Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle Leipzig, den 9. Mai 1938
Um darzutun, in welchem Rahmen die Beschuldigten ihr Wesen treiben, erscheint es erforderlich, die im Gebiete der Stadt Leipzig unter den Jugendlichen herrschenden Zustände in ihrer Gesamtheit kurz aufzuzeigen.
Seit langer Zeit mußte die Beobachtung gemacht werden, daß unter der Leipziger Jugend in bemerkenswerter Weise Unruhe herrscht. Die Meldung von Vorkommnissen verschiedenster Art (Zusammenrottungen, Schlägereien mit der HJ und ähnliches) häuften sich in zunehmendem Maße. Vor allen Dingen gab zu Bedenken Anlaß, daß immer und immer wieder die Angehörigen der Staatsjugend mit diesen Dingen befaßt waren und daß in ihren Reihen das Bewußtsein von einer in der Entstehung begriffenen gegnerischen Jugendbewegung zu einer gewissen Unsicherheit führte. Die Klagen kamen aber auch von seiten anderer Stellen oder des Publikums ganz allgemein. So war die Rede davon, daß die Haltung der Jugend ganz allgemein und das Benehmen in der Öffentlichkeit stark zu wünschen übrig lasse; so gingen Meldungen über Mißfallensäußerungen ausländischer Messebesucher ein, die sich über das rüpelhafte Benehmen Jugendlicher aussprachen; so kamen Meldungen von den Schulen über Berichte, daß unter der Schülerschaft das Gerücht einer bestehenden gegnerischen Jugendbewegung im Umlauf sei und daß Angehörige derselben Andere immer und immer wieder zum Eintritt in dieselbe aufforderten.
Die daraufhin eingeleiteten Beobachtungen ergaben, daß sich in den verschiedenen Stadtteilen eine große Anzahl Jugendlicher zu Gruppen zusammenfindet, die im Straßenbild auffällig in Erscheinung treten und offensichtlich einen gewissen organisatorischen Zusammenhalt erkennen lassen, der, abgesehen von dem gruppenweisen Auftreten, hauptsächlich durch das Vorhandensein einer Gleichtracht kenntlich wird. Die Gleichtracht besteht im Sommer aus Bundschuhen, weißen Kniestrümpfen, äußerst kurzen Lederhosen, buntkarierten Schihemden, Koppel, und im Winter aus Bundschuhen, weißen Kniestrümpfen, besonders langen Knickerbocker- bzw. Louis-Trenker-Hosen und grauen Slalom-Jacken. Daneben findet sich noch eine Übersteigerung dieser Tracht der Art, daß ohne weiteres der Eindruck erweckt wird, man habe es mit Russen zu tun. Auch Mädchen kleiden sich in entsprechender Weise, indem sie zu der übrigen Ausrüstung einen dunklen Rock tragen. In der warmen Jahreszeit konnten sie sogar stellenweise ebenfalls in kurzen Lederhosen angetroffen werden.
Die geschilderten Erscheinungen sind nun beachtenswerter Weise hauptsächlich in den Außenbezirken des Stadtgebietes zu bemerken, die aus der Systemzeit als besonders von marxistischen und kommunistischen Elementen bevorzugt bekannt sind. In der inneren Stadt geben sich die Jugendlichen auf einer der beiden Hauptstraßen (Petersstraße) ein allgemeines Stelldichein und halten so die Verbindung untereinander aufrecht.
Die Untersuchungen haben ergeben, daß diese Gruppen zum Teil innerlich völlig gleich ausgerichtet sind, in gewissen Beziehungen aber auseinandergehen. Gemeinsam ist ihnen allen eine bewußte oppositionelle Einstellung gegenüber der Staatsjugend und dem Staat. So wurde der Wille festgestellt, zu einem möglichst umfassenden Zusammenschluß zu kommen, um gegenüber der und gegen die Staatsjugend bestehen zu können. Des weiteren vertreten sie ausnahmslos einen Teil, und zwar mit den wesentlichsten, der ehemals bündischen Ideologie. Aus dieser gemeinsamen Einstellung heraus ergibt sich das Zusammenhalten aller dieser Gruppen untereinander, auch wenn sie in ganz entfernten Stadtteilen bestehen.
Neben den geschilderten gemeinsamen Merkmalen findet man solche, die bei den einzelnen Gruppen verschieden sind. So pflegen die einen im wesentlichen bündisches Gedankengut, die anderen gehen auf erotische und sexuelle Erlebnisse aus und erweisen sich damit als moralisch außerordentlich heruntergewirtschaftet, während wieder andere ausgesprochen marxistische und kommunistische Tendenzen verfolgen.
