Als am 5. März 1933 ein neuer Reichstag gewählt wurde,
konnte insbesondere für die Kommunisten von "freien
Wahlen" keine Rede mehr sein. Ihre führenden Politiker
waren schon kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar in "Schutzhaft" genommen oder in
die Illegalität getrieben worden. Auch zahlreiche Sozialdemokraten
hatten sich in den Untergrund gerettet, der Parteivorstand emigrierte
nach Prag.
Aus den letzten freien Reichstagswahlen vom 6. November 1932
war die
SPD mit 20,4 Prozent aller Stimmen als zweitstärkste
Kraft hervorgegangen, die KPD hatte es als drittstärkste
Kraft auf 16,9 Prozent gebracht. Zwei Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler ließ
Adolf Hitler
diesen Reichstag auflösen. Von Neuwahlen versprach er sich
einen Einbruch in das Lager der Arbeiterparteien und die absolute
Mehrheit für die NSDAP, die im November 1932 auf 33,1
Prozent abgerutscht war. Begleitet wurde der Wahlkampf von einem
bis dahin unbekannten Terror. Rund 50.000 Mitglieder der Sturmabteilung (SA),
der Schutzstaffel (SS) und des "Stahlhelm" sorgten allein
in Preußen als "Hilfspolizisten" für "Ordnung".
Zudem begründete die anlässlich des Reichstagsbrands
erlassene Verordnung "zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender
Gewaltakte" einen - bis 1945 andauernden - Ausnahmezustand.
Trotz des weitgehend aus dem Untergrund geführten Wahlkampfs
behauptete sich die KPD am 5. März 1933 mit 12,3 Prozent
als drittstärkste Kraft; die SPD kam auf 18,3 Prozent. Mit 43,9 Prozent verfehlte die NSDAP ihr Ziel der absoluten Mehrheit deutlich. Nur in einer Koalition mit der "Kampffront Schwarz-Weiß-Rot" erreichte sie eine parlamentarische Mehrheit. Doch
das Ergebnis dieser letzten Reichstagswahl hatte nur noch symbolischen
Wert: Allen bis dahin nicht verhafteten Reichstagsabgeordneten
der KPD wurde ihr Mandat entzogen, die SPD wurde gut drei
Monate später verboten.
(ba)