Unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten
erklärte die Führung des sozialdemokratisch orientierten
Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbunds (ADGB) Anfang
Februar 1933 ihre politische Neutralität gegenüber dem
NS-Regime. Zur Rettung der Organisation und zur Anerkennung
als legale Arbeitnehmervertretung distanzierte sich der weitaus
größte Dachverband deutscher Gewerkschaften
von den politischen Zielen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Zudem erwartete der ADGB von der neuen
Führung ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Trotz einsetzenden Straßenterrors der Nationalsozialisten
gegenüber Gewerkschaftsfunktionären und der eigenmächtigen
Absetzung gewerkschaftlicher Betriebsräte beteiligte sich
der ADGB 1933 bereitwillig an den Feierlichkeiten zum "Tag
der nationalen Arbeit". Erstmals erfüllte sich eine
langersehnte gewerkschaftliche Forderung: Der 1. Mai war zum gesetzlichen
Staatsfeiertag unter Fortzahlung des Lohns erklärt worden.
Begeistert strömten im Reich hunderttausende Arbeiter zu
den Veranstaltungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
(NSDAP), von der sie sich die Erfüllung weiterer sozialer
Forderungen erhofften.
Die von der NSDAP mit Massenkundgebungen suggerierte Volksgemeinschaft
und Arbeiterfreundlichkeit endeten für den ADGB einen Tag
später in einem Desaster. Zeitlich parallel zu den Vorbereitungen
der Maifeiern war auf Anweisung der NSDAP von dem "Aktionskomitee
zum Schutz der deutschen Arbeit" unter Leitung von Robert Ley die Gleichschaltung der Gewerkschaften in die Wege
geleitet worden. Betriebsratswahlen im März 1933, bei denen
die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO)
nur ein Viertel der Stimmen erhielt, hatten verdeutlicht, dass
die NSDAP bei den Arbeitern in städtischen Großbetrieben
wenig Rückhalt besaß. Für die Sicherung ihrer
Herrschaft war die Zerschlagung organisatorischer Strukturen der
Arbeiterschaft, in der ein erhebliches sozialdemokratisches Widerstandspotential
vorhanden war, von zentraler Bedeutung.
Am 2. Mai besetzten Mitglieder der Sturmabteilung (SA)
und der NSBO in einer präzise vorbereiteten Aktion Büros,
Banken und Redaktionshäuser der im ADGB organisierten Freien
Gewerkschaften. Führende Funktionäre wurden in "Schutzhaft"
genommen und die Gewerkschaftsvermögen beschlagnahmt. An
die übrigen Angestellten erging die Aufforderung, unter NSBO-Kommissaren
loyal weiterzuarbeiten.
Bis Ende Juni 1933 wurden mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund
(DGB) und den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen auch die
beiden anderen großen Richtungsgewerkschaften zwangsweise
in die neu gegründete Deutsche Arbeitsfront (DAF)
eingegliedert.
(as)