ephemeriden der Menschheit vorzulegen. Doch ganz offensichtlich stieß diese Veröffentlichung auf kein sonderliches Interesse. Denn bereits wenige Monate später beklagte Matthias Christian Sprengel, der sich seit längerem mit den englischen Kolonien in Nordamerika beschäftigte und bereits ein erstes Buch über sie veröffentlicht hatte, daß es immer noch keine vollständige deutsche Übersetzung der Unabhängigkeitserklärung gäbe. Ganz offensichtlich kannte Sprengel Iselins Text nicht, der allem Anschein nach direkt aus dem Englischen übersetzt war, und er griff daher auf die im Mercure historique et politique im gleichen Oktober 1776 erschienene französische Übersetzung zurück. Die Unterschiede zwischen der Iselinschen und der von Sprengel wiedergegebenen Version sollten sich nicht auf formale Übersetzungsfragen beschränken. In Sprengels Übersetzung ist der Beschwerdekatalog der Unabhängigkeitserklärung an die britische Regierung adressiert, während Iselin ihn, getreu dem amerikanischen Original, an den König richtete. Mochte bereits dieser Unterschied zunächst kaum Beachtung finden -obwohl Sprengel auf diese Weise die Aussage der Erklärung erheblich veränderte -, wie viel schwerer musste es dann erst sein, die generelle Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung in Deutschland auch nur ansatzweise zu erfassen.

Wenn man sie überhaupt beachtete, war man wohl noch am ehesten bereit, sie als reine Proklamation der Unabhängigkeit aufzufassen. Als solche mochte sie als traditionelles Dokument mit einer üblichen Liste von Gravamina in der althergebrachten Form der Remonstranz erscheinen, die in bekannter Weise angebliche Rechtsverweigerungen und Machtmissbrauch kundtat. Sprengel, obwohl er doch über die allein auszugsweisen Übersetzungen Klage geführt hatte, veröffentlichte seinerseits lediglich diese Liste der Gravamina als den angeblich wesentlichen Teil der Erklärung. Die verhaltendsten Reaktionen auf sie beschränkten sich denn auch darauf, sie als unnötig zu bezeichnen. Selbst Iselin erschien sie als ungebührlich und unangemessen, während deutsche Gegner der amerikanischen Revolution sie als schändlich und als Angriff auf alles geißelten, was Religion, Moral und bürgerliche Gesellschaft geboten.

Das Bemerkenswerteste an diesen zeitgenössischen deutschen Kommentaren war das nahezu vollständige Übergehen ihrer Präambel, die die politische Philosophie der Erklärung darlegte. Wenn man diese einleitenden Sätze lediglich als Ausdruck einiger wohlbekannter allgemeiner Prinzipien abtat, wie durch den württembergischen Gesandten in London geschehen, drückt sich darin lediglich das Unvermögen aus, zwischen einem philosophischen Traktat und einem revolutionären Dokument unterscheiden zu können, und es war genau dieses Unvermögen, den revolutionären Charakter "dieser selbstverständlichen Wahrheiten" zu begreifen, das zur folgenschweren Vernachlässigung der Unabhängigkeitserklärung in Deutschland führte.

Angesichts dieser anfänglichen Fehleinschätzungen war es nur um so leichter möglich, in der Proklamation vor allem ein außenpolitisches Dokument über das Verhältnis der einstigen Kolonien zu Großbritannien zu sehen und nicht eine Erklärung fundamentaler Verfassungsgrundsätze, so dass die Unabhängigkeitserklärung selbst dann kaum Beachtung fand, als im Laufe des 19. Jahrhunderts in Deutschland der amerikanische Konstitutionalismus mitunter Aufmerksamkeit erlangte. Während in dieser Zeit in Deutschland Dutzende von Textsammlungen veröffentlicht wurden, in denen auch amerikanische Verfassungen abgedruckt waren, enthielten gerade einmal vier von ihnen - nämlich 1785, 1834, zwei im Jahre 1848 und eine weitere 1901(*1) - den Text der Unabhängigkeitserklärung. In keiner Ausgabe handelte es sich dabei jedoch um die im Juli 1776 von Steiner und Cist in Philadelphia veröffentlichte Fassung, wie sie auch im Pennsylvanischen Staatsboten von Henry Miller erschienen war. Diese Fassung ist offensichtlich über 200 Jahre lang in Deutschland praktisch unbekannt geblieben.

