Interview mit Karl-Otto Meyer (SSW - Südschleswigscher Wählerverband) - Real Audio
Die Vorgeschichte
Das Waffenstillstandsangebot des deutschen Reiches an die Alliierten
erreicht am 4. Oktober 1918 H.P. Hanssen, der seit 1905 Reichstagsabgeordneter
als Vertreter dänischer Belange, seit 1896 Mitglied im preußischen
Landtag und seit 1888 maßgeblich am programmatischen und
organisatorischen Aufbau der dänischen Bewegung in Nordschleswig
beteiligt war. Hanssen nutzte die Gelegenheit, am 23. Oktober
1918 im Berliner Reichstag die Einlösung des 1866 im Artikel
V des Prager Friedens formulierten Artikel über den Nordschleswig
betreffenden Abstimmungsvorbehalt zu fordern. Die deutsche Seite
bestritt jedoch den positiven Rechtsanspruch auf die Volksabstimmung
bezüglich der nordschleswigschen Landesteile.
1878 wurde die Nordschleswig-Klausel im preußisch-österreichischen
Vertrag von Gastein annulliert. Im Jahre 1907 wurde die Grenzziehung
von 1864 im deutsch-dänischen Optantenvertrag von Kopenhagen
faktisch anerkannt.
Die Reichsregierung, die aus der Novemberrevolution hervorgegangen
war, versprach, das Nationalitätenproblem für die schleswischen
Bevölkerungsteile durch eine Abstimmung zu lösen und
wies damit weitergehende historisch begründete Ansprüche
zurück.
Deutsche und dänische Positionen
Dänische Positionen
Mit den oben genannten Zusicherungen trat Hanssen die Rückreise
nach Apenrade an. Am 16. und 17. November 1918 fand eine Tagung
von Vorstand und Aufsichtsrat des dänischen Wählervereins
statt. Dieser erhob die Forderung, Nordschleswig mit der Grenze
südlich von Tondern und nördlich von Flensburg verlaufend
als Ganzes ("en bloc) abstimmen zu lassen mit Berufung
auf die Empfehlung H.V. Clausens um 1900 gezeichneter Trennungslinie,
was Nordschleswig im Abstimmungsfalle unzweifelhaft an Dänemark
fallen ließe.
Unter Vorsitz von J.C. Paulsen und Andreas Grau tat sich die dänische
Bevölkerung südlich der geplanten Abstimmungszone in
einem "Mittelschleswiger Ausschuss zusammen, um auch
das Gebiet um Flensburg und Südtondern an Dänemark zu
bringen.
Der Chefredakteur Ernst Christiansen erstrebte Ende 1918 mit gleichgesinnten
Gruppierungen im dänischen Königreich Eider, Treene
und Danewerk als Südgrenze Dänemarks. Die Danewerk-Gruppe
erreichte 1919 in Paris vorübergehend die Errichtung einer
3. Abstimmungszone
Deutsche Selbstbesinnung
Im Herbst 1918 gab es keine deutsche Organisation, der die deutsche
Bevölkerung genug vertraute, um den dänischen Plänen
entgegenzutreten.
Am 31. Oktober 1918 wurde der "Deutsche Ausschuss für
das Herzogtum Schleswig zur Abwendung des drohenden Verlustes
Schleswigs gegründet. Die gemischte Zusammensetzung führte
jedoch zu politischer Uneinigkeit und Streitigkeiten über
Wert und Ausdeutung des Selbstbestimmungsrechtes, welche seine
Arbeit bis Frühsommer 1919 lähmten.
Erst Dr. A. Köster, seit 1919 Staats- und Reichskommissar
in Schleswig-Holstein, gelang es, die verschiedenen Organisationen
für Werbe- und Aufklärungsarbeit zusammenzufassen.
Der Versailler Vertrag
In den Friedensbedingungen der Alliierten und assoziierten Regierungen
wurde festgelegt, daß die Bevölkerung sich durch eine
Abstimmung entscheiden sollte, wie der Grenzverlauf sein sollte.
