»Dienst für Deutschland«

Nach Kriegsbeginn mußte weibliche Erwerbstätigkeit nicht mehr gerechtfertigt werden. Das Prädikat »kriegswichtig« ließ sich auf die unterschiedlichsten Berufe anwenden. Zuviel Enthusiasmus über Frauen, die am Arbeitsplatz »ihren Mann stehen«, war im NS-Staat jedoch nicht erwünscht. Eine Presseanweisung vom 1. Januar 1941 rügte: »Aus gegebenem Anlaß wird erneut darauf hingewiesen, daß bei Veröffentlichungen über den Fraueneinsatz in Handwerk und Industrie keinesfalls der Eindruck erweckt werden darf, als ob die Frauen im Krieg schwerste körperliche Arbeit anstelle von Männern verrichten oder etwa nach kurzer Anlaufzeit Berufstätigkeiten beherrschen, für die ein Mann eine lange Ausbildungszeit braucht.«

Seit 1941 mußten Mädchen nach ihrer halbjährigen Arbeitsdienstpflicht in der Landwirtschaft noch ein weiteres halbes Jahr »Kriegshilfsdienst« ableisten. 1943 wurde eine Dienstpflicht in der Kriegswirtschaft für nicht berufstätige Frauen zwischen 17 und 45 Jahren eingeführt. Trotzdem kam es nicht zu der von Rüstungsminister Albert Speer geforderten rigorosen Dienstverpflichtung aller Frauen. Es gab unzählige Ausnahmeregelungen. Während Tätigkeiten als Angestellte bei Post, Bahn oder Wehrmacht beliebt waren, bemühten sich besonders bürgerliche Frauen, nicht in der Rüstungsindustrie eingesetzt zu werden. Bildberichte über Fabrikarbeit sollten vor allem die Vorbehalte bislang nicht erwerbstätiger Hausfrauen abbauen.

Diese Propaganda hatte nicht den gewünschten Erfolg. Im Gegenteil: Während sich kaum direkte Auswirkungen der immer schärfer werdenden Propaganda zur Steigerung der Geburtenrate feststellen lassen, führte ausgerechnet die Einführung der Dienstpflicht zu einem kleinen Babyboom. Denn Schwangere und junge Mütter wurden nicht dienstverpflichtet.

Die folgenden oder sehr ähnlich Abbildungen erschienen zu dem Artikel "In einer Waffenfabrik", der auf den Aufmacher "Dienst für Deutschland" in der "Frauenkultur" folgte.