Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am
30. Januar 1933 fanden alle jüdischen Emanzipationsbestrebungen
in Deutschland ihr Ende. Die Nationalsozialisten konzentrierten
sich nach ihrer Machtübernahme im abgestimmten Zusammenspiel
von Terror und Propaganda zwar zunächst auf die Ausschaltung
der politischen Opposition, doch ihre Politik zielte von Anfang
an auf die rasche Ausgrenzung der Juden aus allen Gesellschafts-
und Lebensbereichen im Deutschen Reich. Sie hofften anfangs, die
"Judenfrage" durch "freiwillige" jüdische
Auswanderung und Vertreibung zu lösen. Insgesamt wurden im
"Dritten Reich" etwa 2.000 antijüdische Gesetze oder Ergänzungsverordnungen
erlassen.
Die erste Welle staatlichen Terrors gegen Juden setzte im Frühjahr
1933 ein. Ende März begann unter großem Propagandaaufwand
die Vorbereitung einer Boykottaktion gegen jüdische Geschäfte,
Warenhäuser, Anwaltskanzleien und Arztpraxen. Während
des "Geschäftsboykotts" vom 1. April entlud
sich der von der NSDAP seit Jahren geschürte Hass auf Juden. Zugleich
machte die Aktion deutlich, dass die jüdische Bevölkerung
in ihrer Gesamtheit von der NS-Führung nicht als Teil des
deutschen Volks betrachtet wurde. Doch die meisten der rund 525.000
Juden in Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt noch der Auffassung,
die antisemitischen Ausschreitungen und Übergriffe wären
Teil der Jahrhunderte langen Verfolgung und würden sich nach
der "nationalen Siegeseuphorie" der Nationalsozialisten
wieder legen.
Dass der Boykott am 1. April den Übergang zur staatlich
gelenkten Verfolgung und Vertreibung markierte, zeigte sich jedoch
in den folgenden Wochen. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung
des Berufsbeamtentums" vom 7. April, durch das Beamte
"nicht arischer Abstammung" in den Ruhestand versetzt
wurden, fand die rassistische Ideologie der Nationalsozialisten
erstmals Eingang in ein Reichsgesetz. In schneller Folge wurde
der "Arierparagraph" auf andere Berufsgruppen
übertragen und ermöglichte den "legalen" Ausschluss
von Juden aus dem Öffentlichen Dienst, den Freien Berufen
sowie aus Universitäten und Schulen. Am 10. Mai 1933 folgte
die Bücherverbrennung. Als Höhepunkt der Kampagne
"Wider den undeutschen Geist" verbrannten Studenten
in vielen deutschen Universitätsstädten "undeutsches
Schrifttum".
Das Gesetz zur Reichskulturkammer vom 22. September
machte schließlich jede Betätigung von Juden an nichtjüdischen
Kultureinrichtungen unmöglich. Diese erste Welle massiver
Ausgrenzung und Unterdrückung nach der Machtübernahme
1933 veranlasste vor allem politisch verfolgte und jüngere
Juden zur Auswanderung. Die meisten blieben jedoch trotz
Verfolgung, Repressalien und antijüdischer Propaganda
in Deutschland. Nach dem Ausschluss aus vielen Bereichen
des öffentlichen und privaten Lebens begannen jüdische
Organisationen im Herbst 1933 mit dem Aufbau einer jüdischen
Selbsthilfe.
Einen radikalen Einschnitt in das Leben der Juden in Deutschland brachten die sogenannten Nürnberger Gesetze von 1935, die Juden
zu Menschen minderen Rechts stempelten. Um die "Reinhaltung"
der "arischen Rasse" für alle Zukunft zu sichern,
stellten die Gesetze Eheschließungen sowie den als "Rassenschande"
bewerteten außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden
und Juden unter Strafe. Abhängig gemacht wurde die Zugehörigkeit
zur "jüdischen Rasse" von der Konfession der Großeltern.
Die Nürnberger Gesetze definierten Menschen als "Volljude"
oder "Halbjude", von denen sich viele zeit ihres Lebens
nicht als Juden empfunden hatten. Auch sie wurden nun Teil der
ausgegrenzten jüdischen Gemeinschaft und Opfer von Rassentheorien,
die ein grundlegendes Element nationalsozialistischer Weltanschauung
bildeten. Ideologisch orientierten sich die Nationalsozialisten an einer bereits im 19. Jahrhundert aufkommenden, aber wissenschaftlich unhaltbaren völkischen Rassedefinition. Juden galten aus nationalsozialistischer Sicht als die Angehörigen der bedrohlichen "Gegenrasse" und als Verschwörer sowohl hinter dem westlichen Kapitalismus als auch hinter dem sowjetischen Kommunismus. Die NS-Propaganda schilderte immer wieder, wie das "internationale Judentum" die Weltherrschaft an sich reißen wolle, was gleichbedeutend sei mit dem Untergang des deutschen Volkes.