Die im vorliegenden Zusammenhang beschuldigten 14 Personen gehören einer Gruppe an, die sich in Leipzig-Großzschocher zusammenfindet, sich, was die führenden Köpfe anbelangt, im wesentlichen aus Angehörigen ehemaliger marxistischer oder kommunistischer Jugendverbände zusammensetzt, und noch heute das marxistische bzw. kommunistische Gedankengut im Rahmen eines organisatorischen Zusammenhalts pflegt. Diese Gruppe gehört mit der aus dem Nachbarort Leipzig-Lindenau zu den größten und aktivsten aller in Leipzig bestehenden. Während die in letzter Zeit durchgeführten Maßnahmen anderwärts und auch in der Nachbargruppe Leipzig-Lindenau zu einer offensichtlichen Beruhigung geführt haben, herrscht in Leipzig-Großzschocher an den Sammelpunkten dieser Gruppe noch immer reger Betrieb. Es ist daraus zu entnehmen, daß der Widerstandswille der ihr Angehörenden besonders stark ausgeprägt ist, was allein durch das Vorhandensein so vieler ehemaliger Jungmarxisten und Jungkommunisten erklärlich wird.
Die Straftaten der Beschuldigten müssen als Vorbereitung zum Hochverrat gewertet werden. Haben sie doch neben offensichtlich kommunistischen Unterhaltungen den Gruß der ehemaligen Roten Jungpioniere in russischer Übersetzung zu dem ihren gemacht, teilweise bei einer Art von Heimabenden den Moskausender zu hören versucht und auch gehört, dabei die Melodien kommunistischer Lieder gespielt und auf Fahrten gemeinsam kommunistische Lieder gesungen. Neben diesen bereits zur Tat gewordenen Äußerungen ihrer inneren Einstellung sind zahlreiche Versuche unternommen worden, den Zusammenschluß zu vervollkommnen und das Motiv ihres Zusammenhalts zu vertiefen. Das von ihnen in ausgeprägter Weise gepflegte Fahrtenwesen kann in diesem Rahmen auch nur als eine Fortsetzung der früheren marxistischen bzw. kommunistischen Jugendverbände angesehen werden.
Wenn auch die Angehörigen dieser Gruppen die Bezeichnung "Bündische Jugend" nur als Tarnung für ihr eigentliches Wesen benutzen, da sie dies als harmloser ansehen, so kann trotzdem daran gedacht werden, daß sie sich auch gegen die Verordnung des Reichsstatthalters in Sachsen - Landesregierung - Ministerium des Innern vom 31. März 1937 -, wonach die ehemals bündischen Vereinigungen aufgelöst und Unterstützungsbestrebungen für sie unter Strafe gestellt werden, vergangen haben. Die Verordnung geht von den ehemals bündischen Vereinigungen aus. Es ist aber, um sich nach der Verordnung strafbar zu machen, nicht notwendig, gerade eine der früheren bündischen Vereinigungen zu unterstützen, sondern strafbar ist bereits eine Unterstützung des bündischen Wesens dadurch, daß irgendetwas aufgezogen wird, was den bündischen Gedanken unterstützt und fortleben läßt, denn bündisch sein, bedeutet nicht nur, Angehörige einer der früheren bündischen Organisationen gewesen, sondern Träger der bündischen Geistigkeit schlechthin zu sein.
Nun sind die ehemals bündischen Formationen zum größten Teil in alle Wege nicht als marxistisch oder kommunistisch eingestellt zu betrachten, und insofern steht die innere Haltung der Beschuldigten der Geistigkeit dieser Formationen entgegen. Es hat aber auch Bündische gegeben, die sich sehr stark dem Kommunismus näherten (d.j.1.11).
Die Beschuldigten nun, die sich selbst als bündisch bezeichnen, setzten aber einen Teil der bündischen Ideologie, und zwar mit den bemerkenswertesten, fort dadurch, daß sie neben ihrer politischen Zielsetzung und zum Teil auch zu ihrer Durchführung als weiteres Hauptmerkmal ihres Aktionswillens das gemeinsame Fahrtenerlebnis mit allem, was dazu gehört, pflegten. Damit unterstützten sie auf eine Art und Weise die ehemals bündischen Vereinigungen, indem sie in ihrem Zusammenschluß auch eins der Hauptmerkmale bündischer Wesensart fortsetzen.
gez. Assessor N.
Quelle: Schreiben der Staatspolizeistelle Leipzig vom 9. Mai 1938 (Document Center
Berlin).