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    Maueranschlag, 1939

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Die "Arisierung" im NS-Regime

Unmittelbar nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 positionierten sich zahlreiche Firmen durch Zeitungsannoncen, Hinweisschilder und öffentliche Erklärungen als "deutsches Geschäft" oder "christliches Unternehmen". Solche für jedermann sichtbaren Hinweise sollten vor umsatzmindernden Diskriminierungsmaßnahmen schützen, denen jüdische Geschäfte durch diffamierende Klebezettel, Schilder und SA-Posten ausgesetzt waren. Die Ächtung jüdischer Unternehmen erreichte im "Geschäftsboykott" am 1. April 1933 einen vorläufigen Höhepunkt, in dessen Folge vor allem die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe zerstört wurde. Zugleich leitete das NS-Regime damit die "Arisierung" ein: Die Zwangsenteignung des Besitzes jüdischer Bürger zugunsten von Nichtjuden, sogenannten Ariern, und die kontinuierliche Einschränkung der Erwerbstätigkeitsfelder für Juden.

Die wirtschaftliche Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung aus der Gesellschaft setzte sich nach den rabiaten Boykottaktionen im "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 fort. Durch den "Arierparagraphen" wurden Beamte und Angestellte jüdischen Glaubens aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Die Zulassung als Rechtsanwälte konnte Juden verweigert werden und aus den Steuerausschüssen der Finanzämter wurden sie ausgeschlossen. Die am 14. Juli 1933 verabschiedeten Gesetzte, das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" und das "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens", dienten als juristische Grundlage für die wirtschaftliche Enteignung zahlreicher jüdischer Bürger: Nach dem Ersten Weltkrieg eingebürgerten Personen und deren Familienangehörigen sowie im Ausland lebenden "Reichsangehörigen" konnte die Staatsbürgerschaft entzogen und deren Vermögen nach Eröffnung eines Verfahrens beschlagnahmt werden.

Bereits im August 1933 wurde ein erstes Aberkennungsverfahren gegen 33 Personen eingeleitet, darunter namhafte Persönlichkeiten wie die Schriftsteller Heinrich Mann, Lion Feuchtwanger, Kurt Tucholsky und Ernst Toller, der Publizist Alfred Kerr und Politiker wie Philipp Scheidemann, Otto Wels und Wilhelm Pieck. Mit der reichsweiten Einziehung, Verwaltung und Verwertung des Eigentums der Ausgebürgerten beauftragte das Reichsinnenministerium als zentrale Behörde das Berliner Finanzamt Moabit-West, das ab Herbst 1941 auch für die Einkassierung und Weiterverwertung des Eigentums der Deportationsopfer aus dem Deutschen Reich zuständig war.

Neben der Sperrung und Beschlagnahmung von Emigrantenvermögen enteigneten insbesondere in Dörfern und Kleinstädten lokale Vertreter der Gauleitung, Mitarbeiter einzelner Wirtschaftsbehörden, Landräte oder führende Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) bereits ab Sommer 1933 zahlreiche jüdische klein- und mittelständige Betriebe. Die Formen der "Arisierungen" reichten dabei von Beschlagnahmung, Nötigung und Zwangsverkauf über freiwilligen Verkauf unter Wert und gelegentlich auch angemessenen Handel zwischen resignierten und eingeschüchterten jüdischen Firmeninhabern mit "arischen" Käufern. Jüdische Eigentümer großindustrieller Unternehmen und Kreditinstitute blieben aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft und den Abbau der Arbeitslosigkeit vom NS-Regime bis auf einige Ausnahmen zunächst verschont.

Als eines der ersten Großunternehmen wurde die Warenhauskette Hermann Tietz im Sommer 1933 "arisiert": Die Gläubigerbanken verweigerten eine Verlängerung der während der Weltwirtschaftskrise aufgenommenen Kredite, so dass der Vorstand aufgrund dieser Liquiditätskrise vollständig zurücktreten musste. Die Aktien der Familie Tietz im Wert von 24 Millionen Reichsmark wurden für 8 Millionen Reichsmark an den neuen Inhaber Georg Karg (1888-1972) verkauft. Ähnlich wurde mit der Gastronomiekette Kempinski in Berlin verfahren, deren Eigentümerfamilien Unger und Kempinski ihre Anteile deutlich unter Wert verkaufen mussten. Nach dem günstigen Erwerb der Firmen konnten die neuen Besitzer mit Bankdarlehen wieder florierende Unternehmen aufbauen. Auch Artur Simson, Besitzer der einzigen vom Versailler Vertrag konzessionierten Waffenfabrik zur Herstellung von Maschinengewehren in Suhl/Thüringen, musste im Oktober 1935 nach langen Verhandlungen seine Anteile weit unter Wert an den Thüringer Gauleiter Fritz Sauckel (1894-1946) verkaufen, der die Fabrik im Dezember 1935 in die Wilhelm-Gustloff-Stiftung überführte.

