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     Der Versailler Vertrag

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Interview mit Karl-Otto Meyer (SSW - Südschleswigscher Wählerverband) - Real Audio

Die Vorgeschichte

Das Waffenstillstandsangebot des deutschen Reiches an die Alliierten erreicht am 4. Oktober 1918 H.P. Hanssen, der seit 1905 Reichstagsabgeordneter als Vertreter dänischer Belange, seit 1896 Mitglied im preußischen Landtag und seit 1888 maßgeblich am programmatischen und organisatorischen Aufbau der dänischen Bewegung in Nordschleswig beteiligt war. Hanssen nutzte die Gelegenheit, am 23. Oktober 1918 im Berliner Reichstag die Einlösung des 1866 im Artikel V des Prager Friedens formulierten Artikel über den Nordschleswig betreffenden Abstimmungsvorbehalt zu fordern. Die deutsche Seite bestritt jedoch den positiven Rechtsanspruch auf die Volksabstimmung bezüglich der nordschleswigschen Landesteile.
1878 wurde die Nordschleswig-Klausel im preußisch-österreichischen Vertrag von Gastein annulliert. Im Jahre 1907 wurde die Grenzziehung von 1864 im deutsch-dänischen Optantenvertrag von Kopenhagen faktisch anerkannt.
Die Reichsregierung, die aus der Novemberrevolution hervorgegangen war, versprach, das Nationalitätenproblem für die schleswischen Bevölkerungsteile durch eine Abstimmung zu lösen und wies damit weitergehende historisch begründete Ansprüche zurück.

Deutsche und dänische Positionen

Dänische Positionen

Notgeld Mit den oben genannten Zusicherungen trat Hanssen die Rückreise nach Apenrade an. Am 16. und 17. November 1918 fand eine Tagung von Vorstand und Aufsichtsrat des dänischen Wählervereins statt. Dieser erhob die Forderung, Nordschleswig mit der Grenze südlich von Tondern und nördlich von Flensburg verlaufend als Ganzes ("en bloc”) abstimmen zu lassen mit Berufung auf die Empfehlung H.V. Clausens um 1900 gezeichneter Trennungslinie, was Nordschleswig im Abstimmungsfalle unzweifelhaft an Dänemark fallen ließe.
Unter Vorsitz von J.C. Paulsen und Andreas Grau tat sich die dänische Bevölkerung südlich der geplanten Abstimmungszone in einem "Mittelschleswiger Ausschuss” zusammen, um auch das Gebiet um Flensburg und Südtondern an Dänemark zu bringen.
Der Chefredakteur Ernst Christiansen erstrebte Ende 1918 mit gleichgesinnten Gruppierungen im dänischen Königreich Eider, Treene und Danewerk als Südgrenze Dänemarks. Die Danewerk-Gruppe erreichte 1919 in Paris vorübergehend die Errichtung einer 3. Abstimmungszone

Deutsche Selbstbesinnung

Notgeld Im Herbst 1918 gab es keine deutsche Organisation, der die deutsche Bevölkerung genug vertraute, um den dänischen Plänen entgegenzutreten.
Am 31. Oktober 1918 wurde der "Deutsche Ausschuss für das Herzogtum Schleswig” zur Abwendung des drohenden Verlustes Schleswigs gegründet. Die gemischte Zusammensetzung führte jedoch zu politischer Uneinigkeit und Streitigkeiten über Wert und Ausdeutung des Selbstbestimmungsrechtes, welche seine Arbeit bis Frühsommer 1919 lähmten.
Erst Dr. A. Köster, seit 1919 Staats- und Reichskommissar in Schleswig-Holstein, gelang es, die verschiedenen Organisationen für Werbe- und Aufklärungsarbeit zusammenzufassen.

