Das Ringen um die innere und äußere Gestalt Deutschlands
war mit dem Scheitern des Einigungsprozesses durch die Nationalversammlung
in der Paulskirche 1849 nicht beendet. Während Preußen
die Gründung eines monarchisch legitimierten kleindeutschen
Reiches plante, drängte Österreich erfolgreich auf Wiederherstellung
des Deutschen Bundes, der sich in den 1850er Jahren zu einem Instrument
antiliberaler Unterdrückungspolitik entwickelte.
Am 28. März 1849 war der preußische König Friedrich
Wilhelm IV. von der Mehrheit der Abgeordneten des
Frankfurter Paulskirchenparlamentes zum Kaiser der Deutschen gewählt
worden. Doch die ihm "von unten" angebotene Krone lehnte
Friedrich Wilhelm IV. aus Überzeugung ab, ihr haftete seiner
Auffassung nach der "Ludergeruch der Revolution" an.
Friedrich Wilhelm IV. verfolgte ein eigenes Neuordnungskonzept:
Bis Ende 1849 schlossen sich auf Initiative Preußens 26
Staaten zur "Deutschen Union" zusammen, um einen
kleindeutschen Nationalstaat durch souveräne Fürsten
"von oben" zu gründen.
Demgegenüber sah die Politik Österreichs unter Kaiser
Franz Joseph I. die Stärkung der alten Institutionen
des Deutschen Bundes und dessen engere Kontrolle durch Wien vor.
Unter österreichischem Vorsitz trat die Bundesversammlung
in Frankfurt am 2. September 1850 nach über zwei Jahren erstmals
wieder zusammen. Vertreten waren Österreich, Bayern, Württemberg,
Sachsen, Hannover, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Strelitz,
Luxemburg, Limburg, Holstein, Lauenburg, Lippe, Liechtenstein
und Hessen-Homburg.
Im Dualismus der beiden Großmächte erlangte der schwere
Verfassungskonflikt in Kurhessen deutschlandweite Bedeutung,
der wegen divergierender Machtinteressen Preußen und Österreich
an den Rand eines Krieges führte. Die unmittelbare Kriegsgefahr
wendeten beide Staaten durch Unterzeichnung der "Olmützer
Punktation" vom 29. November 1850 ab. Preußen verzichtete
darin auf ein Eingreifen im Kurfürstentum Hessen und auf
die Fortführung sämtlicher Unionspläne. Zugleich
einigten sich Preußen und Österreich auf die Wiederherstellung
des Deutschen Bundes, der im Revolutionsjahr 1848 für aufgelöst
erklärt worden war. Um über dessen Zukunft und die von
den Mittelmächten geforderten Reformen zu beraten, wurde
am 23. Dezember 1850 die Dresdener Ministerialkonferenz
einberufen. Dort fand kein der vorgebrachter Reformvorschlag
eine Mehrheit, so dass im Deutschen Bund der
vorherige Zustand beibehalten wurde.
Die erste Sitzung der Bundesversammlung unter Teilnahme aller
37 deutschen Staaten fand am 13. Juni 1851 in Frankfurt statt.
Mit dem wenige Wochen später erlassenen Bundesreaktionsbeschluß"
sollten die in den einzelnen Bundesstaaten seit 1848 erlassenen
Verfassungsbestimmungen und liberalen Einrichtungen geändert
oder aufgehoben werden. Den vom Deutschen Bund in Kooperation
von Österreich und Preußen vorgegebenen Repressionsmaßnahmen
folgten die Einzelstaaten aber in sehr unterschiedlichem Maße:
Viele Mittel- und Kleinstaaten setzten reaktionäre Bundesbeschlüsse
nur auf dem Papier um - sei es aus liberalerer Grundüberzeugung
oder als Abwehr der zentralistischen Bundespolitik.
