1850-1870
![[:Karte: "Der Preußische Staat, die Staaten des Norddeutschen Bundes und die übrigen Zollvereinsstaaten"]](../../../../objekte/pict/ha000493/200.jpg)
|

|
Die Reform des Deutschen Zollvereins 1867
Während des Deutschen Krieges 1866 herrschte unter
den sich feindlich gegenüber stehenden Zollvereinsstaaten
ein - von kriegswichtigen Gütern abgesehen - weitgehend freier
Warenverkehr. Nach seinem Sieg gelang es Preußen durch Umgestaltung
des Zollvereins, die süddeutschen Mitgliedsstaaten
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt wirtschaftlich
und politisch an den neu gegründeten Norddeutschen Bund
zu binden. Im Juli 1867 wurde der Zollverein in einen Zollbundesstaat
umgewandelt, der parallel zu den Organen des Norddeutschen Bundes
einen Zollbundesrat und ein Zollpräsidium erhielt. Der Bundesrat
des Norddeutschen Bundes wurde um süddeutsche Gesandte zum
Zollrat erweitert, der Reichstag durch 85 Abgeordnete der vier
süddeutschen Staaten zu einem Zollvereinsparlament ergänzt.
Die 382 Abgeordneten des Zollparlaments verabschiedeten bis 1870
zentrale Reformen wie ein gemeinsames Handelsrecht, die Vereinheitlichung
von Maßen und Gewichten oder eine neue Gewerbeordnung mit
allgemeiner Gewerbefreiheit. In den Verhandlungen des Zollparlaments
kamen Fragen des Freihandels und der Schutzzollpolitik zur Sprache.
Bei der Abstimmung über einen Handelsvertrag mit Österreich
1867 konnten sich die Anhänger der Freihandelspolitik ebenso
durchsetzen wie bei den Reformen des Zolltarifs 1870. Die über
den Zollverein forcierte politische Annäherung der süddeutschen
Staaten an den Norddeutschen Bund förderte den von Preußen
eingeschlagenen Weg der kleindeutschen Nationalstaatsbildung.
Mit der Reichsgründung 1871 gingen alle Funktionen
des Zollvereins auf das Deutsche Reich über, das ein einheitliches
Zoll- und Handelsgebiet bildete und ausschließlicher Träger
der Zollhoheit war. Während das souveräne Großherzogtum
Luxemburg auch nach 1871 dem deutschen Zollgebiet angehörte,
gehörten die beiden Hansestädte Hamburg und Bremen bis
1888 nicht zum deutschen Zollgebiet.
(as)
   
|