Die wirtschaftliche Enteignung jüdischer Bürger begründete das NS-Regime nicht nur ökonomisch, sondern vor allem rassenideologisch: Alles Vermögen diente als "Volksvermögen" der Volksgemeinschaft. Mit der Verabschiedung der Nürnberger Gesetze im September 1935 gehörten Juden definitorisch nicht mehr zur Volksgemeinschaft und hatten damit auch den Anspruch auf ihr Vermögen verwirkt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits nahezu ein Viertel aller jüdischen Geschäftsinhaber enteignet.

Die Ausgrenzung und Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung zielte auch auf die Auswanderung der Juden. Neben zahlreichen Zoll- und Devisenvorschriften brachte insbesondere die bereits 1931 von Heinrich Brüning erlassene "Reichsfluchtsteuer" zur Bekämpfung der Kapitalflucht, deren Höhe 25 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens betrug, weitere öffentlichen Haushaltseinnahmen. 1934 senkte das Reichsfinanzministerium die Freibeträge drastisch und wandelte sie so zur Sondersteuer gegen jüdische Auswanderer um: Bis 1936 emigrierten 110.000 Juden und der Staat hatte allein 153 Millionen Reichsmark durch die Reichsfluchtsteuer eingenommen.

Im Zuge des Vierjahresplans verschärfte das NS-Regime die "Arisierungsmaßnahmen" deutlich. Bis 1938 wurden etwa 60 Prozent aller jüdischen klein- und mittelständischen Unternehmen wie Warenhäuser, Arzt- und Anwaltspraxen, Werkstätten, Geschäfte und Kleinkrämerläden enteignet. Weitere Boykottmaßnahmen zerstörten die Existenz noch bestehender kleinerer und mittlerer Firmen. Die "Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden" vom 26. April 1938 verpflichtete diese, alles Vermögen über 5.000 Reichsmark dem Finanzamt bekannt zu geben und teilweise gegen Reichskreditkassenscheine einzutauschen. Das Kapital unterlag ferner Verfügungsbeschränkungen, die der Regierung direkten Zugriff auf solche Vermögenswerte ermöglichten. Auch Schmuck, Juwelen, Antiquitäten, Immobilien, Aktien und sonstige Wertgegenstände mussten Juden zu Preisen weit unter Marktwert verkaufen oder wurden ebenfalls konfisziert.

Ab 1938 blieben auch Großunternehmen und Kreditinstitute nicht mehr verschont. Jüdische Gesellschafter und Teileigner wurde aus den Vorständen hinausgedrängt und meist zum Unterpreisverkauf ihrer Anteile gezwungen. Im Banken- und Versicherungswesen wurde "jüdisches Kapital" benachteiligt und konfisziert, jüdische Lebensversicherungen storniert oder nur noch zum Teil ausbezahlt. Schulden bei jüdischen Gläubigern konnten von diesen kaum mehr eingeklagt werden und verfielen. Der "legalisierte Raub" weitete sich nach dem Novemberpogrom von 1938 drastisch aus: Der jüdischen Bevölkerung wurde als Sühnezahlung wegen des Mords von Herschel Grynszpan an Legationssekretärs Ernst vom Rath eine "Judenvermögensabgabe" in Höhe von einer Milliarde Reichsmark auferlegt, immerhin gut sechs Prozent der laufenden Staatseinnahmen.

Die "Arisierung" fand in der "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938 einen ersten Abschluss: Ab Januar 1939 wurden sämtliche Betriebe jüdischer Eigentümer zwangsgeschlossen und Juden die Ausübung praktisch aller Berufe verboten. Noch vorhandene Wertgegenstände mussten zu festen Niedrigpreisen bei staatlichen Stellen eingetauscht werden. Juden verloren alle Ansprüche auf Renten, Pensionen und Versicherungen. Die Verkaufserlöse und das zurückgelassene Vermögen wurden der Reichsfinanzverwaltung und damit dem Deutschen Reich gutgeschrieben. Insgesamt stammten mindestens neun Prozent der Reichseinnahmen im Haushaltsjahr 1938/39 aus solchen "Arisierungserlösen".

Allerdings war nicht nur der Staat Nutznießer des Ausschlusses von Juden aus dem Wirtschaftsleben. Gerade in Kleinstädten begrüßten viele Geschäftsinhaber, Kaufleute und Händler, aber auch Ärzte, Anwälte und andere Selbstständige die Boykottmaßnahmen gegen jüdische Konkurrenten und deren Berufsverbot in ihren Branchen. Juristen, Rechtsanwälte und Notare berieten Käufer wie Zwangsverkäufer und beurkundeten schließlich die unlauteren Geschäftsabschlüsse. Großbanken betreuten die "Arisierungsgeschäfte" finanziell. Sie gewährten Kredite an Käufer und erstellten für staatliche Behörden Listen jüdischer Kontoinhaber. Die Deutsche Bank hat das renommierte Bankhaus Mendelssohn mit 130 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 100 Millionen Reichsmark vollständig übernommen.

