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Seit 1936 gab es in der
Reichsfrauenführung die Abteilung »Hilfsdienst«. Sie
koordinierte den Einsatz von Frauen beim Deutschen Roten
Kreuz, bei der NS-Volkswohlfahrt und im
Reichsluftschutzbund. 1938 führte man auf freiwilliger
Basis einen Frauenhilfsdienst für Wohlfahrts- und
Krankenpflege ein. Mit dieser Maßnahme wollte man
kurzfristig den Mangel an Volkspflegerinnen,
Gemeindeschwestern, Krankenschwestern und
Kindergärtnerinnen überbrücken. Junge Mädchen sollten
sich »zum Wohle der Volksgemeinschaft« verpflichten,
zwei Jahre lang Hilfstätigkeiten in sozialen
Frauenberufen zu verrichten. Dafür erhielten sie ein
Taschengeld und das Anrecht auf eine »Ehebeihilfe«. Im
Krieg rückte die Abteilung »Hilfsdienst« in das
Zentrum der ehrenamtlichen Frauenarbeit. Karitative
Tätigkeiten waren die althergebrachte Form des
Kriegseinsatzes bürgerlicher Frauen. Die Fotografien von
Nähstuben, vom Paketepacken für Soldaten, von
Verwundetenbetreuung und Nachbarschaftshilfe vermittelten
den Eindruck einer intakten »Volksgemeinschaft«, ohne
traditionelle Frauenbilder in Frage zu stellen.
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