§ 95 StGB "Majestätsbeleidigung"
"Wer den Kaiser, seinen Landesherrn oder während seines
Aufenthalts in einem Bundesstaate dessen Landesherrn beleidigt,
wird mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten oder mit Festungshaft
von zwei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bekleideteten
öffentlichen Ämter (sowie der aus öffentlichen Wahlen
hervorgegangenen Rechte) erkannt werden."
(Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Berlin und
Leipzig 1920.)