Septemberprogramm des Reichskanzlers Theobald von Bethmann Hollweg 9. September 1914
Ziele des Krieges im einzelnen:
Frankreich.
Von den militärischen Stellen zu beurteilen, ob die Abtretung
von Beifort, des Westabhangs der Vogesen, die Schleifung der Festungen
und die Abtretung des Küstenstrichs von Dünkirchen bis
Boulogne zu fordern ist.
In jedem Falle abzutreten, weil für die Erzgewinnung unserer
Industrie nötig, das Erzbecken von Briey. Ferner eine in
Raten zahlbare Kriegsentschädigung; sie muß so hoch
sein, daß Frankreich nicht imstande ist, in den nächsten
15-20 Jahren erhebliche Mittel für Rüstungen aufzuwenden.
Des weiteren: Ein Handelsvertrag, der Frankreich in wirtschaftliche
Abhängigkeit von Deutschland bringt, es zu unserem Exportland
macht und uns ermöglicht, den englischen Handel in Frankreich
auszuschalten. Dieser Handelsvertrag muß uns finanzielle
und industrielle Bewegungsfreiheit in Frankreich schaffen - so,
daß deutsche Unternehmungen nicht mehr anders als französische
behandelt werden können.
Belgien.
Angliederung von Lüttich und Verviers an Preußen, eines
Grenzstriches der Provinz Luxemburg an Luxemburg.
Zweifelhaft bleibt, ob Antwerpen mit einer Verbindung nach Lüttich
gleichfalls zu annektieren ist. Gleichviel, jedenfalls muß
ganz Belgien, wenn es auch als Staat äußerlich bestehen
bleibt, zu einem Vasallenstaat herabsinken, in etwa militärisch
wichtigen Hafenplätzen ein Besatzungsrecht zugestehen, seine
Küste militärisch zur Verfügung stellen, wirtschaftlich
zu einer deutschen Provinz werden. Bei einer solchen Lösung,
die die Vorteile der Annexion, nicht aber ihre innerpolitisch
nicht zu beseitigenden Nachteile hat, kann franz. Flandern mit
Dünkirchen, Calais und Boulogne, mit großenteils flämischer
Bevölkerung diesem veränderten Belgien ohne Gefahr angegliedert
werden. Den militärischen Wert dieser Position England gegenüber
werden die zuständigen Stellen zu beurteilen haben.
Luxemburg wird deutscher Bundesstaat und erhält einen
Streifen aus der jetzt belgischen Provinz Luxemburg und eventuell
die Ecke von Longwy.
Es ist zu erreichen die Gründung eines mitteleuropäischen
Wirtschaftsverbandes durch gemeinsame Zollabmachungen, unter Einschluß
von Frankreich, Belgien, Holland, Dänemark, Österreich-Ungarn,
Polen und eventl. Italien, Schweden und Norwegen. Dieser Verband,
wohl ohne gemeinsame konstitutionelle Spitze, unter äußerlicher
Gleichberechtigung seiner Mitglieder, aber tatsächlich unter
deutscher Führung, muß die wirtschaftliche Vorherrschaft
Deutschlands über Mitteleuropa stabilisieren.
Die Frage der kolonialen Erwerbungen, unter denen in erster
Linie die Schaffung eines zusammenhängenden mittelafrikanischen
Kolonialreichs anzustreben ist, desgleichen die Rußland
gegenüber zu erreichenden Ziele werden später geprüft.
Als Grundlage der mit Frankreich und Belgien zu treffenden wirtschaftlichen
Abmachungen ist eine kurze provisorische, für einen eventuellen
Präliminarfrieden geeignete Formel zu finden.
Holland.
Es wird zu erwägen sein, durch welche Mittel und Maßnahmen
Holland in ein engeres Verhältnis zu dem Deutschen Reiche
gebracht werden kann.
Dies engere Verhältnis müßte bei der Eigenart
der Holländer von jedem Gefühl des Zwanges für
sie frei sein, an dem Gang des holländischen Lebens nichts
ändern, ihnen auch keine veränderten militärischen
Pflichten bringen, Holland also äußerlich unabhängig
belassen, innerlich aber in Abhängigkeit von uns bringen.
Vielleicht ein die Kolonien einschließendes Schutz- und
Trutzbündnis, jedenfalls enger Zollanschluß, eventuell
die Abtretung von Antwerpen an Holland gegen das Zugeständnis
eines deutschen Besatzungsrechtes für das befestigte Antwerpen
wie für die Scheldemündung wäre zu erwägen.