1850-1870![]()
|
|
Der Verfassungskonflikt in Kurhessen 1850Im Februar 1850 betraute der hessische Kurfürst Friedrich Wilhelm I. (1802-1875) den konservativen und in großen Bevölkerungskreisen verhassten Politiker Ludwig Hassenpflug (1794-1862) mit der Leitung seiner Regierung. Die kurhessische Ständeversammlung protestierte gegen diese Entscheidung, da Hassenpflug den liberalen Strömungen im Land kritisch gegenüberstand und die preußische Unionspolitik ablehnte. Der Konflikt verschärfte sich, als die Stände im Sommer 1850 ihre verfassungsrechtliche Zustimmung zum Staatshaushalt verweigerten. Der Landesherr reagierte mit der Auflösung der Ständeversammlung und dem Versuch, den Staatshaushalt mittels Kriegsrecht und landesherrlichen Verordnungen durchzusetzen. Dieser Verfassungsbruch führte das Kurfürstentum in eine politische Krise, denn sowohl das höchste Gericht des Landes als auch das Offizierskorps verweigerten dem Kurfürsten die Gefolgschaft. Daraufhin ersuchte die kurhessische Regierung die Bundesversammlung in Frankfurt um Unterstützung.
Die seit September 1850 unter dem Vorsitz Österreichs tagende
Bundesversammlung ordnete Mitte Oktober die militärische
Intervention in Kurhessen an. Bald darauf marschierten bayerische
und österreichische Truppen in das Land ein. Preußen
glaubte aus machtpolitischen Gründen, Österreich entgegen
treten zu müssen. Da Kurhessen noch formal der Union angehörte,
positionierte sich Preußen auf Seiten der kurhessischen
Stände und mobilisierte ebenfalls Truppen. Nachdem österreichisch-bayerische
Truppen (jl)
|