Der Versailler Vertrag

In den Friedensbedingungen der Alliierten und assoziierten Regierungen wurde festgelegt, daß die Bevölkerung sich durch eine Abstimmung entscheiden sollte, wie der Grenzverlauf sein sollte. Die Bedingungen für eine Abstimmung in Schleswig-Holstein waren:

  1. Als der Vertrag in Kraft trat, hatten die deutschen Truppen und Behörden zehn Tage Zeit, die Zone, nördlich der festgelegten Linie, zu verlassen. Diese Linie verlief von Schleimünde über Schleswig und Jagel, dann entlang der Eider zur Nordsee. Innerhalb derselben Frist sollten die Arbeiter- und Soldatenräte aufgelöst worden sein und die Mitglieder, die aus einer anderen Gegend stammten, die Zone, die nun unter der Herrschaft der internationalen Kommission stand, verlassen haben. Diese internationale Kommission bestand aus Mitgliedern der verbündeten und assoziierten Hauptmächte, sie sollten die Tätigkeiten der deutschen Behörden, wenn nötig, übernehmen und dafür sorgen, daß es eine freie, ehrliche und geheime Abstimmung wurde. Dabei sollten sie von deutschen und dänischen Beratern unterstützt werden, welche die Kommission aus dem Volk wählte. Alle Unkosten der Kommission und solche, die durch die Abstimmung entstanden, mußte Deutschland tragen.
  2. Das Recht zur Abstimmung hatte jeder, der folgende Bedingungen erfüllte, wobei kein Unterschied zwischen den Geschlechtern gemacht wurde.
    Man mußte:
    1. bei Inkrafttreten des Vertrages das 20. Lebensjahr vollendet haben,
    2. in der für die Abstimmung bestimmten Zone geboren sein oder seit einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 1900 seinen Wohnsitz dort haben oder von dort von den deutschen Behörden vertrieben worden sein, ohne den Wohnsitz behalten zu haben.
    Jeder wählte in der Gemeinde, in der er wohnte oder in der er geboren wurde.
    Alle Angehörigen der deutschen Armee, die ursprünglich aus der Abstimmungszone stammten, mußten sich an ihren Heimatort begeben.
  3. In dem Abschnitt der geräumten Zone sollte die Abstimmung spätestens 3 Wochen nach der Räumung des Gebietes durch die deutschen Truppen und Behörden vorgenommen werden.
    Das Ergebnis der Abstimmung sollte durch die Mehrheit der Stimmen entschieden und von der Kommission den verbündeten und assoziierten Hauptmächte übermittelt werden. Sollte die Abstimmung zugunsten des Königreichs Dänemark ausfallen, würde Dänemark, nach Absprache mit der Kommission, berechtigt sein, das betreffende Gebiet besetzt zu lassen.

CIS (Commission Internationale Slesvig)

Die Kommission setzte sich zusammen aus dem Engländer Sir Charles Marling, dem Franzosen Paul Claudel sowie auf Wunsch der Alliierten je einen Gesandten der neutralen Mächte Norwegen und Schweden. Die USA verzichteten auf ihren Sitz. Kommissionssekretär wurde der Brite Charles Brudenell Bruce.
Sie Aufgaben der Kommission waren laut Artikel 109 des Versailler Vertrags die Gewährleistung eines geregelten Fortgangs von Administration und Versorgung nach der Ausweisung des deutschen Militärs und Suspendierung aller Behördenleiter, Arbeiter- und Soldatenräte.
Außerdem gehörten die Sicherstellung der Abstimmungen in beiden Zonen, die Stimmenauszählung sowie die Formulierung eines Grenzvorschlages zu den Aufgaben der CIS.
Die Kommission wurde nach Bekanntgabe der Vertragsbedingungen im Juli 1919 zum Zweck einer raschen Durchführung der Bedingungen eingesetzt.
Im August 1919 begann die Vorbereitung auf die Aufgaben in Kopenhagen. Am 24. Januar 1920 traf die Kommission dann zu einer Sitzung in Flensburg in Flensburg ein. Dort wurden dann grundlegende Regelungen für den Abstimmungsverlauf sowie für die Übernahme aller öffentlichen Ämter im Abstimmungsgebiet durch Alliierte erarbeitet. Die Kommission setzte kommissarische Landräte ein und Karl Holm trat am 24. Januar sein Amt als Oberbürgermeister in Flensburg an.
Ein wichtiger Berater der Kommission wurde H.P. Hanssen, der mittlerweile zum Minister-präsidenten Dänemarks ernannt worden war. Der Einfluss des deutschen Emilio Böhme blieb begrenzt.