Waren schon die Veröffentlichungen der Unabhängigkeitserklärung in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert eher selten, so waren es die Kommentare dazu erst recht. Einige wenige Forscher betonten den Gedanken, dass die Unabhängigkeitserklärung die Grundlage für die völkerrechtliche Souveränität der Vereinigten Staaten bildete, und mit Blick auf die Diskussion in Deutschland um den Charakter der Reichsverfassung von 1871 mochte der Hinweis sinnvoll erscheinen, dass aufgrund der Erklärung von 1776 die amerikanische Union verfassungsrechtlich älter als die Einzelstaaten war. Der Gedanke jedoch, dass die amerikanischen Vorstellungen von persönlicher Freiheit und Unabhängigkeit ihre Grundlage in der Unabhängigkeitserklärung hatten, fand kaum Verbreitung. Wilhelm Kiesselbach, der 1864 wusste, dass die erste deutsche Übersetzung der Unabhängigkeitserklärung in Philadelphia erschienen war, der aber dennoch seine eigene Übersetzung veröffentlichte, hat wohl erstmals die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Unabhängigkeitserklärung, wenn auch in sehr pauschaler Form, in Zusammenhang mit der politischen Diskussion in den Kolonien über die Grundlagen staatlicher Ordnung gebracht. Es bedurfte jedoch noch weiterer nahezu dreißig Jahre, um den universellen Charakter der Prinzipien der Unabhängigkeitserklärung in Deutschland erstmals aufzudecken. Der Marburger Rechtsprofessor Justus Bernhard Westerkamp zählte mit aller Deutlichkeit die vier grundlegenden Prinzipien der Erklärung auf, wobei er sie nahezu wörtlich wiedergab: "1. Alle Menschen sind gleich geschaffen. 2. Sie sind von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten ausgestattet, zu diesen gehören Leben, Freiheit und das Streben nach Wohlfahrt. 3. Die Regierungen sind zur Sicherung dieser Rechte unter den Menschen eingesetzt, sie entnehmen ihre gerechten Gewalten aus der Zustimmung der Regierten. 4. Es ist das Recht des Volkes, eine Regierungsform, welche diesen Endzwecken hinderlich wird, zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen, welche auf solche Principien gegründet wird und deren Gewalten in einer solchen Form organisirt werden, die ihm am meisten geeignet scheint, seine Sicherheit und seine Wohlfahrt zu begründen."(*2)

Westerkamp sah von einer weiteren Kommentierung dieser Grundsätze ab, doch ihre Botschaft erschien für jeden verständlich, der sie vernehmen wollte, so dass diese universellen Prinzipien im Laufe des 20. Jahrhunderts in Deutschland zunehmend mit der Unabhängigkeitserklärung in Verbindung gebracht wurden, ohne dass diese dabei jedoch grundlegenden Untersuchungen unterzogen wurden. Das vertiefte Verständnis des amerikanischen Konstitutionalismus seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert, gefördert durch die Verfassung der Weimarer Republik und nachdrücklich durch das Grundgesetz der Bundesrepublik, trug wesentlich dazu bei, die Erklärung von 1776, die Bundesverfassung von 1787 und die Bill of Rights von 1791 als Grundlage des amerikanischen Verfassungssystems zu betrachten. Ernst Freund, Hermann von Mangoldt, Ernst Fraenkel, Carl Joachim Friedrich, Karl Carstens und viele andere spielten entscheidende Rollen bei der Vertiefung des deutschen Verständnisses für den amerikanischen Konstitutionalismus im 20. Jahrhundert, einschließlich der Bedeutung der Grundgedanken der Unabhängigkeitserklärung.

Bleibt dennoch die Frage, warum es so vieler Zeit bedurfte, die grundlegende Bedeutung der Unabhängigkeitserklärung und ihrer universellen Prinzipien in Deutschland zu erfassen und zu verbreiten? Warum fand ein so zentrales Dokument der amerikanischen Geschichte in den ersten einhundert Jahren seiner Existenz ein so geringes Interesse in Deutschland, nur um dann in den folgenden einhundert Jahren pauschal in umfassendere Betrachtungen einbezogen zu werden, ohne dabei selbst jemals gründlich untersucht zu werden? Die Frage ist um so bedeutender, als dieser Mangel an Interesse ja keineswegs Ausdruck einer generellen deutschen Vernachlässigung der Vereinigten Staaten innerhalb von zwei Jahrhunderten ist, in denen etliche Millionen Deutsche in die Vereinigten Staaten auswanderten. Amerika spielte also durchaus eine Rolle im deutschen Bewusstsein, und die Mehrzahl der Deutschen war es seit den Tagen der amerikanischen Revolution gewohnt, in den Vereinigten Staaten das Land der Freiheit zu sehen. Warum aber wurde dann jenes grundlegende Dokument, das in so eindrucksvollen Worten die Ideale von "Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück" zum Ausdruck brachte, in Deutschland so wenig beachtet?

