Bericht: Edelweißpiraten erregen "Anstoß", 1943

Edelweißpiraten erregen "Anstoß"

Reichssicherheitshauptamt

- IV C 4 b - B.Nr. 116/43 -

Berlin SW 11, den 15. März 1943

Betrifft: Jugendliche Banden - "Edelweißpiraten” -

Anlage: - 1 -

Seit 1 ½ Jahren machten sich in verschiedenen rheinischen und westfälischen Städten wilde Jugendgruppen bemerkbar, die sich als »Edelweißpiraten« bezeichnen und durch betont lässige Kleidung und Haltung allenthalten auffielen und Anstoß erregten. Verschiedene Angehörige dieser Gruppen trugen weiße Strümpfe, kurze Lederhose, buntes Fahrtenhemd, Halstuch und als äußeres Erkennungszeichen ein Edelweiß. Sie führten auf ihren Wanderungen Klampfen mit, sangen Piraten-, Fahrten- und bündische Lieder und übernachteten draußen in Zelten oder bei Bauern in Scheunen. (...)

Im übrigen legten diese Jugendlichen gegen alles, was irgendwie mit der HJ zu tun hatte, eine feindliche Einstellung an den Tag, was auch in ihren Liedern, sowie in ihrem Verhalten gegenüber HJ-Angehörigen zum Ausdruck kam.

Am 7. 12. 1942 wurden nach vorhergehender Überwachung im Bezirk der Staatspolizeileitstelle Düsseldorf die einzelnen Gruppen schlagartig aufgelöst, und zwar in:

Düsseldorf 10 Gruppen mit insgesamt 283 Jugendlichen,

Duisburg 10 Gruppen mit insgesamt 260 Jugendlichen,

Essen 4 Gruppen mit insgesamt 124 Jugendlichen,

Wuppertal 4 Gruppen mit insgesamt 72 Jugendlichen.

In über 400 Vernehmungen wurden 320 Jugendliche über ihre Zugehörigkeit und Betätigung innerhalb der wilden Gruppen befragt und vorübergehend 130 Jugendliche festgenommen. Drei ältere Personen, davon 2 jüdische Mischlinge ersten Grades, werden wegen ihres besonders verderblichen Einflusses innerhalb der Jugend in Schutzhaft gehalten und einem Konzentrationslager zugeführt. Voraussichtlich wird gegen 140 Jugendliche bei den zuständigen Sondergerichten die Einleitung von Strafverfahren beantragt. Darüber hinaus wurden einige Jugendliche, die besonders sittlich verkommen waren, der öffentlichen Fürsorge zugeführt und andere durch Dienstverpflichtung aus ihrem Wohnbereich entfernt. Es ist weiter beabsichtigt, die Jugendlichen, gegen die kein Strafverfahren eingeleitet wird, möglichst bald zum RAD oder zur Wehrmacht einberufen zu lassen, damit sie aus ihrer Umgebung herauskommen. (...)

Die Mehrzahl der jugendlichen war sich der Tragweite ihrer Handlungsweise nicht bewußt. Sie haben die Fahrtenkluft getragen, um, wie sie sagen, nach außen hin zu zeigen, daß sie etwas anderes sein wollen. Die Lieder haben sie gesungen, weil Melodie und Text ihrer Jugendphantasie entsprachen. Hiermit ist aber nicht gesagt, daß die "Edelweißpiraten” nur eine harmlose Jugenderscheinung darstellen. Wenn auch die Jugend selbst die Tragweite ihrer Handlung nicht erkennen kann, so ist doch die damit verbundene Gefährdung auf sittlichem, kriminellem und auf politischem Gebiet nicht ernst genug zu nehmen. (... )

Quelle: Bundesarchiv Koblenz R 22/1177, Bd. 4. Folgeband 5, Bl. 318-319.