1877-1946
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Wilhelm Frick
NS-Politiker
- 1877
- 12. März: Wilhelm Frick wird als Sohn des Lehrers
Wilhelm Frick und dessen Frau Henriette (geb. Schmidt) in Alsenz
(Pfalz) geboren.
- 1896-1901
- Studium der Rechtswissenschaften in München,
Göttingen, Berlin und Heidelberg.
- 1901
- Promotion in Heidelberg.
- 1903
- Assessorexamen und Aufnahme in den bayerischen Staatsdienst.
- 1904
- Tätigkeit bei der Kreisregierung in Oberbayern
und Amtsanwalt bei der Polizeidirektion München.
- 1907
- Er wird Bezirksamtassessor.
- 1917
- Regierungsassessor bei der Polizeidirektion München.
- 1919
- Er übernimmt die Leitung der Politischen Polizei
in München.
- Unter Ausnutzung seiner Amtsbefugnisse unterstützt Frick
rechtsradikale Gruppierungen der "Ordnungszelle Bayern".
Mitgliedern von Freikorps, die politische Morde begangen
haben, bietet er die Möglichkeit zur Flucht. Er steht in
engem Kontakt zu Adolf Hitler und wird dessen Verbindungsmann
im Münchener Polizeipräsidium.
- 1923
- Februar: Frick wird Leiter der Münchener Kriminalpolizei.
- 1924
- 1. April: Aufgrund seiner Beteiligung am Hitler-Putsch
vom 9. November 1923 wird Frick wegen Beihilfe zu einem Verbrechen
des Hochverrats zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt. Die Strafe
wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
- 4. Mai: Er wird für die Deutschvölkische Freiheitspartei,
die Ersatzorganisation der verbotenen Nationalsozialistischen
Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), in den Reichstag gewählt.
- 31. Juli: Aufgrund seiner Verwicklung in den Hitler-Putsch wird
Frick wegen Dienstvergehens aus der Polizei entlassen und verliert
seinen Beamtenstatus.
- 6. November: Aufhebung der Entlassung durch den Bayerischen Disziplinarhof.
- 1925
- Nach dem Ablauf des Parteiverbots übt Frick sein
Reichstagsmandat als Abgeordneter der NSDAP aus.
- 1926-1930
- Neben seiner Parlamentstätigkeit arbeitet
Frick als Beamter beim Oberversicherungsamt München.
- 1928
- Er wird Fraktionsvorsitzender der NSDAP im Reichstag.
- 1930
- Er übernimmt das Amt des Innen- und Volksbildungsministers
in Thüringen. Frick ist der erste nationalsozialistische
Minister einer Landesregierung.
- Er säubert die thüringische Polizei von republikanisch
gesinnten Beamten, setzt bei Anstellungen die Bevorzugung nationalsozialistischer
Kandidaten durch und gründet an der Universität Jena
einen Lehrstuhl für Rassenforschung.
- 1931
- 1. April: Nach der Annahme eines Mißtrauensantrags
durch den thüringischen Landtag tritt Frick von seinem Ministeramt
zurück.
- Er übt weiterhin sein Reichstagsmandat für die NSDAP
aus.
- 1932
- 1. Januar: Er nimmt wiederum seine Tätigkeit für
das Oberversicherungsamt München auf.
- 1933
- Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten
wird Frick Reichsinnenminister.
- Er hat großen Anteil am Aufbau des nationalsozialistischem
Herrschaftssystems. Er trägt die Verantwortung für die
innenpolitischen Maßnahmen zur Bildung eines Führerstaats.
Unter seiner Mitwirkung wird die rechtsstaatliche Ordnung aufgehoben.
- 31. März: Das von Fricks Stab erarbeitete "Gesetz zur
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" wird verabschiedet.
Die Länderparlamente werden aufgelöst und nach dem Stimmenverhältnis
im Reichstag neu geordnet.
- 1934
- 30. Januar: Mit dem "Gesetz zum Neuaufbau des Reiches"
verlieren die deutschen Länder ihre Hoheitsrechte und ihre
Volksvertretungen. An die Spitze der "gleichgeschalteten"
Länder werden Reichsstatthalter gestellt.
- Juli: Frick erarbeitet das "Staatsnotwehrgesetz", mit
dem nachträglich die Rechtsgrundlage für die Morde im
Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch geschaffen
wird. Als "oberster Gerichtsherr" habe Hitler im Einklang
mit dem Recht gehandelt.
- 1935
- 15. September: Verabschiedung des von Frick in Auftrag
gegebenen "Reichsbürgergesetzes", das Teil der
"Nürnberger Gesetze" ist. Nach diesem haben
jüdische Bürger nur noch den Status von "Staatsangehörigen
ohne Rechte und Pflichten".
- 1936
- Mit der Ernennung Heinrich Himmlers zum Chef
der deutschen Polizei verliert Frick die Kontrolle über den
mächtigen Polizeiapparat mit seinen Sonderorganisationen
Schutzstaffel (SS), Geheime Staatspolizei (Gestapo)
und Sicherheitsdienst (SD). Dies führt zu einem weiteren
Machtverlust Fricks, der durch die Abgabe von Kompetenzen an andere
Ministerien bereits 1933 eingesetzt hat.
- 1939
- Als Generalvollbemächtigter für die Reichsverwaltung
hat er die Aufgabe, die deutsche Verwaltung auf die Anforderungen
des Kriegs vorzubereiten.
- Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs übernimmt Frick
die Leitung der nichtmilitärischen Verwaltung.
- Gegen die im Krieg weiter wachsende Vielfalt der Zuständigkeiten
und Sonderkompetenzen kann sich Frick immer weniger durchsetzen.
- 1943
- August: Abberufung als Innenminister. Frick übernimmt
als Reichsminister ohne Geschäftsbereich das Amt des Reichsprotektors
für Böhmen und Mähren, welches er bis Kriegsende
ausübt. Er erfüllt jedoch nur noch repräsentative
Aufgaben ohne politischen Einfluß.
- 1946
- 1. Oktober: Er wird vom Internationalen Militärgerichtshof
in Nürnberg zum Tode verurteilt.
- 1946
- 16. Oktober: Wilhelm Frick wird in Nürnberg hingerichtet.
(ge)
Rede im Reichstag, 14. Oktober 1931
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