CIS-Verwaltung in Flensburg

Am 12. Januar veröffentlichten die Zeitungen im Abstimmungsgebiet die vorbereitete Proklamation der CIS, in der die Räumung beider Zonen von deutschen Truppen und die Suspendierung eingesetzter Behördenleiter ausschließlich der Wahlbeamten aber einschließlich der preußischen Landräte, bis zum 20. Januar 1920 angekündigt wurde.
Die Besetzung durch die Alliierten verzögerte sich jedoch, da diese erst am 14.Januar zusammen mit dem Generalsekretär der CIS sowie 60 Soldaten in Flensburg eintrafen.
Am 24. Januar 1920 zogen sich die deutschen Truppen aus Flensburg zurück und wurden von französischen und englischen Streitkräften abgelöst.
Die CIS sicherte die Versorgung der Bewohner und bildete einen Gerichtshof, der nationalpolitische Übergriffe ahndete.
Die Einbindung deutscher und dänischer Berater dämmte diese Übergriffe jedoch ein.
Das deutsche Vertrauen in die CIS sank aber, als diese Dr. Todsen aus der Abstimmungszone wies und ein Teilnahmeverbot für Lehrer, Pastoren und Verwaltungskräfte an Versammlungen und Demonstrationen erließ sowie das zeitweilige Verbot des Flensburger Tageblatt und des Flaggens in der 2. Zone durchsetzte.

Vor der Entscheidung

Deutsches Abstimmungsplakat

Die Abstimmungszonen wurden in kleine Abstimmungsbezirke unterteilt.
Stimmberechtigt waren sämtliche vor dem 1. Januar 1900 geborenen Personen, die entweder aus dem Plebiszitgebiet stammten oder dort zumindest seit 1900 ihren Wohnsitz unterhielten oder, vor 1900 dort wohnhaft, von deutschen Behörden ausgewiesen worden waren.
Beide Länder unterhielten Informationskontore, die den Wählern Hilfestellung gaben und je nach Gesinnung Propaganda betrieben.
In beiden Ländern wurde mit allen Mitteln intensiver Wahlkampf betrieben, von dem sich die Wähler mitreißen ließen.
Das Anschlagen von Plakaten und Auslegen von Flugschriften wurde straff organisiert. Der größte Teil der Propagandaarbeit lief unter Ausschluss der CIS, in geheimen Sitzungen ab, wobei die dänische Organisation der deutschen ähnelte. Plakate, Flugblätter und Zeitungen urden von CIS zensiert.

Die Abstimmungen am 10. Februar und 14. März 1920

Dänisches Abstimmungsplakat

In der ersten Abstimmungszone wurde am 10.Februar bei einer Wahlbeteiligung von 91,5% gewählt, wobei 74,2% für Dänemark stimmten. In der Zeit bis zur zweiten Wahl wurde die Propaganda nochmals auf beiden Seiten verstärkt.
In der 2. Abstimmungszone lag die Wahlbeteiligung bei 90,75%, wobei 80,2% für Deutschland stimmten.

Tiedje-Linie, Internationalisierungspläne und Grenzfestlegungen

Nach den Abstimmungen war es die Aufgabe der CIS einen Vorschlag zum zukünftigen Grenzverlauf zu machen.
Die von dem deutschen Sachverständigen Johannes Tiedje unter Rückgriff auf frühere Überlegungen bereits am 11. Februar 1920 als nationale Ausgleichslinie skizzierte sogenannte Tiedje-Linie beachtete jedoch nur unzureichend die ungleichmäßige Verteilung der deutschen Stimmen im Tiedje-Gürtel. Bezüglich dieser Linie herrschte Uneinigkeit zwischen Deutschland und Dänemark. Sie sollte nördlich um Hoyer, Tondern, Rapstedt und Tingleff verlaufen und südlich von Gravenstein auf die Flensburger Förde treffen. Die Propagierung dieser Linie wurde auf deutscher Seite während des Abstimmungskampfes zur Stimmge-winnung für Deutschland genutzt.
Im Mai 1920 wurde in Paris mehrheitlich die von der CIS als Grenzvorschlag unterbreitete Clausenlinie im Wesentlichen anerkannt, die weitgehend dem heutigen Grenzverlauf ent-spricht.

Die Wiedervereinigung der 2. Zone mit Deutschland

Am 15. Juni 1920 erlischt das Mandat der internationalen Kommission. Der Abzug der alliierten Truppen begann bereits am 14. Juni. Am 16. Juni wird die CIS unter großem Beifall der Bevölkerung aus Flensburg verabschiedet.
Unter Volksfeststimmung werden der Flensburger Bürgermeister und die städtischen Repräsentanten, die nun wieder ihr Amt antreten dürfen, in Flensburg empfangen.

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