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Der Film im NS-Regime
Nachdem auf diese Weise alle "unliebsamen Elemente entfernt" waren, schuf Goebbels als "Schirmherr des deutschen Films" in den folgenden Jahren ein System aus gesetzlichen und wirtschaftspolitischen Regelungen zur vollständigen Lenkung und Kontrolle der Filmproduktion. Mit dem Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 wurde die Vorzensur durch den Reichsfilmdramaturgen eingeführt. Das Gesetz sollte verhindern, daß in Filmen Themen behandelt wurden, die dem "Geist der Zeit" zuwiderliefen, und es sicherte die staatliche Kontrolle und Einflußnahme vom frühesten Zeitpunkt der Herstellung eines Films an. Neben der Einführung der Vorzensur wurde auch die nachträgliche Zensur verschärft. Zu den bereits vorhandenen Verbotsgründen aus der Weimarer Republik wie der Gefährdung lebenswichtiger Staatsinteressen oder der öffentlichen Sicherheit sowie der verrohenden und entsittlichenden Wirkung kam das Verbot der Verletzung des "nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens". Diese wenig konkreten Verbotsgründe ermöglichten Goebbels und seinen Mitarbeitern die vollständige Willkür bei der Genehmigung von Filmen. Weiterhin entschied in der Praxis oft das persönliche Votum der beiden "passionierten Filmbegeisterten" Goebbels und Adolf Hitler, die einen Großteil der deutschen Produktion, aber auch viele ausländische Filme in Privatvorführungen begutachteten. Ein weiteres wirkungsvolles Eingriffsinstrument in die Filmproduktion schuf Goebbels mit der Einrichtung der Filmkreditbank GmbH bereits im Juni 1933. Im Aufsichtsrat saßen neben staatlichen Funktionären aus Propaganda- und Wirtschaftsministerium hohe Repräsentanten der Filmwirtschaft und der beteiligten Großbanken. Diese Einrichtung hatte einerseits den Zweck, bei den Vertretern der Filmindustrie Vertrauen und Zustimmung zu erwecken, andererseits garantierte sie den Ausschluß politisch unerwünschter Inhalte und Personen von der finanziellen Förderung. Ohne diese Förderung war die infolge der Weltwirtschaftskrise zu Beginn der 30er Jahre schwer angeschlagene deutsche Filmindustrie kaum in der Lage, weiterhin Filme zu produzieren. Die anhaltende finanzielle Krise der marktbeherrschenden Großkonzerne Universum Film AG (Ufa), Terra, Tobis und Bavaria ermöglichte es Goebbels in den späten 30er Jahren, sein Ziel der totalen Kontrolle über die Filmwirtschaft durch die Verstaatlichung der gesamten Filmindustrie verstärkt voranzutreiben. Bis 1941 gingen durch Aktienankäufe aus staatlichen Reichshaushaltsmitteln sämtliche deutschen Filmgesellschaften in Staatsbesitz über. Die neuen Eigentumsverhältnisse wurden aber nicht offengelegt. Unter Leitung der Ufa-Film GmbH (Ufi) bestanden die großen Produktionsfirmen nominell weiter, um dem zentral gelenkten Einheitskonzern den Anschein privatwirtschaftlicher Strukturen zu erhalten. Unter diesen Voraussetzungen wurden zwischen 1933 und 1945 über 1.200 Spielfilme - von NS-Propagandafilmen wie "Hans Westmar" bis hin zu seichten Unterhaltungsfilmen wie "Frauen sind doch bessere Diplomaten" - sowie ungezählte Wochenschau- und "Kulturfilme" produziert, die auf ganz unterschiedliche Weise das Kino im NS-Regime prägten und massiven Einfluß auf die schon in der Weimarer Republik kinobegeisterte deutsche Bevölkerung nehmen sollten. (max)
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