Das deutsche Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie. Die
politische und militärische Führung lag beim Kaiser, der
zugleich preußischer König und oberster Kirchenherr der
Protestanten war. Bis auf einen kurzen Zeitraum war der vom Kaiser
ernannte Reichskanzler auch preußischer Ministerpräsident.
Die Rechte des nach dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht
gewählten
Reichstags
beschränkten sich auf die Mitwirkung beim Gesetzgebungsverfahren
und die Verabschiedung des Budgets. Die Forderung nach Einführung
einer parlamentarischen Monarchie mit einer Verantwortlichkeit der
Minister gegenüber der gewählten Volksvertretung wurde von
den konservativen Eliten vehement abgelehnt.
Die Sorge um den inneren Zusammenhalt des nach drei Kriegen
gegründeten Kaiserreichs bestimmte unter Otto von Bismarck zunächst auch die Innenpolitik. Der vom Pietismus
beeinflußte Reichskanzler empfand den politischen Katholizismus
als Bedrohung für die preußisch-protestantische Monarchie,
und in der Sozialdemokratie und der Arbeiterbewegung sah Bismarck als altpreußischer
Junker eine ebenso große Gefahr für den tradierten
Gesellschaftsaufbau. Alle Maßnahmen gegen den politischen
Katholizismus - von der Schließung der katholischen Abteilung im
preußischen Kultusministerium über den
"Kanzelparagraphen" und die staatliche Schulaufsicht sowie
die Einführung der Zivilehe bis hin zum Verbot der geistlichen Orden - stärkten jedoch den
Zusammenhalt der katholischen Bevölkerung mit ihren geistlichen
und weltlichen Vertretern. Der "Kulturkampf" führte zu
einer eindeutigen Niederlage Bismarcks. Mit
"Milderungsgesetzen" und später folgenden
"Friedensgesetzen" wurde der "Kulturkampf" ab 1880
zwar auch formell eingestellt, aber Regelungen wie die staatliche
Schulaufsicht und die Zivilehe hatten weiter Bestand; der
"Kanzelparagraph" wurde erst 1953 vom Deutschen Bundestag
aufgehoben.
Als besonders verletzend empfand das
Zentrum
als Partei des politischen Katholizismus die Tatsache, daß
Bismarck alle Katholiken pauschal als "romhörige"
Papstanhänger betrachtete und ihre "nationale
Zuverlässigkeit" in Zweifel zog.
Zwei Attentate auf Kaiser Wilhelm I. lieferten Bismarck
1878 den Anlaß, mit einem Reichsgesetz gegen "die
gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie"
vorzugehen. Doch dieses mit den Stimmen der Konservativen und
Nationalliberalen erlassene Ausnahmegesetz war auf Dauer ebenso
erfolglos wie der "Kulturkampf" gegen den katholischen
Bevölkerungsteil. Nach zwölf Jahren wurde das
"Sozialistengesetz" nicht mehr verlängert. Trotz aller
polizeistaatlichen Verfolgungs- und Unterdrückungsmaßnahmen
hatte die Sozialdemokratische Partei unter diesem Gesetz ihren Stimmenanteil bei den Reichstagswahlen
verdreifacht. Obwohl die Sozialdemokraten seit 1890 bei allen
Reichstagswahlen
am meisten Stimmen erhielten, wurden sie erst 1912 auch stärkste
Fraktion im Reichstag. Keine Partei war durch die Einteilung der
Wahlkreise so benachteiligt wie die Sozialdemokratie, keine so
bevorteilt wie die Konservativen in den preußischen
Ostprovinzen.
Um die SPD zu schwächen und die Arbeiter stärker an den
Staat heranzuführen, wurde 1883 die gesetzliche
Krankenversicherung eingeführt, 1884 folgte die
Unfallversicherung und 1889 die Alters- und
Invaliditätsversicherung, die jedem Arbeitnehmer nach dem 70.
Lebensjahr eine Alters- und im Fall von Arbeitsunfähigkeit eine
Invalidenrente sicherte. Die deutsche Sozialgesetzgebung galt
weltweit als vorbildlich, wenngleich die daraus resultierenden
Leistungen von den Sozialdemokraten als unzureichend kritisiert
wurden. Während Bismarck sich 1890 für eine
Verlängerung des "Sozialistengesetzes" aussprach,
suchte Kaiser
Wilhelm II.
in den ersten Jahren nach seiner Thronbesteigung einen Ausgleich mit
der Arbeiterbewegung. Dieser Zwist bot den Anlaß für die
Entlassung des alten Reichskanzlers.
