14-Punkte-Programm von US-Präsident Woodrow Wilson
8. Januar 1918
Offene, öffentlich abgeschlossene Friedensverträge. Danach
sollen keinerlei geheime internationale Abmachungen mehr bestehen,
sondern die Diplomatie soll immer aufrichtig und vor aller Welt
getrieben werden.
Uneingeschränkte Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren,
außerhalb der Territorialgewässer, im Frieden sowohl wie im
Kriege, ausgenommen jene Meere, die ganz oder teilweise durch
internationales Vorgehen zur Durchführung internationaler
Verträge gesperrt werden.
Möglichste Beseitigung aller wirtschaftlichen Schranken und
Herstellung einer Gleichheit der Handelsbedingungen für alle
Nationen, die dem Frieden beitreten und sich zu seiner
Aufrechterhaltung verbinden.
Entsprechende gegenseitige Bürgschaften für die
Beschränkung der Rüstungen der Nationen auf das niedrigste,
mit der Sicherheit im Innern vereinbare Maß.
Freier, unbefangener und völlig unparteiischer Ausgleich aller
kolonialen Ansprüche, auf der genauen Beachtung des Grundsatzes
beruhend, daß beim Entscheid in solchen
Souveränitätsfragen die Interessen der betreffenden
Bevölkerungen ebenso ins Gewicht fallen, wie die berechtigten
Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel zu entscheiden ist.
Räumung des ganzen russischen Gebietes und ein Einvernehmen
über alle auf Rußland bezüglichen Fragen, das das
beste und freieste Zusammenwirken der anderen Völker sichert, um
für Rußland eine ungehemmte Gelegenheit zur
unabhängigen Bestimmung seiner eigenen politischen Entwicklung
und nationalen Politik herbeizuführen und ihm eine herzliche
Aufnahme in der Gesellschaft der freien Nationen unter
selbstgewählten Staatseinrichtungen, ja noch mehr, Hilfe jeder
Art, deren es bedürftig sein und von sich aus wünschen mag,
gewährleistet. Die Rußland von seinen Schwesternationen in
den nächsten Monaten gewährte Behandlung wird der
Prüfstein ihres guten Willens, ihres Verständnisses
für seine Bedürfnisse im Unterschied zu ihren eigenen
Interessen und ihres verständigen und selbstlosen Mitgefühls
sein.
Belgien muß, die ganze Welt wird dem beipflichten, geräumt
und wiederhergestellt werden, ohne jeden Versuch, seine
Souveränität, deren es sich wie alle anderen freien
Völker erfreut, zu beschränken. Kein anderer einzelner
Schritt wird so wie dieser dazu dienen, das Vertrauen unter den
Nationen in die Gesetze wiederherzustellen, die sie selbst
geschaffen haben und als maßgebend für ihre Beziehungen
zueinander festgesetzt haben. Ohne diesen heilsamen Schritt bleibt
die gesamte Struktur und die Gültigkeit des Völkerrechts
für immer geschädigt.
Das ganze französische Gebiet muß geräumt und die
besetzten Teile wiederhergestellt werden. Das Unrecht, das Frankreich
im Jahre 1871 in Beziehung auf Elsaß-Lothringen durch
Preußen angetan worden ist und das den Weltfrieden während
nahezu fünfzig Jahren beunruhigt hat, muß wieder gutgemacht
werden, damit der Friede im Interesse Aller wiederhergestellt werden
kann.
Berichtigung der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren
Abgrenzungen der Nationen.
Den Völkern Österreich-Ungarns, deren Platz unter den
Nationen wir geschützt und gesichert zu sehen wünschen,
sollte die freieste Gelegenheit zu autonomer Entwicklung zugestanden
werden.
Rumänien, Serbien und Montenegro sollten geräumt, die
besetzten Gebiete zurückgegeben werden. Serbien sollte ein freier
und sicherer Zugang zur See gewährt werden, und die Beziehungen
unter den verschiedenen Balkanstaaten zu einander sollten durch
freundschaftliche Übereinkunft nach den bestehenden
geschichtlichen Richtlinien der Zugehörigkeit und der
Nationalität geregelt werden. Internationale Bürgschaften
für die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sowie
die Unverletzlichkeit des Gebiets der verschiedenen Balkanstaaten
sollten geschaffen werden.
Den türkischen Teilen des jetzigen osmanischen Reiches sollte
eine unbedingte Selbständigkeit gewährleistet werden. Den
übrigen Nationalitäten dagegen, die zur Zeit unter
türkischer Herrschaft stehen, sollte eine zuverlässige
Sicherheit des Lebens und eine völlig ungestörte Gelegenheit
zur selbständigen Entwicklung gegeben werden. Die Dardanellen
sollten unter internationalen Bürgschaften als freie Durchfahrt
für die Schiffe und den Handel aller Nationen dauernd
geöffnet werden.
Ein unabhängiger polnischer Staat sollte errichtet werden, der
alle Gebiete einzubegreifen hätte, die von unbestritten
polnischer Bevölkerung bewohnt sind; diesem Staat sollte ein
freier und sicherer Zugang zur See geöffnet werden, und seine
politische sowohl wie wirtschaftliche Unabhängigkeit sollte
durch internationale Übereinkommen verbürgt werden.
Ein allgemeiner Verband der Nationen 3 muß gegründet werden
mit besonderen Verträgen zum Zweck gegenseitiger
Bürgschaften für die politische Unabhängigkeit und die
territoriale Unverletzbarkeit der kleinen sowohl wie der großen
Staaten.