Der Gedanke der politischen Einheit im Rahmen der Reichsgründung
1871 enthielt nachdrücklich die Forderung nach einer Währungsunion.
Die Vielzahl unterschiedlicher Landeswährungen war seit dem
Mittelalter Ausdruck der politischen Zerrissenheit Deutschlands.
Um 1850 prägten noch 38 deutsche Staaten und Städte
eigene Münzen in verschiedenen Währungssystemen. Nach
Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 modernisierten Münzverträge
von 1837, 1838 und 1857 das Münzwesen, schufen überregionale
Vereinsmünzen und ebneten den Weg, der schließlich
mit Gesetz vom 4. Dezember 1871 in eine einheitliche Reichswährung
mündete.
"Unter den zahlreichen Gesetzen, welche die Centralgewalt
erst des norddeutschen Bundes, nachher des neuen deutschen Reiches
erlassen hat, findet sich schwerlich eins, wodurch Wohl und Wehe
des Volkes im Ganzen sowie aller Einzelnen im Volke tiefer berührt
würden, als die mit dem 4. December 1871 eingeleitete Münzreform",
schrieb der renommierte Nationalökonom Wilhelm Roscher 1872
in seinen "Betrachtungen über die Währungsfrage
der deutschen Münzreform". Wie Roscher sahen alle deutschen
Wirtschafts- und Finanzexperten in der Umgestaltung des Münzwesens
eine der wichtigsten Voraussetzungen für die positive Wirtschaftsentwicklung
des neugegründeten Deutschen Reiches und für die Förderung
von dessen Binnen- und Außenhandel.
Bis 1871 war es nicht gelungen, die verschiedenen Währungseinheiten
im Deutschen Bund bzw. Norddeutschen Bund zu vereinheitlichen.
Durch Vertragsabschlüsse waren die Regionalwährungen
zwar auf sieben Münzsysteme reduziert worden, doch Umrechnungsprobleme
erschwerten nach wie vor den grenzüberschreitenden Waren-,
Rohstoff- und Finanzverkehr innerhalb der deutschen Staatenwelt
sowie mit dem Ausland. Mit der am 4. Dezember 1871 zusätzlich
zu den bereits bestehenden Währungen eingeführten Goldwährung
als Mark zu 100 Pfennig gab es reichsweit ein einheitliches gesetzliches
Zahlungsmittel. Bis Ende 1873 prägten die Münzstätten
im Reich goldene 10- und 20-Mark-Stücke in einem Gesamtwert
von rund einer Milliarde Mark, der gesamte Metallgeldbestand belief
sich zu diesem Zeitpunkt auf umgerechnet rund 2,7 Milliarden Mark.
Der Goldgehalt der 10- und 20-Mark-Münzen lag bei 0,3584
g Feingold je Mark. Das Edelmetall stammte größtenteils
aus den französischen Reparationen des Deutsch-Französischen
Krieges in Höhe von 5 Milliarden Francs.
Die Ländermünzen nach altem Münzsystem blieben
vorerst im Umlauf, sie durften aber bis auf Gedenk- und Scheidemünzen
nicht mehr geprägt werden. Die existierenden insgesamt sieben
Münzsysteme mit 119 verschiedenen Münzsorten wie Taler,
Gulden, Kreuzer, Groschen, Grote oder Schilling wurden zunächst
in ein festes Umtauschverhältnis zur Goldmark gestellt. Mit
dem am 9. Juli 1873 von Kaiser Wilhelm I. unterzeichneten
Münzgesetz wurden die Landeswährungen schließlich
abgeschafft und die entsprechenden Ländermünzen schrittweise
eingezogen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Frankreich schon den Hauptteil
seiner Reparationszahlungen getätigt. Die Geldmenge im Reich
stieg dadurch erheblich an, was den Zins niedrig hielt. Dies erhöhte
den Kapitalverkehr und befeuerte die Konjunktur, die ökonomische
Prosperität ging - bis zum Börsenkrach 1873 - in einen
überhitzten Wirtschaftsboom und Gründerrausch über.
Die 1874 einsetzende Wirtschaftskrise hat aufgrund der deflationären
Entwicklung mit sinkenden Großhandelspreisen und Zinssätzen
dem Ansehen der neuen Mark nicht geschadet. Staatlicherseits gelang
die monetäre Einigung nicht zuletzt, weil in Deutschland
auf ein weitgehend stabiles Finanzgebaren und auf einen vergleichsweise
soliden Haushalt geachtet wurde. Dies war umso wichtiger, weil
das Deutsche Reich nach den Worten von Reichskanzler Otto von
Bismarck in finanzpolitischer Hinsicht ein "Kostgänger
der Einzelstaaten" war. Dem Reich blieb der Zugriff auf direkte
Steuern zunächst verwehrt, diese wurden ausschließlich
in den Ländern erhoben. Nach Maßgabe der Bevölkerungszahl
flossen festgelegte Summen von den Einzelstaaten an das Reich,
dessen Einnahmen und Ausgaben bis zur Jahrhundertwende weitgehend
ausgeglichen waren. Die Zinslasten für Anleihen bewegten
sich für Reich und Länder auf relativ niedrigem Niveau.
Zwar stieg die Verschuldung des Reiches kontinuierlich an, von
16 Millionen Mark 1876 auf 2,5 Milliarden Mark 1900, in diesem
Jahr betrug die Gesamthöhe der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt
allerdings nur 7,7 Prozent.
Vergleicht man die damalige Situation mit der Einführung
des EURO im Jahr 1999, so liegen die Unterschiede gerade im Bereich
der Höhe der Schuldengrenze und der fehlenden Sanktionen
bei ihrer Überschreitung. Nach den Regeln des 1992 vereinbarten
Vertrages von Maastricht dürfen die Mitgliedsstaaten des
Euro insgesamt bis zu 60 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt an Staatsverschuldung
ausweisen. Im Jahr 2010 lagen die Verbindlichkeiten der Bundesrepublik
Deutschland bei rund 70 Prozent.
(as)
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