§ 185 StGB "Beleidigung"
"Die Beleidigung wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert
Mark oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre
und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen
wird, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder
mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft."
(Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Berlin und
Leipzig 1920.)