Die Bedingungen für eine Abstimmung in Schleswig-Holstein
waren:
- Als der Vertrag in Kraft trat, hatten die
deutschen Truppen und Behörden zehn Tage Zeit, die Zone,
nördlich der festgelegten Linie, zu verlassen. Diese Linie
verlief von Schleimünde über Schleswig und Jagel, dann
entlang der Eider zur Nordsee. Innerhalb derselben Frist sollten
die Arbeiter- und Soldatenräte aufgelöst worden sein
und die Mitglieder, die aus einer anderen Gegend stammten, die
Zone, die nun unter der Herrschaft der internationalen Kommission
stand, verlassen haben. Diese internationale Kommission bestand
aus Mitgliedern der verbündeten und assoziierten Hauptmächte,
sie sollten die Tätigkeiten der deutschen Behörden,
wenn nötig, übernehmen und dafür sorgen, daß
es eine freie, ehrliche und geheime Abstimmung wurde. Dabei sollten
sie von deutschen und dänischen Beratern unterstützt
werden, welche die Kommission aus dem Volk wählte. Alle Unkosten
der Kommission und solche, die durch die Abstimmung entstanden,
mußte Deutschland tragen.
- Das Recht zur Abstimmung hatte jeder, der folgende Bedingungen
erfüllte, wobei kein Unterschied zwischen den Geschlechtern
gemacht wurde.
Man mußte:
- bei Inkrafttreten des Vertrages das 20. Lebensjahr vollendet haben,
- in der für die Abstimmung bestimmten Zone geboren sein oder
seit einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1900 seinen Wohnsitz dort
haben oder von dort von den deutschen Behörden vertrieben
worden sein, ohne den Wohnsitz behalten zu haben.
Jeder wählte in der Gemeinde, in der er wohnte oder in der
er geboren wurde.
Alle Angehörigen der deutschen Armee, die ursprünglich
aus der Abstimmungszone stammten, mußten sich an ihren Heimatort
begeben.
- In dem Abschnitt der geräumten Zone sollte die Abstimmung
spätestens 3 Wochen nach der Räumung des Gebietes durch
die deutschen Truppen und Behörden vorgenommen werden.
Das Ergebnis der Abstimmung sollte durch die Mehrheit der Stimmen
entschieden und von der Kommission den verbündeten und assoziierten
Hauptmächte übermittelt werden. Sollte die Abstimmung
zugunsten des Königreichs Dänemark ausfallen, würde
Dänemark, nach Absprache mit der Kommission, berechtigt sein,
das betreffende Gebiet besetzt zu lassen.
CIS (Commission Internationale Slesvig)
Die Kommission setzte sich zusammen aus dem Engländer Sir
Charles Marling, dem Franzosen Paul Claudel sowie auf Wunsch der
Alliierten je einen Gesandten der neutralen Mächte Norwegen
und Schweden. Die USA verzichteten auf ihren Sitz. Kommissionssekretär
wurde der Brite Charles Brudenell Bruce.
Sie Aufgaben der Kommission waren laut Artikel 109 des Versailler
Vertrags die Gewährleistung eines geregelten Fortgangs von
Administration und Versorgung nach der Ausweisung des deutschen
Militärs und Suspendierung aller Behördenleiter, Arbeiter-
und Soldatenräte.
Außerdem gehörten die Sicherstellung der Abstimmungen
in beiden Zonen, die Stimmenauszählung sowie die Formulierung
eines Grenzvorschlages zu den Aufgaben der CIS.
Die Kommission wurde nach Bekanntgabe der Vertragsbedingungen
im Juli 1919 zum Zweck einer raschen Durchführung der Bedingungen
eingesetzt.
Im August 1919 begann die Vorbereitung auf die Aufgaben in Kopenhagen.
Am 24. Januar 1920 traf die Kommission dann zu einer Sitzung in
Flensburg in Flensburg ein. Dort wurden dann grundlegende Regelungen
für den Abstimmungsverlauf sowie für die Übernahme
aller öffentlichen Ämter im Abstimmungsgebiet durch
Alliierte erarbeitet. Die Kommission setzte kommissarische Landräte
ein und Karl Holm trat am 24. Januar sein Amt als Oberbürgermeister
in Flensburg an.
Ein wichtiger Berater der Kommission wurde H.P. Hanssen, der mittlerweile
zum Minister-präsidenten Dänemarks ernannt worden war.
Der Einfluss des deutschen Emilio Böhme blieb begrenzt.
CIS-Verwaltung in Flensburg
Am 12. Januar veröffentlichten die Zeitungen im Abstimmungsgebiet
die vorbereitete Proklamation der CIS, in der die Räumung
beider Zonen von deutschen Truppen und die Suspendierung eingesetzter
Behördenleiter ausschließlich der Wahlbeamten aber
einschließlich der preußischen Landräte, bis
zum 20. Januar 1920 angekündigt wurde.
