Am 4. Juni 1939 gingen alle jüdischen Verbände und jüdischen
Gemeinden aufgrund der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz
zwangsweise in der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland"
auf. Auch alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen
als Juden galten, mussten ihr beitreten und Pflichtbeiträge
entrichten. Diese Umorganisation stellte das Ende einer frei gewählten
Vertretung und Führung der Juden in Deutschland dar, obwohl
die Verwaltung und das Personal der Reichsvertretung der Juden
in Deutschland, der jüdischen Gemeinden und des Präsidialrats
weitgehend übernommen wurden. Der Vorstand der Reichsvereinigung
wurde nicht mehr von der Vereinigung selbst gewählt und kontrolliert,
sondern durch die Sicherheitspolizei (Sipo) ernannt. Aus dem 1933
gewählten Vorstand wurden Leo Baeck als Vorsitzender,
Heinrich Stahl (1868-1942) als sein Stellvertreter, Otto Hirsch, Julius Seligsohn und aus der Verwaltung der Reichsvertretung
Arthur Lilienthal und Paul Epstein (1901-1941) berufen. Als Vertreter
der jüdischen Gemeinde Berlin wurden Moritz Henschel und
Philipp Kozower ernannt.
Die Reichsvereinigung stand unter Aufsicht des Reichsministerium
des Inneren und unter direkter Kontrolle der Geheimen Staatspolizei
(Gestapo), des Sicherheitsdiensts (SD) und ab September
1939 des Reichssicherheitshauptamts (RSHA). Ihr wurde die
Verantwortung für die Organisation und Finanzierung der jüdischen
Wohlfahrtspflege und des jüdischen Schulwesens übertragen.
Neben weiteren Aufgaben wie der jüdischen Auswanderung und
der Berufsausbildung ergaben sich aufgrund der Verschärfung
der antijüdischen Maßnahmen mit Beginn des Zweiten
Weltkriegs neue Pflichten: Die "Gemeindeabteilung"
der Reichsvereinigung war mit der Betreuung von Gemeinderesten
und der Auflösung von jüdischen Gemeinden beschäftigt.
Weiterhin mussten alle Sondergenehmigungen z.B. für
Verkehrsmittelbenutzung über die Reichsvereinigung beantragt
werden. Die Organisation einer Betreuung von jüdischen Kindern
wurde notwendig, nachdem zunehmend alle arbeitsfähigen Juden
zu Zwangsarbeiten herangezogen wurden.
Die NS-Behörden nutzten die Reichsvereinigung als Instrument
zur Kontrolle der jüdischen Bevölkerung und zur Durchführung
der "Endlösung der Judenfrage". Nach Beginn
der Deportationen im Herbst 1941 musste die Reichsvertretung
diese organisatorisch unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehörte
u.a. die Betreuung der Menschen in den Sammellagern, das Führen
von Statistiken über die jüdischen Gemeinden und die
Weitergabe von Befehlen der staatlichen Behörden. Trotz der
Überwachung und der erzwungenen Kooperation mit dem NS-Staat
versuchte die Reichsvereinigung unabhängige Hilfsarbeit zu
leisten.
Im Juni 1942 fand eine Sonderaktion gegen den Vorstand und die
Verwaltung der Reichsvereinigung mit Verhaftungen und Deportationen
statt. Alle volljüdischen Angestellten mussten im März
1943 durch "in privilegierter Mischehe Lebende" ersetzt
werden. Die Auflösung der Reichsvereinigung erfolgte am 10.
Juni 1943. Die Geschäftsstelle in Berlin wurde geschlossen,
das Vermögen beschlagnahmt und die verbliebenen fünf
Mitglieder, die nicht "arisch versippt" waren, deportiert.
(us)