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Nach Kriegsbeginn mußte weibliche
Erwerbstätigkeit nicht mehr gerechtfertigt werden. Das
Prädikat »kriegswichtig« ließ sich auf die
unterschiedlichsten Berufe anwenden. Zuviel Enthusiasmus
über Frauen, die am Arbeitsplatz »ihren Mann stehen«,
war im NS-Staat jedoch nicht erwünscht. Eine
Presseanweisung vom 1. Januar 1941 rügte: »Aus
gegebenem Anlaß wird erneut darauf hingewiesen, daß bei
Veröffentlichungen über den Fraueneinsatz in Handwerk
und Industrie keinesfalls der Eindruck erweckt werden
darf, als ob die Frauen im Krieg schwerste körperliche
Arbeit anstelle von Männern verrichten oder etwa nach
kurzer Anlaufzeit Berufstätigkeiten beherrschen, für
die ein Mann eine lange Ausbildungszeit braucht.« Seit
1941 mußten Mädchen nach ihrer halbjährigen
Arbeitsdienstpflicht in der Landwirtschaft noch ein
weiteres halbes Jahr »Kriegshilfsdienst« ableisten.
1943 wurde eine Dienstpflicht in der Kriegswirtschaft
für nicht berufstätige Frauen zwischen 17 und 45 Jahren
eingeführt. Trotzdem kam es nicht zu der von
Rüstungsminister Albert Speer geforderten rigorosen
Dienstverpflichtung aller Frauen. Es gab unzählige
Ausnahmeregelungen. Während Tätigkeiten als Angestellte
bei Post, Bahn oder Wehrmacht beliebt waren, bemühten
sich besonders bürgerliche Frauen, nicht in der
Rüstungsindustrie eingesetzt zu werden. Bildberichte
über Fabrikarbeit sollten vor allem die Vorbehalte
bislang nicht erwerbstätiger Hausfrauen abbauen.
Diese Propaganda hatte nicht den gewünschten Erfolg.
Im Gegenteil: Während sich kaum direkte Auswirkungen der
immer schärfer werdenden Propaganda zur Steigerung der
Geburtenrate feststellen lassen, führte ausgerechnet die
Einführung der Dienstpflicht zu einem kleinen Babyboom.
Denn Schwangere und junge Mütter wurden nicht
dienstverpflichtet.
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