Nach dem "Anschluss" Österreichs und der Besetzung des Sudetenlandes 1938 wurden die im Deutschen Reich erlassenen antijüdischen Gesetze auch auf diese Gebiete übertragen. Jüdische Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte, Richter oder Lehrer verloren ihre Arbeitsplätze. Ladenbesitzer, Händler und Kaufleute mussten in den Markthallen und auf öffentlichen Märkten ihre Stände räumen. Jüdische Firmeninhaber und Gesellschafter wurden zum Anteilsverkauf oft weit unter Wert gezwungen, jüdische Unternehmen zwangsenteignet oder geschlossen und jüdisches Inlandsvermögen beschlagnahmt. Der deutsche Chemiegigant IG-Farben übernahm in Österreich kostengünstig die mehrheitlich der Familie Rothschild gehörenden Skoda Werke Wetzler. Noch im Sommer 1938 mussten die Familien der Brüder Alphonse und Louis Rothschild aus Wien emigrieren, ihre berühmten Kunstsammlungen wurden für das Kunsthistorische Museum Wien und das geplante "Führermuseum" in Linz beschlagnahmt. Im Palais Louis Rothschild in der Wiener Prinz-Eugen-Straße richtete Adolf Eichmann im August 1938 die "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" ein, welche die Emigration österreichischer Juden koordinierte.

Bei der Übertragung von jüdischem Kapital auf Nichtjuden bedurfte es der Zustimmung einer zentralen Vermögensverkehrsstelle, auch "Arisierungszentrale" genannt, die im Sommer 1938 mehr als 200 Beamte beschäftigte. Das Amt ließ allein in Österreich etwa 26.000 Betriebe enteignen oder schließen. In Wien wurden noch vor Beginn des Zweiten Weltkriegs über 60.000 Wohnungen deportierter Juden an "arische" Volksgenossen vergeben: Die guten Wohnmöglichkeiten, teilweise in "bester Lage", nahmen die neuen Mieter allzu gern, während die jüdischen Vormieter in Sammelquartiere und Konzentrationslager (KZ) abtransportiert wurden.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen wurde die Praxis der "Arisierung" auf nahezu alle besetzten Länder Europas ausgedehnt. Die Wohnungen der aus West- und Osteuropa in die Vernichtungslager deportierten Juden wurden auf Anweisung der Besatzer leer geräumt sowie Hausrat, Möbel, Kleidung und vieles mehr nach Deutschland transportiert. Auktionare versteigerten diese Gegenstände als "jüdisches Umzugsgut" öffentlich, oder es wurde von Wohlfahrtsverbänden wie dem Winterhilfswerk an die bombengeschädigte Bevölkerung verteilt. So wurden aus Frankreich mindestens 8.000 Klaviere und Flügel nach Deutschland gebracht, das gesamte Beutegut von französischen Juden füllte mehrere Zehntausende Eisenbahnwaggons. Aus den Niederlanden kamen fast 30.000 Tonnen Schränke, Stühle, Bettwäsche, Kleider und vieles mehr nach Hamburg. Dort standen noch fast 4.000 Frachtkisten mit dem Umzugsgut emigrierter Juden, die wegen des Kriegsbeginns nicht mehr verschifft werden konnten. 1941 beschloss die Geheime Staatspolizei (Gestapo), sie versteigern zu lassen. Solche öffentlichen Versteigerungen entwickelten sich zu regelrechten Schnäppchenjagden, an denen neben der Finanzverwaltung nicht zuletzt ein ganzes Heer von Veranstaltern, Gutachtern, Spediteuren und Lagerverwaltern gut verdiente.

Über 100.000 Kunstwerke wurden während des Zweiten Weltkriegs in ganz Europa beschlagnahmt und meistbietend versteigert. Fast überall waren die deutschen Finanzämter bei ihren Raubzügen auf die Kooperation der lokalen Verwaltung angewiesen: Die Käufer erstanden die neuen Besitztümer nicht direkt von den Vorbesitzern, sondern meistens über staatliche Vermittler und Kommunalbehörden. Der deutlich günstigere Kaufpreis wurde stattdessen an die Reichsfinanzverwaltung gezahlt. Allerdings sicherte ein "Führervorbehalt" vom Juni 1938 Adolf Hitler das Recht, aus konfiszierten Kunstschätzen Werke für das geplante "Führermuseum" und die Gemäldegalerie in Linz auszuwählen. Auch andere Parteigrößen wie Hermann Göring oder Joseph Goebbels profitierten von geraubten Kunstwerken, die sie für ihre repräsentativen Villen beschlagnahmten.

Während in Europa der "legalisierte Raub" von jüdischem Eigentum, Vermögen und Besitz zugunsten von Nichtjuden auf Hochtouren lief, schlossen im Deutschen Reich die Behörden die "Arisierung" formaljuristisch ab: Die 11. und 13. Verordnung des Reichsbürgergesetz vom November 1941 und Juli 1943 erklärten letztendlich das gesamte Vermögen deportierter und im NS-Völkermord umgebrachter Juden als dem Deutschen Reich gehörig.

Johannes Leicht
30. September 2015

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