Erheblich mehr als lediglich ein angeblich falscher Name muss für dieses Desinteresse letztlich verantwortlich gewesen sein, zumal wir ähnlichen Einstellungen begegnen, wenn wir nach der deutschen Auseinandersetzung mit den amerikanischen Menschenrechtserklärungen oder mit grundlegenden Verfassungsbestimmungen wie den Prinzipien der Machtbeschränkung oder der Volkssouveränität fragen. Auf einmal gewahren wir in Deutschland eine merkwürdige Diskrepanz zwischen der Anziehungskraft Amerikas als dem Land von Freiheit und menschlicher Entfaltungsmöglichkeit auf der einen Seite und traditionellen Vorstellungen politischer Gestaltung und den festverwurzelten Begründungen der Rechts- und Verfassungsordnung auf der anderen Seite. Nahezu zwei Jahrhunderte auseinanderstrebender deutscher und amerikanischer Einstellungen belegen nachdrücklich den Konflikt zweier unterschiedlicher politischer Kulturen in dieser Zeit.

Dabei handelte es sich um mehr als um lediglich einen Konflikt zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Der Riss verlief mitten durch Deutschland. Diese Situation wurde um so deutlicher, als in den späten vierziger und frühen fünfziger Jahren und dann noch einmal gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland leidenschaftlich über individuelle Rechte und die Rolle des Staates im Zuge einer allgemeinen politischen und Verfassungsdiskussion gestritten wurde. Doch diese Auseinandersetzungen führten nicht zu einer Stärkung der Freiheit des Einzelnen in Deutschland, sondern zu einer Betonung des Übergewichts des Staatsgedankens, und das in einer Zeit, als Millionen Deutsche das Land verließen, um in Amerika ein neues Leben zu beginnen. Was immer im einzelnen ihre Gründe für den Entschluss, nach Amerika zu gehen, gewesen sein mögen, die Auswanderer hatten eine Vorstellung von Freiheit und menschlichen Entfaltungsmöglichkeiten, von "Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück" in Amerika.

Mit anderen Worten, Verfassungsrechtler, die in dieser Zeit in Deutschland bezeichnenderweise "Staatsrechtler" genannt wurden, mochten mit großer Gelehrsamkeit darüber diskutieren, ob Menschenrechte unter dem Gesichtspunkt des Rechts subjektiver oder objektiver Natur seien und ob sie tatsächlich den Staat in seinen souveränen Handlungen beschränken könnten. Doch zur gleichen Zeit hatten Millionen von Deutschen erheblich andere Vorstellungen von der Freiheit des Einzelnen.

Diese grundlegenden Unterschiede in der politischen Kultur Deutschlands insbesondere nach der fehlgeschlagenen Revolution von 1848 und der Gründung des Deutschen Reichs von 1871, verglichen mit jener der Vereinigten Staaten, ließen kaum Raum für eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Idealen der Unabhängigkeitserklärung. Eine von Grund auf veränderte Situation war erst dank der Revolution von 1918 und der Errichtung der Weimarer Republik gegeben. Erstmals war Deutschland selbst eine Republik geworden, und vor allem die großen westlichen Demokratien wurden daher ganz natürlicherweise für alle jene eine Quelle der Anregung, die die neue Verfassungsordnung mittrugen und unterstützten. Auch wenn diese erste Republik in der Katastrophe endete, wurden ihre grundlegenden, eindeutig westlichen Verfassungsprinzipien weitergetragen und vertieft. So ist es denn auch mehr als ein rein zufälliges Beispiel, wenn etwa Hermann von Mangoldt, von dem in den dreißiger Jahren die bedeutendsten deutschen Beiträge zur Analyse des amerikanischen Verfassungssystems stammen, in deren Zusammenhang er sich auch mit "der berühmten Unabhängigkeitserklärung" beschäftigte, 1948/49 Mitglied des Parlamentarischen Rats war, der das Grundgesetz entwarf, um danach Verfasser eines der einflussreichsten Kommentare zum Grundgesetz zu werden.

Mangoldt war nur einer aus einer ganzen Reihe, die ihren Beitrag zur Verminderung der Unterschiede in den politischen Kulturen Deutschlands und der Vereinigten Staaten und ihrer Verfassungsgrundlagen leisteten. Mit den sich einstellenden wachsenden Gemeinsamkeiten war in der Folge nicht allein der Boden bereitet für wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, sondern auch für eine enge Verbindung des modernen deutschen Konstitutionalismus mit den Grundgedanken der Erklärung und ihren demokratischen Idealen von "Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück". Es ist daher gewiss kein Zufall, wenn nach den dunklen Jahren der Nazidiktatur von allen Artikeln des Grundgesetzes es bezeichnender Weise der Art. 20,4 über das Widerstandsrecht ist, der am ehesten an den Wortlaut der Unabhängigkeitserklärung anknüpft und dabei an Jeffersons berühmte Worte erinnert, "dass, wenn immer eine Regierung diese Zielsetzungen zu zerstören droht, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen".

