Freundschafts- und Bündnisvertrag zwischen Bulgarien und dem Deutschen Reich Pleß, 6. September 1915
Die hohen vertragschließenden Teile versprechen
sich Frieden und Freundschaft und werden kein Bündnis oder
Abkommen schließen, das gegen einen der beiden Staaten gerichtet
ist. Sie verpflichten sich, gegeneinander eine Politik der Freundschaft
zu verfolgen und sich gegenseitig innerhalb der Grenzen ihrer
Interessen zu unterstützen.
Deutschland verbürgt mit allen Mitteln für die
Dauer dieses Vertrages die politische Unabhängigkeit und
die territoriale Untersetztheit. Bulgariens gegen jeden Angriff,
der ohne Herausforderung von seiten der bulgarischen Regierung
stattfinden sollte.
Falls Deutschland von einem der Bulgarien benachbarten Staaten
ohne Herausforderung angegriffen werden sollte, wird Bulgarien,
sobald es dazu aufgefordert wird, seine Truppen gegen diesen Staat
einsetzen.
Dieser Vertrag bleibt in Kraft bis zum 31. Dezember 1920.
Falls er 6 Monate nach dieser Frist nicht gekündigt sein
sollte, wird seine Gültigkeit um noch ein Jahr verlängert;
bis zur Kündigung gilt die Gültigkeit dann immer um
ein Jahr verlängert.
Dieser Vertrag wird bis zu neuer weiterer Verständigung
geheim bleiben.
Die Ratifikation des Vertrages hat spätestens 8 Tage
nach seiner Unterzeichnung in Sofia stattzufinden.