Der NS-Staat strebte die vollständige Prägung des öffentlichen und privaten Lebens an. Hinter den Bedürfnissen des Staates und der "Volksgemeinschaft" hatten andere Interessen zurückzutreten. Persönliche Freiheitsrechte sollte es nicht geben. Das "Tausendjährige Reich" zu errichten, war die den Deutschen von Adolf Hitler gestellte Aufgabe. Die Deutschen sollten ihr Leben in den Dienst des totalitären Systems des Nationalsozialismus stellen. Partei und Staat schufen zur lückenlosen Erfassung aller Frauen und Männer, Mädchen und Jungen zahlreiche Organisationen. Gezielt erfasste die NSDAP mit ihren Gliederungen und Unterorganisationen die gesamte Bevölkerung. Gliederungen der Partei waren die Sturmabteilung (SA), die Schutzstaffel (SS), das NS-Kraftfahrerkorps (NSKK), die Hitler-Jugend (HJ), der NS-Deutscher Studentenbund (NSDStB), die NS-Frauenschaft (NSF) sowie ab Juli 1944 der NS-Deutscher Dozentenbund (NSDD). Im Gegensatz zu den Gliederungen besaßen die angeschlossenen Verbände der Partei - das Deutsche Frauenwerk (DFW), die Deutsche Arbeitsfront (DAF), die NS-Volkswohlfahrt (NSV), die NS-Kriegsopferversorgung (NSKOV), der NS-Deutsche Ärztebund (NSDÄB), der NS-Lehrerbund (NSLB), der Beamtenbund und der NS-Juristenbund - eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigenes Vermögen.
Ausbildung und Freizeitaktivitäten wurden im nationalsozialistischen Staat ebenso kontrolliert wie das gesamte Berufsleben. Versuche, sich der Aufsicht von Partei und Staat zu entziehen, gelangen selten. Gewisse Schutzräume boten hingegen die Kirchen. Sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu einer der NS-Organisationen war das Tragen einer entsprechenden Uniform. Die einheitlichen Uniformen sollten die sozialen Unterschiede ihrer Mitglieder überdecken, das Gemeinschaftsgefühl stärken und Disziplin und Ordnung vorspiegeln.
Das Tragen uniformer Kleidungsstücke war bereits vor ihrer Machtübernahme 1933
ein Muss für Mitglieder der NSDAP und ihrer Gliederungen.
Durch Ankauf von für die einstigen Kolonialtruppen vorgesehenen
Uniformen erklärt sich die braune Farbe, die für die
Partei eine symbolhafte Bedeutung erlangte und in Verbindung mit
dem Zeichen des Hakenkreuzes in der Öffentlichkeit bewusst
zur Schau gestellt wurde. Innerhalb der politischen und paramilitärischen
Gliederungen der NSDAP schuf man auf der Grundlage des Führer-
und Gefolgschaftsprinzips spezielle Rangstufen und Dienstgrade.
In Abgrenzung von den in der Reichswehr und bei der Polizei gebräuchlichen
Symbolen wurde auf Elemente aus dem süddeutschen und österreichischen
Raum zurückgegriffen.
Als äußeres Mittel der
Gleichschaltung erfolgte nach 1933 eine Ausdehnung der Uniformierung
auf fast sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens,
die alle Altersgruppen erfasste. Das Nicht-Anlegen von Uniform
konnte disziplinarische Folgen haben. Über die als "Gleichtrachten"
bezeichnete Kleidung von Organisationen und Berufsgruppen wachte
die Reichszeugmeisterei, der die Kontrolle der Einhaltung von
Produktions- und Tragevorschriften oblag. Sie vergab auch die
Lizenzen an Schneidereien und andere Handwerke. Buchstäblich
bis zum Kriegsende 1945 funktionierten die sogenannten Braunen Läden,
über die Fahnen, Abzeichen und andere NS-Devotionalien zu
erwerben waren.
Die Uniformen, Fahnen und NS-Symbole hatten bei Aufmärschen und den mit großen Aufwand inszenierten Massenveranstaltungen wie dem Reichsparteitag oder den jährlichen Kundgebungen zum 1. Mai eine entscheidende Bedeutung. Sie suggerierten die Einheit aller Teilnehmer, Gleichklang und Geschlossenheit der ganzen Nation.
(kpm)