Der 1851 zum preußischen Bundestagsgesandten in Frankfurt
ernannte Otto von Bismarck arbeitete bei der Wahrung konservativer
Prinzipien eng mit Österreich zusammen, einer machtpolitischen
Vorrangstellung des Kontrahenten im Deutschen Bund trat er jedoch
entschieden entgegen. Die Versuche der beiden Großmächte,
die Bundesinstitutionen zugunsten eigener machtpolitischer Ambitionen
zu instrumentalisieren, führten weitgehend zum Stillstand
innerer Reformtätigkeiten des Bundes. Gleichzeitig bemühten
sich die Königreiche Bayern, Sachsen, Württemberg und
Hannover, als "Drittes Deutschland" die föderative
Gestalt des Deutschen Bundes zu stärken und die Vormachtsstellung
der beiden Großmächte zumindest teilweise zu brechen.
Die von den Mittelmächten angestrebte Trias-Politik nahm
allerdings zu keinem Zeitpunkt konkrete Gestalt an.
Durch Erfolge der italienischen Einigungsbewegung Ende der 1850er
Jahre gewann der nationale Gedanke in Deutschland erneut enormen
Auftrieb. Nachdem die Verbindung von Machtpolitik und Volkswillen
1861 zur Proklamation des vereinten Königreichs Italien geführt
hatte, wirkte sich dies ermutigend auf die deutsche Nationalbewegung
aus. Der 1859 entstandene "Deutsche Nationalverein"
gab die Richtung vor: den kleindeutschen Nationalstaat auf parlamentarischer
Grundlage. Die Schubkraft der nationalen Idee aufgreifend, forcierte
der 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten ernannte
Otto von Bismarck die Machterweiterung Preußens und die
Gründung eines kleindeutschen Nationalstaates
unter preußischer
Führung. Bismarcks Politik, die Einigung Deutschlands notfalls
auch gegen Österreich voranzutreiben, führte zu einer
fortschreitenden Polarisierung innerhalb des Deutschen Bundes.
Trotz des gemeinsamen entschlossenen Vorgehens von Preußen und Österreich
im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 nahmen die Unstimmigkeiten
zwischen den beiden Vormächten weiter zu. Die angestauten
machtpolitischen Spannungen entluden sich 1866: Am 7. Juni marschierten
preußische Truppen in das seit 1864 unter österreichischer
Verwaltung stehende Holstein ein. Dem Antrag Österreichs
auf Mobilisierung des gesamten nichtpreußischen Bundesheeres
stimmten die größeren deutschen Staaten zu. Daraufhin
erklärte Preußen den Bundesvertrag für nichtig.
Nachdem preußische Truppen in Sachsen, Hannover und Kurhessen
einmarschiert waren, forderte Bismarck die norddeutschen Bundesmitglieder
auf, sich im Deutschen Krieg mit Preußen zu verbünden.
Acht Staaten folgten dem "Bündnisangebot" sofort,
weitere neun nach der kriegsentscheidenden Schlacht bei Königgrätz
am 3. Juli 1866. Damit war der Deutsche Bund gesprengt. Nach seiner
Niederlage musste Österreich der Neuordnung der staatlichen
Verhältnisse im Norddeutschen Bund zustimmen.
(as)
Die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes 1851
Kaisertum Österreich
Königreich Preußen
Königreich Bayern
Königreich Sachsen
Königreich Hannover
Königreich Württemberg
Kurfürstentum Hessen
Großherzogtum Hessen
Großherzogtum Baden
Großherzogtum Luxemburg
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Großherzogtum Oldenburg
Herzogtum Holstein
Herzogtum Lauenburg
Herzogtum Nassau
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
Herzogtum Sachsen-Meiningen
Herzogtum Anhalt-Dessau-Köthen
Herzogtum Anhalt-Bernburg
Herzogtum Limburg
Fürstentum Liechtenstein
Fürstentum Lippe
Fürstentum Reuß ältere Linie (Reuß-Greiz)
Fürstentum Reuß jüngere Linie (Reuß-Gera)
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Waldeck-Pyrmont
Landgrafschaft Hessen-Homburg
Freie Hansestadt Bremen
Freie Stadt Frankfurt
Freie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Lübeck