Von 1890 bis 1914
Nach der Entlassung Bismarcks betrieb Wilhelm II. seine Politik des
"persönlichen Regiments" und griff dabei auch die
"soziale Frage" auf. Die Sonntagsarbeit für Kinder
wurde unter dem neuen Reichskanzler Leo von Caprivi
generell verboten, ebenso die Fabrikarbeit für Kinder unter 13
Jahren. Die Arbeitszeit für Frauen wurde auf elf und die
für Jugendliche unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich
begrenzt. Als diese Reformen jedoch nicht die gewünschte
Trennung der Arbeiterschaft von der SPD brachten, schwenkte Wilhelm
II. wieder auf die repressive Linie ein. Weder der Kaiser noch seine
politischen Ratgeber begriffen, daß die "soziale
Frage" des ausgehenden 19. Jahrhunderts nicht mit den Mitteln
staatlicher Fürsorge zu lösen war, sondern daß es bei
der "Arbeiterfrage" um die verfassungsrechtliche
Integration einer neuen Klasse in Staat und Gesellschaft ging. Überzeugt
Gottesgnadentum
seiner Monarchie und der tradierten Gesellschaftsordnung, wies der
Kaiser alle Bestrebungen nach Einführung einer parlamentarischen
Demokratie, die seine kaiserlichen Rechte geschmälert und die der
gewählten Volksvertretung erweitert hätte, entschieden
zurück. Wie schon zuvor Bismarck, spielte auch Wilhelm II.
gelegentlich mit dem Gedanken eines Staatsstreichs und der
Übertragung des preußischen
Dreiklassenwahlrechts auf das Reich.
Unter Caprivi unterstützten die Sozialdemokraten erstmals eine
Regierungsvorlage, als sie den Handelsverträgen von 1891-1893
zustimmten, durch die der Preis für eine Tonne Roggen sich von
208 Mark (1891) auf 110 Mark (1894) verbilligte. Doch bei den
Handelsverträgen ging es Caprivi weniger um die Senkung des
Brotpreises und der Lebenshaltungskosten für Arbeiterfamilien,
sondern vorrangig um die Schaffung von Exportmöglichkeiten
für die deutsche Industrie durch niedrige Zölle. Auch
Caprivis Nachfolger, der 1894 mit 75 Jahren zum Reichskanzler und
preußischen Ministerpräsidenten berufene
Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst,
hatte wenig Verständnis für die tieferliegenden Ursachen
der "sozialen Frage". Er strebte eine Politik der Sammlung
aller bürgerlichen Kräfte gegen die Sozialdemokratie an und
legte dem Reichstag 1894 eine Novelle zur Verschärfung des
Strafrechts für politische Delikte vor. Als diese
"Umsturzvorlage" im Reichstag scheiterte, verlagerte sich
der "Kampf gegen die gottlosen Sozialdemokraten" auf die
Ebene der Länder. So führte das industriell entwickelte
Sachsen
1896 das Dreiklassenwahlrecht ein. Bei den folgenden Wahlen zur
zweiten sächsischen Kammer verlor die SPD unter dem neuen
Wahlrecht alle bisherigen Sitze.
Im Preußischen Abgeordnetenhaus lehnten 1897 auch die
Nationalliberalen das sog. kleine Sozialistengesetz ab, weil von
dessen ausgreifender Verbotspraxis auch andere Parteien als die SPD
hätten betroffen werden können. Allerdings wurde mit der
"Lex Arons" Sozialdemokraten in
Preußen
das akademische Lehramt verweigert.
Als die auf Anregung des Kaisers
vom Staatssekretär des Innern,
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner,
eingereichte "Zuchthausvorlage", die härtere Strafen
für die Ausübung von Zwang zur Teilnahme an Streiks oder zum
Gewerkschaftsbeitritt vorsah ("Koalitionszwang"),
1899 im Reichstag scheiterte, endete zunächst die
repressive Politik gegen die Sozialdemokratie. Das von Bismarck
verhängte Verbot von Diäten für die
Reichstagsabgeordneten, mit dem ursprünglich die Teilnahme von
Sozialdemokraten an den Reichstagssitzungen erschwert werden sollte,
wurde aufgehoben. Die ins Stocken geratene Sozialgesetzgebung wurde
mit neuem Elan vorangetrieben. Daß die Interessen der Agrarier
nicht zu kurz kamen, zeigte sich, als die Zolltarife 1903 nach
heftigem Drängen des
Bundes deutscher Landwirte (BdL)
wieder auf den Stand von vor 1892 angehoben wurden. Neuen
Zündstoff in die Innenpolitik trug ein Nachtragshaushalt, mit dem
die Kosten für die Niederschlagung des
Aufstands der Herero und Hottentotten
in Deutsch-Südwestafrika gedeckt werden sollten.
