Erklärtes Ziel der Nationalsozialisten vor und während
der Etablierung der NS-Herrschaft war die Beseitigung des
verhassten Mehrparteiensystems, das sie für das "demokratische
Chaos" der Weimarer Republik verantwortlich machten.
Ihrer Ansicht nach waren die Parteien und die von ihnen verbreitete
politische Meinungsvielfalt ein Haupthindernis für die von
den Nationalsozialisten angestrebte Volksgemeinschaft.
Dem nationalsozialistischen Terror in den Monaten nach dem 30.
Januar 1933 waren zunächst vor allem Angehörige der
Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ausgesetzt. Zeitungsverbote, Besetzung
von Parteihäusern, Repressalien sowie Verfolgung und Ermordung
von Funktionären durch die Nationalsozialisten schürten
aber auch in den anderen Parteien zunehmend eine Stimmung nackter
Angst. Bröckelten die Mitgliederbestände sämtlicher
Parteien bereits unmittelbar nach der nationalsozialistischen
Machtübernahme, so setzten nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wahre Austrittswellen ein. Politischer Opportunismus
oder die vermeintlich notwendige Sicherung der familiären
und beruflichen Existenz trieben Hunderttausende "Märzgefallener"
in die "Partei der Sieger". Die Führung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) sah sich daher gezwungen,
am 1. Mai 1933 eine Aufnahmesperre in Kraft zu setzen.
Mit der Annahme des Ermächtigungsgesetzes am 23. März
1933 und der Entmachtung des Parlaments verloren die Parteien
ihre Funktion als politische Entscheidungsträger. Der Ausschaltung
der KPD und der Zerschlagung der Gewerkschaften Anfang
Mai folgte am 22. Juni 1933 das Verbot der SPD. Nachdem die Parteileitung
von ihrem Prager Exil aus zum Sturz von Adolf Hitler aufgerufen
hatte, erklärte Innenminister Wilhelm Frick die SPD
zur "volks- und staatsfeindlichen Organisation".
Mit dem Verbot der SPD war die letzte tragende Säule der
Demokratie in Deutschland zerschlagen. Die Deutsche Staatspartei,
Nachfolgerin der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei
(DDP), und die Deutsche Volkspartei (DVP) waren bereits
gegen Ende der Weimarer Republik politisch nahezu bedeutungslos
geworden. Sie kamen einem zu erwartenden Verbot zuvor und lösten
sich Ende Juni 1933 selbst auf. Deutschnationale Volkspartei
(DNVP), Zentrum und Bayerische Volkspartei (BVP)
taten es ihnen wenig später gleich.
Nach einem halben Jahr hatten die Nationalsozialisten ihr Ziel
auf scheinbar legalem Weg erreicht. In Deutschland gab es nur
noch eine Partei: die NSDAP. Mit dem "Gesetz gegen die Neubildung
von Parteien" vom 14. Juli 1933 wurde der nationalsozialistische
Einparteienstaat endgültig manifestiert.
(as)