Die Besetzung durch die Alliierten verzögerte sich jedoch,
da diese erst am 14.Januar zusammen mit dem Generalsekretär
der CIS sowie 60 Soldaten in Flensburg eintrafen.
Am 24. Januar 1920 zogen sich die deutschen Truppen aus Flensburg
zurück und wurden von französischen und englischen Streitkräften
abgelöst.
Die CIS sicherte die Versorgung der Bewohner und bildete einen
Gerichtshof, der nationalpolitische Übergriffe ahndete.
Die Einbindung deutscher und dänischer Berater dämmte
diese Übergriffe jedoch ein.
Das deutsche Vertrauen in die CIS sank aber, als diese Dr. Todsen
aus der Abstimmungszone wies und ein Teilnahmeverbot für
Lehrer, Pastoren und Verwaltungskräfte an Versammlungen und
Demonstrationen erließ sowie das zeitweilige Verbot des
Flensburger Tageblatt und des Flaggens in der 2. Zone durchsetzte.
Vor der Entscheidung

Die Abstimmungszonen wurden in kleine Abstimmungsbezirke unterteilt.
Stimmberechtigt waren sämtliche vor dem 1. Januar 1900 geborenen
Personen, die entweder aus dem Plebiszitgebiet stammten oder dort
zumindest seit 1900 ihren Wohnsitz unterhielten oder, vor 1900
dort wohnhaft, von deutschen Behörden ausgewiesen worden
waren.
Beide Länder unterhielten Informationskontore, die den Wählern
Hilfestellung gaben und je nach Gesinnung Propaganda betrieben.
In beiden Ländern wurde mit allen Mitteln intensiver Wahlkampf
betrieben, von dem sich die Wähler mitreißen ließen.
Das Anschlagen von Plakaten und Auslegen von Flugschriften wurde
straff organisiert. Der größte Teil der Propagandaarbeit
lief unter Ausschluss der CIS, in geheimen Sitzungen ab, wobei
die dänische Organisation der deutschen ähnelte. Plakate,
Flugblätter und Zeitungen urden von CIS zensiert.
Die Abstimmungen am 10. Februar und 14. März 1920

In der ersten Abstimmungszone wurde am 10.Februar bei einer Wahlbeteiligung
von 91,5% gewählt, wobei 74,2% für Dänemark stimmten.
In der Zeit bis zur zweiten Wahl wurde die Propaganda nochmals
auf beiden Seiten verstärkt.
In der 2. Abstimmungszone lag die Wahlbeteiligung bei 90,75%,
wobei 80,2% für Deutschland stimmten.
Tiedje-Linie, Internationalisierungspläne und Grenzfestlegungen
Nach den Abstimmungen war es die Aufgabe der CIS einen Vorschlag
zum zukünftigen Grenzverlauf zu machen.
Die von dem deutschen Sachverständigen Johannes Tiedje unter
Rückgriff auf frühere Überlegungen bereits am 11.
Februar 1920 als nationale Ausgleichslinie skizzierte sogenannte
Tiedje-Linie beachtete jedoch nur unzureichend die ungleichmäßige
Verteilung der deutschen Stimmen im Tiedje-Gürtel. Bezüglich
dieser Linie herrschte Uneinigkeit zwischen Deutschland und Dänemark.
Sie sollte nördlich um Hoyer, Tondern, Rapstedt und Tingleff
verlaufen und südlich von Gravenstein auf die Flensburger
Förde treffen. Die Propagierung dieser Linie wurde auf deutscher
Seite während des Abstimmungskampfes zur Stimmge-winnung
für Deutschland genutzt.
Im Mai 1920 wurde in Paris mehrheitlich die von der CIS als Grenzvorschlag
unterbreitete Clausenlinie im Wesentlichen anerkannt, die weitgehend
dem heutigen Grenzverlauf ent-spricht.
Die Wiedervereinigung der 2. Zone mit Deutschland
Am 15. Juni 1920 erlischt das Mandat der internationalen Kommission.
Der Abzug der alliierten Truppen begann bereits am 14. Juni. Am
16. Juni wird die CIS unter großem Beifall der Bevölkerung
aus Flensburg verabschiedet.
Unter Volksfeststimmung werden der Flensburger Bürgermeister
und die städtischen Repräsentanten, die nun wieder ihr
Amt antreten dürfen, in Flensburg empfangen.