Als der Reichstag den geforderten
Nachtragshaushalt mit den Stimmen von Zentrum und SPD im Dezember 1906
ablehnte, sah die Reichsregierung Deutschland als Kolonialmacht
gefährdet und betrachtete die Ablehnung als schweren Eingriff in
die kaiserliche
Kommandogewalt. Unmittelbar nach der Abstimmung löste Reichskanzler
Bernhard von Bülow
den Reichstag auf und gab als Wahlparole den Kampf gegen Zentrum und
Sozialdemokratie aus.
![[Statistik: Reichstagswahl 25.01.1907]](../../../objekte/statistik/wa19072/200.gif)
Trotz des Zugewinns von 250.000 Stimmen verlor
die SPD aufgrund der überkommenen Wahlkreiseinteilung 38 ihrer 81
Sitze, das Zentrum gewann fünf Sitze hinzu und war mit 105
Abgeordneten im Reichstag vertreten. Aus Rücksicht auf die
Interessen des linken Flügels der ihm nahestehenden Parteien
liberalisierte Bülow 1908 das
Vereinsgesetz, das nun auch Frauen die Teilnahme an Vereinen und Versammlungen
ermöglichte. Regierungsbezirken mit einem Anteil von über 60
Prozent fremdsprachlicher Bevölkerung gestattete das
Vereinsgesetz für 20 Jahre den Gebrauch der nicht deutschen
Muttersprache. In Preußen wurde demgegenüber die "Germanisierungspolitik"
gegen die polnische Bevölkerung mit einem "
Enteignungsgesetz" verschärft.
Innenpolitische Erschütterungen lösten zwei Skandale aus. In
seiner Zeitschrift "Zukunft" deutete
Maximilian Harden an,
der ehemalige Botschafter in Wien,
Philipp Fürst zu Eulenburg-Hertefeld,
sei homosexuell und habe als persönlicher Freund des Kaisers
einen unheilvollen Einfluß auf die Politik ausgeübt.
Weitaus stärker erschüttert wurde das Ansehen des Kaisers
durch die "
Daily-Telegraph-Affäre". Das Londoner Blatt veröffentlichte im Oktober 1908 ein
Interview, in dem Wilhelm II. über militärstrategische
Ratschläge schwadronierte, die er der englischen Königin
Viktoria
zur Niederwerfung des
Burenkriegs erteilt habe. Zugleich rühmte er sich, während des
Burenkriegs eine gegen England gerichtete europäische
Kontinentalliga verhindert zu haben. Seine leichtfertig unüberlegten
Äußerungen waren ein so starker Affront gegen alle Staaten
der
Tripelentente, daß selbst die Konservativen den Kaiser zu größerer
Zurückhaltung aufforderten.
Alldeutsche und
Antisemiten
hingegen bemängelten in diesem Zusammenhang, daß der Kaiser
während des Burenkriegs zu englandfreundlich gewesen sei.
Ähnlich negativ für das internationale Ansehen des
Kaiserreichs wirkte sich die "
Zabern-Affäre" aus. Im
Reichsland Elsaß-Lothringen
hatte ein Kommandeur sich Polizeigewalt angemaßt und bei einer
Protestdemonstration 28 Demonstranten verhaftet. Mit dem Hinweis auf
eine Kabinettsordre von 1820 sprach das Kriegsgericht den
verantwortlichen Kommandeur jedoch von der Anklage der
Freiheitsberaubung frei. Mit diesem Kriegsgerichtsurteil hatten alle
Bemühungen um ein besseres Verhältnis der
Elsaß-Lothringer zum Deutschen Reich einen herben
Rückschlag erlitten. Erstmals machte der Reichstag von seinem
Interpellationsrecht Gebrauch und sprach der Regierung seine Mißbilligung aus.
In
diesem 1912 gewählten Reichstag stellte die SPD nun auch die
stärkste Fraktion. Ermöglicht wurde dieser Erfolg durch
Wahlbündnisse mit der
Fortschrittspartei. Mit Personen wie
August Bebel,
Friedrich Ebert,
Gustav Noske und
Carl Legien waren in der SPD Pragmatiker und Gewerkschafter an die Parteispitze
vorgerückt, die ihre Ziele auf parlamentarisch-demokratischem Weg
erreichen wollten. Die konservativen Eliten waren durch den Aufstieg
der Sozialdemokratie zutiefst beunruhigt und suchten mit einer
aggressiveren Politik nach außenpolitischen Erfolgen.
(ba)