Nach dem Sieg Preußens im Deutschen Krieg 1866
musste das unterlegene Österreich der Auflösung des Deutschen Bundes
durch die Neuordnung der staatlichen Verhältnisse hinnehmen.
Der preußische Ministerpräsident und Kanzler des Norddeutschen
Bundes, Otto von Bismarck, machte das durch Annexionen
vergrößerte Preußen zur Vormacht des nördlich
der Mainlinie neu entstandenen Bundesstaates.
Nach Gründung des 1866 als Militärbündnis ins Leben
gerufenen Norddeutschen Bundes fanden am 12. Februar 1867 in den
22 Mitgliedstaaten gleiche, allgemeine und direkte Wahlen für
den Norddeutschen Konstituierenden Reichstag statt. Grundlage
des Urnengangs war das "Frankfurter Reichswahlgesetz"
vom 12. April 1849. Als Sieger aus der Wahl gingen die Altliberalen,
die Freikonservativen und die Nationalliberalen hervor. In Opposition
zu den Parteien der rechten Mitte standen die Konservativen, die
Katholiken und die Fortschrittspartei. Als einziger Sozialdemokrat
errang August Bebel im sächsischen Glauchau ein Mandat
für das Parlament.
Dringlichste Aufgabe des Norddeutschen Konstituierenden Reichstages
war die Erarbeitung einer Verfassung. Besonders Fragen der Gewaltenteilung
und der Kompetenzzuordnung, aber auch die liberale Forderung nach
einer sogar dem mächtigsten Einzelstaat übergeordneten
selbständigen Bundesgewalt wurden kontrovers diskutiert.
Nach langen Verhandlungen verabschiedete der im Berliner Palais
Hardenberg tagende Reichstag am 16. April 1867 mit einer deutlichen
Mehrheit von 230 zu 53 Stimmen die Verfassung des Norddeutschen
Bundes. Sie sah einen kleindeutschen und föderalistischen
Bundesstaat unter preußischer Führung vor. Er war als
Provisorium gedacht, da die abwartende Haltung der süddeutschen
Staaten, aber auch der Widerstand Frankreichs zunächst noch
den Weg zu der Gründung eines deutschen Nationalstaates versperrten.
Die maßgeblich von Bismarck entworfene Verfassung bestimmte
die schwarz-weiß-rote Trikolore - eine Kombination des Hanseatischen
"Weiß-Rot" mit dem Preußischen "Schwarz-Weiß"
- zum nationalen Hoheitszeichen des Norddeutschen Bundes. Die
Gründung des Bundesstaates hatte in Mitteleuropa eine Machtverschiebung
zur Folge, der Frankreich nur widerwillig zugestimmte. Bismarck
versicherte dem französischen Kaiser Napoleon III.
zwar, die Einigungsbestrebungen auf das Gebiet nördlich der
Mainlinie zu begrenzen. Jedoch schloss Bismarck geheime "Schutz-
und Trutzbündnisse" mit den süddeutschen Staaten,
deren Truppen für den Kriegsfall dem Oberbefehl des preußischen
Königs unterstellt werden sollten. Während die politische
Einigung Deutschlands zunächst nicht vollständig durchsetzbar
war, führte die Neuorganisation des Deutschen Zollvereins
1867 zum wirtschaftlichen Anschluss der süddeutschen Staaten
an den Norddeutschen Bund. Das Zollparlament verabschiedete zentrale
Reformen: Ein gemeinsames Handelsrecht sowie einen Handelsvertrag
mit Österreich, die Vereinheitlichung von Maßen und
Gewichten, die Gewerbeordnung mit allgemeiner Gewerbefreiheit
(1869/70) sowie das norddeutsche Strafgesetzbuch (1870). Die zunehmende
militärische und wirtschaftliche Anbindung der Südstaaten
an den Bund ermöglichte die vergleichsweise zügig vollzogene
Reichseinigung noch während des Krieges gegen Frankreich
1871.
(jl)