Nach dem "Anschluss" Österreichs im
März 1938 erreichte der nationalsozialistische Antisemitismus
eine neue Qualität. Innerhalb kürzester Zeit wurden
alle antijüdischen Bestimmungen des "Altreichs"
auf Österreich - nunmehr als Ostmark bezeichnet - übertragen.
Besonders forciert wurden in Österreich Auswanderung und
Vertreibung. Dafür zuständig war
Adolf Eichmann,
der in Wien die "Zentralstelle für jüdische Auswanderung"
organisierte.
Die Erfahrungen, die Eichmann in Wien bei der Vertreibung
der Juden sammelte, wurden nur wenig später im ganzen Deutschen
Reich umgesetzt. Um den Druck auf die jüdische Bevölkerung
zu verstärken und deren Bereitschaft zur Auswanderung zu
steigern, wurden im Frühsommer 1938 in Berlin die Geschäfte
jüdischer Inhaber beschmiert und im Zuge der Aktion "Arbeitsscheu
Reich" gegen "Asoziale" und "Kriminelle"
zahlreiche Juden willkürlich verhaftet.
Mit der Abschiebung von 17.000 als "polnischstämmig"
bezeichneten Juden nach Polen erreichte die antijüdische
Politik im Oktober 1938 nochmals eine Verschärfung. Von den
Deutschen aus dem Land getrieben und von den Polen nicht ins Land
gelassen, irrten die Abgeschobenen im deutsch-polnischen Grenzgebiet
umher, bevor sie auf polnischer Seite primitivste Unterkunft fanden.
Der 17-jährige Jude Herschel Grynszpan, dessen Familie
unter den Abgeschobenen war, verübte am 7. November 1938
in Paris einen Mordanschlag auf den deutschen Diplomaten Ernst
vom Rath. Sein Tod zwei Tage später lieferte Goebbels
den Vorwand für einen "spontanen Sühneakt".
In der Pogromnacht vom 9. zum 10. November ermordeten Nationalsozialisten
etwa 100 Juden, steckten Hunderte von Synagogen in Brand und demolierten
Tausende jüdischer Geschäfte und Wohnungen. Um den Druck
zur Auswanderung zu erhöhen, wurden rund 30.000 jüdische
Männer in Konzentrationslager (KZ) verschleppt und
nur wieder freigelassen, wenn ihre Angehörigen eine baldige
Ausreise zusicherten. Dem wegen der zerstörten Schaufensterscheiben
auch "Reichskristallnacht" genannten Pogrom folgte eine
Fülle antijüdischer Maßnahmen, mit denen die Juden
endgültig jeglicher Existenzgrundlage beraubt wurden.
Die jüdische Bevölkerung musste für die in
der Pogromnacht entstandenen Schäden selbst aufkommen und
wurde zudem zu einer "Sühneleistung" von zunächst
1 Milliarde Reichsmark verpflichtet.
Damit war das Stadium des
staatlich angeordneten, offenen Raubs von jüdischem Besitz
erreicht: Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus
dem Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938 "legalisierte"
die uneingeschränkte "Arisierung" der Wirtschaft.
Sie verbot Juden den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften
und Handwerksbetrieben sowie das Feilbieten von Waren aller Art.
Alle jüdischen Kapitalvermögen wurden eingezogen, Grundeigentum,
Wertpapiere und Schmuck zwangsveräußert. Die Einführung
einer besonderen Kennkarte mit aufgedrucktem "J" und
der Zwangsvornamen "Sara" bzw. "Israel" wurde
für alle Juden angeordnet. Ihnen wurde der Besuch von Bibliotheken,
Kinos, Theatern, Museen und Schwimmbädern verboten. Ab dem
15. November 1938 durften jüdische Schüler keine "deutschen"
Schulen mehr besuchen. Immer mehr Parkbänke erhielten die
Aufschrift "Nur für Arier", und immer öfter
war an privaten Restaurants und Geschäften der Satz "Juden
unerwünscht" zu lesen. Im Dezember 1938 wurde Juden
schließlich das Autofahren und der Besitz von Kraftfahrzeugen
verboten.
Der Zweite Weltkrieg verschärfte in Deutschland die
Lage und die Lebensbedingungen der Juden und anderer Menschen
wie Sinti und Roma durch ihnen auferlegte Bestimmungen und Verbote
noch einmal. Im Schatten der Kriegsereignisse begann im Herbst
1939 zudem die als "Euthanasie" bezeichnete Ermordung
unheilbar Kranker und Behinderter. Die "Euthanasie"-Spezialisten
wurden noch vor Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion
im Sommer 1941 zusammengezogen, um sich auf eine neue Aufgabe
im Osten vorzubereiten: die systematische Ermordung der jüdischen
Bevölkerung.
(tr/as)
Josepha von Koskull: Rassegedanken und Judenverfolgung
Josepha von Koskull: Das Novemberpogrom 1938
Alfred Rosenthal: Emigration aus Deutschland