1871-1914Die Reichsgründung 1871
Mit dieser Gebietserweiterung war die von Preußen lange
ersehnte Landverbindung zwischen den Altprovinzen und dem wirtschaftlich
bedeutenden Rheinland hergestellt. An Stelle des aufgelösten
Deutschen Bunds setzte Bismarck den Norddeutschen Bund, in den
alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie eingegliedert
wurden. Der Norddeutsche Bund war kein lockerer Staatenbund mehr,
sondern ein Bundesstaat mit dem Bundeskanzler - in Doppelfunktion
vom preußischen Ministerpräsidenten Bismarck ausgeübt
- als oberstes Regierungsorgan, mit einheitlicher Außen-
und Militärpolitik sowie mit Verfassung und Militär.
Preußens zunehmende Hegemonie in Deutschland betrachtete
vor allem Frankreich mit großer Sorge, das um seine Vormachtstellung
in Mitteleuropa fürchtete. Bismarck gelangte zu der Überzeugung,
dass eine militärische Auseinandersetzung mit Frankreich
nur eine Frage der Zeit sei und sah in einem Krieg das geeignete
Mittel, den Einigungsprozess Deutschlands "durch Blut und
Eisen" zu vollenden.
Die patriotische Begeisterung in Deutschland schlug 1870 ähnlich hohe Wellen wie in den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 gegen Napoleon I. (1769-1821). Die süddeutschen Staaten zögerten nicht, ihren Bündnisverpflichtungen nachzukommen und sich an die Seite Preußens zu stellen. Am 2. September 1870 gelang den verbündeten deutschen Truppen der entscheidende Sieg bei Sedan. Während die deutschen Truppen nach Paris vorstießen und den Belagerungsring um die Hauptstadt schlossen, betrieb Bismarck ab September 1870 diplomatische Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten, um noch während des Deutsch-Französischen Krieges die Reichseinigung als "Revolution von oben" zu vollenden. Unter dem Eindruck des Kriegs traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und machten damit den Weg für die Reichseinigung frei. Die langwierigen Verhandlungen fanden ihren Abschluss in den "Novemberverträgen": Sie umfassten den Vertrag mit Baden und Hessen über die Gründung des Deutschen Bunds - so die ursprünglich vorgesehene Bezeichnung des Deutschen Reichs - vom 15. November, die norddeutsche Militärkonvention vom 25. November sowie die Verträge mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den Beitritt zur Deutschen Bundesverfassung vom 23. und 25. November 1870. Die Verfassung des Deutschen Reichs, die mit Wirkung zum 1. Januar 1871 in Kraft treten sollte, musste zunächst durch den Bundesrat, den Reichstag des Norddeutschen Bunds und die süddeutschen Kammern genehmigt werden. Eine Deputation des Reichstags reiste anschließend ins Hauptquartier nach Versailles, um Wilhelm I. um die Annahme der Kaiserwürde zu bitten und so das Werk der Einigung zu vollenden. Der preußische König kam diesem Ansinnen am 18. Dezember 1870 nach, genau einen Monat später - auf Wunsch Wilhelms I. am 170. Jahrestag der Erhebung des Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen vom 18. Januar 1701 - riefen die versammelten deutschen Fürsten und hohe Militärs im Spiegelsaal von Versailles Wilhelm I. zum "Deutschen Kaiser" aus. Die Kaiserproklamation blieb im deutschen Bewusstsein der eigentliche Reichgründungsakt. Die Mehrheit des deutschen Volkes erblickte darin die Erfüllung der nationalen Wünsche und einen Höhepunkt der deutschen Geschichte. Nach der Kaiserproklamation vom 18. Januar 1871 hissten am folgenden Tag die deutschen Belagerer auf der Festung Vanves südwestlich von Paris die deutsche Fahne in Schwarz-Weiß-Rot, die Farben des Norddeutschen Bunds, die das neu gegründete Kaiserreich übernahm. In Deutschland waren die meisten Menschen im nationalen Überschwang und in nahezu einmütiger Geschlossenheit begeistert über die Reichseinigung, auch wenn vor allem in den süddeutschen Staaten Skepsis aufgrund von Animositäten gegenüber Preußen zu vernehmen war. Für die Franzosen bedeutete die Kaiserproklamation in dem nationalen Identifikationsort von Versailles sowie vor allem die Abtretung Elsaß-Lothringens an Deutschland Schmach und Demütigung. (wr/as)
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