Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte mit der Auflösung
des Vielvölkerstaats Österreich-Ungarn eine völlige
Neuordnung Mittel- und Osteuropas mit sich. Der nun selbständige
Staat Ungarn musste 1920 im Vertrag von Trianon große Gebietsverluste
zugunsten seiner Nachbarn Rumänien und der neu gegründeten
Tschechoslowakei hinnehmen. Die Revision dieser Gebietsabtretungen
war das erklärte Ziel ungarischer Außenpolitik in der
Zwischenkriegszeit. Mit einer Zusatzerklärung zum Münchner
Abkommen vom 30. September 1938 kam Ungarn mit Hilfe von Adolf
Hitler der angestrebten Revision einen großen Schritt
näher.
Das NS-Regime verfolgte in Ost- und Südosteuropa strategische
und wirtschaftliche Interessen. In Rumänien und Ungarn
sah es Verbündete für die geplante Eroberung von "Lebensraum
im Osten". Besonders wichtig war Deutschland die Kontrolle
der rumänischen Ölquellen. Diese waren
für die deutsche Kriegsplanung von fundamentaler Bedeutung
und sollten schnelle Vorstöße motorisierter Wehrmachtseinheiten
gewährleisten. Zudem sollte Rumänien mit Getreidelieferungen
an das Deutsche Reich dessen Lebensmittelversorgung sicherstellen.
Für die Durchsetzung seiner Interessen in Südosteuropa
war dem Deutschen Reich an einer Schlichtung der tschechoslowakisch-ungarischen
sowie der rumänisch-ungarischen Territorialauseinandersetzungen
gelegen. Deshalb appellierten Großbritannien, Frankreich
und Italien auf Betreiben Deutschlands während des Münchner
Abkommens an die Tschechoslowakei, den seit 1920 bestehenden Grenzstreit
mit Ungarn innerhalb von drei Monaten durch Verhandlungen zu lösen.
Mitte Oktober 1938 verhandelte die unmittelbar zuvor Autonomie
erlangte Slowakei ergebnislos mit Ungarn, das auf die Rückgabe
der durch Angehörige der ungarischen Volksgruppe dicht besiedelten
und wirtschaftlich wichtigen Grenzgebiete bestand. Die slowakische
Seite wollte die Zugeständnisse dagegen so klein wie möglich
halten. Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen verlangte Ungarn
am 24. Oktober offiziell einen Schiedsspruch durch das Deutsche
Reich, das schon seit geraumer Zeit die ungarischen Interessen
unterstützte. Das Münchner Abkommen und die Zerschlagung
der "Rest-Tschechei" ermöglichte es Hitler
über die territoriale Struktur in Mittel- und Osteuropa in
seinem Sinne zu entscheiden.
Am 2. November 1938 trafen sich in Wien Vertreter der beiden betroffenen
Länder mit den Außenministern der verbündeten
Staaten Deutschland und Italien, Joachim von Ribbentrop und Galeazzo Ciano Conte di Cortelazzo,
zur Unterzeichnung des Schiedsspruchs. Die gefällte Entscheidung
entsprach ganz den ungarischen Vorstellungen: Landwirtschaftlich
und industriell bedeutende Gebiete der südlichen Slowakei
mit einer Fläche von etwa 12.000 Quadratkilometern und knapp
über einer Million Einwohnern - davon rund 600.000 Ungarn
- wurden dem ungarischen Staat zugesprochen.
Weitaus schwieriger als der slowakisch-ungarische Konflikt gestaltete
sich die Situation zwischen Ungarn und Rumänien. Nach dem
Ersten Weltkrieg hatte Rumänien das gesamte Siebenbürgen
von Ungarn sowie Bessarabien von der Sowjetunion erhalten. Im
Sommer 1940 spitzte sich der Konflikt um die Revisionsansprüche
Ungarns und der Sowjetunion zu, der den Donauraum zu destabilisieren
und die für das Deutsche Reich wichtige Ölzufuhr aus
Rumänien zu unterbrechen drohte. Aufgrund weiterer Expansionsbestrebungen
nach Beginn des Zweiten Weltkriegs besetzte die Sowjetunion
Ende Juni 1940 Bessarabien und Teile der Bukowina, was Rumänien
hilflos hinnahm.
Gespräche zwischen Ungarn und Rumänien bezüglich
Siebenbürgens wurden vom 16. bis 23. August im rumänischen
Turnu Severin abgehalten. Die ungarische Delegation forderte die
Rückgabe von rund 70.000 Quadratkilometern. Dabei sollte
das in der Mitte Rumäniens gelegene und vorwiegend von einer
ungarisch sprechenden Bevölkerung bewohnte Széklerland
durch einen Korridor mit Ungarn verbunden werden. Rumänien
hingegen schlug lediglich einen Bevölkerungsaustausch und
minimale Gebietsabtretungen in der Grenzregion vor, die weit hinter
der ungarischen Forderung zurücklagen. Das Széklerland
sollte weiterhin rumänisch bleiben. Ungarn erklärte
daraufhin die Verhandlungen für gescheitert und drohte Rumänien
mit einem Krieg. Das militärisch schwache Rumänien wandte
sich an das Deutsche Reich mit der Bitte um Konfliktschlichtung.
Hitler fällte einen Schiedsspruch, der in Wien am 30. August
1940 von den Außenministern Deutschlands, Italiens, Ungarns
und Rumäniens unterzeichnet wurde. Er sah die Verpflichtung
Rumäniens vor, das nördliche Siebenbürgen und das
Széklerland an Ungarn abzutreten. Damit verlor Rumänien
ein Gebiet von 43.500 Quadratkilometern mit 2,5 Millionen Einwohner
- darunter über 1 Millionen Rumänen - an den ungarischen
Nachbarn.
Für das verbliebene rumänische Staatsgebiet gaben Deutschland
und Italien wunschgemäß eine Bestandsgarantie ab. Damit
warnten sie die Sowjetunion vor weiteren territorialen Ansprüchen
gegenüber Rumänien, das sich den Achsenmächten
weiter annäherte und Deutschland schließlich beim 1941
beginnenden Krieg gegen die Sowjetunion unterstützte.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Wiener Schiedssprüche
revidiert.
(sp)