Das Grundgesetz schuf keine neue politische Kultur in Deutschland. Aber es stellt einen Meilenstein im Prozess des säkularen Wandels des deutschen Konstitutionalismus dar, der die deutsche Politik nach fast anderthalb Jahrhunderten des sogenannten "Sonderwegs" wieder in den Kontext des westlichen Konstitutionalismus zurückbrachte. Die ersten modernen deutschen Verfassungsentwürfe in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts waren aus ihm heraus entstanden, und die fest auf dem Grundgesetz verankerte politische Kultur der Bundesrepublik ist zu diesem Erbe gemeinsamer Ideale und Wertvorstellungen schließlich zurückgekehrt.

In diesem Zusammenhang findet der Erwerb und die Ausstellung der ersten deutschen Obersetzung der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung durch das Deutsche Historische Museum seine Begründung. Dabei geht es um mehr, als lediglich der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich um ein bedeutsames amerikanisches Dokument handelt, dessen Sprache in ihrer übersetzten Version deutsch ist, eben weil im 18. Jahrhundert ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Pennsylvanias deutschen Ursprungs war. Statt um Migrationsgeschichte geht es um ein Bekenntnis zu den gemeinsamen westlichen politischen Prinzipien und Werten, die die Grundlage der amerikanischen wie der modernen deutschen Verfassungsordnung bilden. Aus nur allzu erklärlichen Gründen hätte eine ähnliche Dokumentation zu keiner früheren Epoche deutscher Geschichte vergleichsweise Sinn gemacht. Aber nach 1949 und insbesondere nach 1990 dürfte es geradezu unmöglich sein, die Grundgedanken und Prinzipien der heutigen deutschen Verfassungsordnung ohne einen gebührenden Hinweis auf jene Grundsätze und Ideen zu erklären, die erstmals in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung niedergelegt wurden und die ihrem Inhalt nach so uneingeschränkter Ausdruck eines gemeineuropäischen Erbes sind, eben "quelques principes generaux assez connüs (einige wohlbekannte allgemeine Prinzipien)". (*3)

Anmerkungen

(*1) Staatsgesetze der dreyzehn vereinigten amerikanischen Staaten, A.d.Franz., Dessau-Leipzig 1785, 444-456; Die Verfassungen der Vereinigten Staaten Nordamerika's, A.d.Engl. v. Georg Heinrich Engelhard, 2 Bde., Frankfurt/M. 1834,1,1 -6; Traugott Bromme, Die Verfassungen der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, der Freistaaten Pennsylvania und Texas, der Königreiche Belgien und Norwegen, der Bundesverfassung der Schweiz und die Englische Staatsverfassung, Stuttgart 1848, 1-6; Friedrich Wilhelm Schubert, Die Verfassungsurkunden und Grundgesetze der Staaten Europa's, der Nordamerikanischen Freistaaten und Brasiliens, welche gegenwärtig die Grundlage des öffentlichen Rechtes in diesen Staaten bilden, 2 Bde., Königsberg 1848-1850, I, 268-275 (englischer und deutscher Text); Die Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika, übers. u. kurz erl. v. Adalbert Rentner, Tübingen-Leipzig 1901, 40-45.

(*2) Wilhelm Kiesselbach, Der amerikanische Federalist. Politische Studien für die deutsche Gegenwart, 2 Bde., Bremen 1864,1, 328, vgl. 328-334; Justus Bernhard Westerkamp, Staatenbund und Bundesstaat. Untersuchungen über die Praxis und das Recht der modernen Bünde, Leipzig 1892, 69.

(*3) Wilhelm Römer an die Regierung in Stuttgart, 20. August 1776 (Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 74, Bü. 178).

Literaturhinweise

Dippel, Horst: Americana Germanica 1770-1800. Bibliographie deutscher Amerikaliteratur (Amerikastudien - Eine Schriftenreihe. Bd. 42), Stuttgart 1976.

Dippel, Horst: Germany and the Revolution: A Sociohistorical Investigation in Late Eighteenth-Century Thinking, transl. by Bernard A. Uhlendorf, with a Foreword by R. R. Palmer. Published for the Institute of Early American History and Culture at Williamsburg, Virginia, Chapel Hill 1977 (desgleichen als: Veröffentlichung des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Bd. 90, Wiesbaden 1978).

Dippel, Horst: Die amerikanische Verfassung in Deutschland im 19. Jahrhundert. Das Dilemma von Politik und Staatsrecht Goldbach, 1994.

 

 

 

zu Staatsgesetze der dreyzehn vereinigten amerikanischen Staaten

 

 

zur deutschen NAtionalversammlung

 

 

 

 

zum Grundgesetz der BRD, mit Adenauer's Unterschrift

* Professor für British and American Studies an der Universität Kassel