1850-1870
![[Graphik: König Georg V. von Hannover, 1851]](../../../../objekte/pict/georgv/200.jpg)
![[Graphik: Gefecht bei Langensalza, 1866]](../../../../objekte/pict/zb_20_1866_2_25/200.jpg)
|

|
Die preußische Annexion des Königreiches Hannover 1866
Nachdem das Königreich Hannover dem österreichischen
Antrag auf Mobilisierung des Bundesheers gegen Preußen 1866
zugestimmt hatte, forderte Preußen das Land ultimativ auf,
im Deutschen Krieg eine unbewaffnete Neutralität zu
wahren. Nach Ablehnung des Ultimatums erfolgte der Einmarsch preußischer
Truppen, die am 17. Juni 1866 die Hauptstadt Hannover besetzten.
Die hannoversche Armee zog sich nach Süden in Richtung Kissingen
zurück, um sich mit verbündeten bayerischen Truppen
zu vereinen. Am 27. Juni stießen die Kontrahenten bei der
Schlacht von Langensalza aufeinander: Zwar konnten hannoverisch-bayerische
Truppen die preußischen Verbände schlagen, nur zwei
Tage später mussten sie aber aufgrund starker Erschöpfung,
mangelnden Nachschubs und anhaltender preußischer Angriffe
kapitulieren. Die hannoversche Armee wurde im eigenen Land entwaffnet.
König Georg V. (1819-1878) und der hannoversche Kronprinz
erhielten außerhalb ihres Königreichs freie Wohnortwahl.
Nach dem Prager Frieden versuchten die Hannoveraner vergeblich,
sich gegen die Annexion durch Preußen zu wehren: 70.277
Bürger unterzeichneten eine Petition an den preußischen
König Wilhelm I. mit der Forderung nach Unabhängigkeit
des Königreichs Hannover.
Aber alle öffentlichen Proteste des Welfenkönigs Georg
V. blieben wirkungslos. Am 1. Oktober 1866 wurde im rund 1,9 Millionen
Einwohner zählenden Staat Hannover die preußische Verfassung
von 1850 oktroyiert und das Land als Provinz Hannover ins Königreich
Preußen eingegliedert. Am 18. Februar 1868 forderte Georg
V. erneut die Wiedererrichtung seiner Regentschaft, woraufhin
Preußen die ausgehandelte Abfindung an die Königsfamilie
verweigerte, das welfische Vermögen beschlagnahmte und als
"Reptilienfonds" ("Welfenfonds") zur Bekämpfung
der welfischen Opposition verwendete.
(jfp)
   
|