• Exponat: Abzeichen: Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP, 1933-1945

Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP

Kleinere Form
Deutsches Reich, 1933/1945
Bronze
Durchmesser: 2,4 cm
Inv.-Nr.: O 54/661

Durch Verfügung vom Oktober 1933 ordnete Adolf Hitler an, dass aus Anlass des 9. November 1933 denjenigen Parteimitgliedern, die die Mitgliedsnummern 1 bis 100.000 tragen und die von ihrem Eintritt an ohne Unterbrechung der Partei angehört haben, ein Ehrenzeichen verliehen werden soll. Für die Verleihung des Goldenen Parteiabzeichens waren die Mitgliedsnummern 1 bis 100.000 ausschlaggebend, die den Parteimitgliedern nach der Neugründung der NSDAP am 27. Februar 1925 zugewiesen wurden. Die Verleihung erfolgte durch den Reichsschatzmeister der NSDAP. Bei besonderen Verdiensten war eine Auszeichnung mit dem Goldenen Parteiabzeichen ohne Rücksicht auf die Mit- gliedsnummer möglich. Das Goldene Parteiabzeichen wurde in zwei Größen getragen: das große Goldene Ehrenzeichen zum Dienstanzug und das kleine zur zivilen Kleidung.

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Die NSDAP 1933-1945

Das im November 1933 gestiftete Goldene Ehrenzeichen der NSDAP war eigentlich Parteimitgliedern mit einer Mitgliedsnummer unter 100.000 vorbehalten. Die Verleihung erfolgte nicht automatisch. Die in Frage kommenden Personen mussten einen entsprechenden Antrag bis zum 1. Mai 1935 stellen. Später eingegangene Anträge sind – mit Ausnahme des Saargebietes und ab 1938 der „angeschlossenen Ostmark“ – offensichtlich nicht mehr bearbeitet worden. Bis zur Einstellung der Verleihung 1935 ist das Goldene Parteiabzeichen 22.282 Mal verliehen worden. Daneben konnte das Goldene Parteiabzeichen aber auch „ehrenhalber“ an verdiente NSDAP-Mitglieder mit einer Nummer über 100.000 und sogar an Nicht-Parteimitglieder verliehen werden, die sich um die „nationalsozialistische Bewegung und um die Erreichung ihrer Ziele besonders verdient gemacht haben“. Das Goldene Parteiabzeichen wurde in zwei Größen getragen: das große Goldene Ehrenzeichen zum Dienstanzug und das kleine zur zivilen Kleidung.

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