1850-1870 |
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Die süddeutschen Staaten 1866Im Prager Frieden von 1866 stimmten Preußen und Österreich der Bildung eines von Bayern initiierten, "international unabhängigen" Südbundes der südlich der Mainlinie gelegenen deutschen Staaten zu. Dieser Bund sollte es den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt ermöglichen, eine gewichtigere Rolle in der deutschen und europäischen Politik zu spielen. Der bayerische Ministerpräsident Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst leitete die Ausarbeitung einer Verfassung der "Vereinigten süddeutschen Staaten" in die Wege. Unterdessen schloss Preußen mit den einzelnen süddeutschen Staaten, die sich während des Deutschen Krieges 1866 an der Seite Österreichs positioniert hatten, separate Verträge ab. Diese verpflichteten die Vertragspartner, im Fall eines Krieges gegen einen dritten Staat ihre volle Militärmacht zur Verfügung zu stellen. Der Oberbefehl über die Truppen sollte im Kriegsfall dem preußischen König übertragen werden. Die zunächst geheim gehaltenen Verträge waren unbefristet und unkündbar. Als diese sogenannten Schutz- und Trutzbündnisse im März 1867 öffentlich wurden, verstärkten sie die antipreußischen Ressentiments in der süddeutschen Bevölkerung. Letztendlich scheiterte die bayerische Initiative zur Gründung eines Südbundes: Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt zogen aus wirtschaftlichen und militärischen Gründen eine Annäherung an Preußen einer drohenden Abhängigkeit von Bayern vor.
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