1850-1870



Der "Bundesreaktionsbeschluß"


Nachdem auf den Dresdener Ministerialkonferenzen eine Lösung der "Deutschen Frage" über die Neuordnung des Deutschen Bundes gescheitert war, verfolgten Preußen und Österreich gemäß der "Olmützer Punktation" eine gemeinsame antiliberale Politik. Im Sommer 1851 nahm der wieder errichtete Bundestag in Frankfurt seine Arbeit auf. Wegweisend für die künftige innerdeutsche Entwicklung wurde der von ihm verabschiedete Bundesbeschluss zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Deutschen Bund vom 23. August 1851. Sämtliche seit 1848 in den einzelnen Bundesstaaten erlassenen Verfassungsbestimmungen sollten nach sorgfältiger Prüfung geändert oder aufgehoben werden, sofern sie nicht mit der Bundesakte von 1815 vereinbar waren. Zur Disposition standen die Vereidigung des Heeres auf die jeweilige Landesverfassung, das demokratische Wahlrecht, die Budgetgewalt einzelstaatlicher Landtage, das Vereinsrecht mit der Möglichkeit zur Bildung politischer Parteien sowie die Pressefreiheit.

Als zentrale Kontrollinstanz diente der "Reaktionsausschuß". Ausgestattet mit weitreichenden Befugnissen sicherte er insbesondere Preußen und Österreich einen maßgeblichen Einfluss auf die Politik des Deutschen Bundes, da viele landesspezifische Angelegenheiten nun als Fragen der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" betrachtet werden konnten. Weitere reaktionäre Beschlüsse wie das "Bundespressgesetz" und das "Bundesvereinsgesetz" folgten 1854.

(jl)

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