Einleitung


Der Fotograf Sebastiao Salgado reflektiert mit seinen Bildern von verschiedenen Kontinenten die internationale Dimension der Wanderungsbewegungen. Armut, Unterdrückung, Verfolgung von Minderheiten, religiöse Konflikte oder Kriege treiben weltweit jährlich Millionen von Menschen in Flucht, Stadt-Land-Bewegungen, Binnenwanderung oder Auswanderung.

Migranten und Flüchtlinge
Unter dem Oberbegriff "Migranten" sind Einwanderer bzw. Auswanderer und Flüchtlinge zusammengefasst. Der Begriff des Flüchtlings wurde mit der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 enger definiert: "Als Flüchtling gilt demnach nur eine Person, die sich aus "wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe oder der politischen Meinung" außerhalb des Landes ihrer Nationalität befindet...".
Diese Definition klammert zum Beispiel die große Zahl der Binnenflüchtlinge aus, die sich in derselben Lage befinden, obwohl sie keine Staatsgrenzen überschritten haben. Gleiches gilt für Wirtschaftsflüchtlinge aus Gebieten, in denen Massenelend herrscht.

Beispiel Deutschland
An dieser Stelle soll am Beispiel der deutschen Geschichte verdeutlicht werden, wie schnell aus einem Auswanderungs- ein Einwanderungsland werden kann. Im 19. Jahrhundert übertraf die Auswanderung bei weitem die Einwanderung. Rund fünf Millionen Deutsche wanderten im 19. Jahrhundert in die Vereinigten Staaten aus. Mit dem wachsenden Zustrom ausländischer Wanderarbeiter ins kaiserliche Deutschland der 1890er Jahre begann die Entwicklung vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat sich diese Entwicklung verstärkt, jedoch überwogen in den beiden deutschen Staaten unterschiedliche Entwicklungen und Erfahrungen. Das galt schon für die Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen. Im Westen wurden sie "Heimatvertriebene", im Osten "Umsiedler" genannt. Was im Westen jahrzehntelang von einflussreichen Vertriebenenorganisationen öffentlich als das "Recht auf Heimat" eingefordert wurde, blieb in der DDR als "Umsiedlerproblematik" tabuisiert. Bis zum Bau der Mauer dominierten in der DDR Abwanderung und Ausgliederung durch Übersiedlung oder Flucht in den Westen. Die Bundesrepublik forcierte ihrerseits die unter staatlicher Mitwirkung in den 1950er Jahren begonnene Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte nach dem Ende des Zustroms aus der DDR. Auch in der DDR gab es - in vergleichsweise kleiner Zahl - ausländische Arbeitskräfte. Offiziell wurde die Existenz des sozialistischen Arbeitskräfteimports verschwiegen.
Während des Vereinigungsprozesses zeigten sich in beiden deutschen Staaten deutlich unbewältigte Probleme im Umgang mit dem Fremden.