Londoner Abkommen über den Kriegseintritt Italiens an der Seite der Entente
26. April 1915

Indem sich Italien auf die Artikel 1, 2, 3 der Denkschrift, welche die militärische und Marinemitarbeit der vier Mächte vorausgeht, beruft, erklärt es, daß es sobald als möglich in den Krieg treten werde, und zwar in einer Frist, welche einen Monat vom Tage der Unterzeichnung des gegenwärtigen Abkommens nicht übersteigt.