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    Schautafel: Bilder deutscher Rassen, um 1935

> NS-Regime > Ausgrenzung und Verfolgung

Die Nürnberger Gesetze

Der ideologisch verbrämte Antisemitismus, abgeleitet aus den Rassentheorien des 19. Jahrhunderts, war ein grundlegendes Element nationalsozialistischer Weltanschauung. Pogromartige Exzesse gegen Juden und jüdische Geschäfte waren Folge der antisemitischen Hetze. Auch beim reichsweit organisierten Boykott jüdischer Geschäfte entlud sich am 1. April 1933 der gesammelte Hass auf alles Jüdische. So gerne die NSDAP den "gesunden Instinkten" ihrer Anhänger freien Lauf ließ, so ungelegen kam ihr der Aufruf zum Boykott deutscher Waren, mit dem insbesondere amerikanische und englische Firmen auf den "Judenboykott" reagierten.

Die systematische Politik der NSDAP-Führung, die Juden von nun an durch Verordnungen zu entrechten und zur Emigration zu treiben, konnte den antisemitischen Terror nicht aufhalten. Um diesen Terror zu kanalisieren, ließ Adolf Hitler 1935 auf dem "Reichsparteitag der Freiheit" eine gesetzliche Regelung zum Verhältnis von "Ariern" und "Nichtariern" ausarbeiten. Am 15. September wurden das "Reichsbürgergesetz" und das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" verabschiedet. Beide "Nürnberger Gesetze" stempelten die jüdischen Mitbürger zu Menschen minderen Rechts. Im Gegensatz zu den mit vollen Rechten versehenen "Reichsbürgern", die "deutschen oder artverwandten Blutes" sein mussten, konnten Juden fortan nur noch "Staatsangehörige" des Deutschen Reichs ohne politische Rechte sein. "Volljude" war, wer von mindestens drei jüdischen Großeltern abstammte. Als Bürger minderen Rechts galten auch "Mischlinge" mit einem oder zwei jüdischen Großeltern, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörten oder mit einem "Volljuden" verheiratet waren. Alle anderen "jüdischen Mischlinge" erhielten das "vorläufige Reichsbürgerrecht".

Das "Blutschutzgesetz" verbot Eheschließungen zwischen Nichtjuden und Juden und stellte auch deren als "Rassenschande" bewerteten Geschlechtsverkehr unter Strafe. Strafbar war nun auch die Beschäftigung "arischer" Dienstmädchen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten oder das Hissen der Hakenkreuzfahne - die ebenfalls auf dem Parteitag 1935 zur Reichsflagge erklärt wurde - durch Juden. Wer nicht den Diskriminierungen der "Nürnberger Gesetze" zum Opfer fallen wollte, musste einen Ariernachweis erbringen. Doch kaum jemand ahnte 1935, dass diese infamen Gesetze noch längst nicht der Höhepunkt des nationalsozialistischen Rassenwahns waren.

Burkhard Asmuss
23. Juni 2015

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