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1918-1933Außenpolitik
Die deutsche Öffentlichkeit reagierte mit Entsetzen auf die
Friedensbedingungen des Versailler Vertrags. Schmerzlicher als
der Verlust der Flotte und der Kolonien waren für
das Deutsche Reich der Verlust von einem Siebtel seines Gebiets
mit einem Zehntel seiner Bevölkerung. Der sowohl in der österreichischen
als auch in der Weimarer Verfassung vorgesehene Anschluss
Deutsch-Österreichs an das Deutsche Reich wurde von den Alliierten
verboten. Die Reichswehr durfte die Stärke von 100.000
Berufssoldaten nicht überschreiten. Zudem wurde das Deutsche
Reich aufgrund der Kriegsschuldfrage von den Siegermächten
dazu verpflichtet, die ihnen zugefügten Schäden durch
Zahlung von Reparationen wiedergutzumachen.
Das Deutsche Reich war zu einer Macht zweiten Rangs geworden,
die von den Deutschen ausgehende potentielle Kriegsgefahr sollte
mit dem Vertrag endgültig beseitigt werden. In den folgenden
Jahren bemühte sich die deutsche Außenpolitik um eine
Revision der Vertragsbestimmungen. Deutschland verfügte allerdings
über keine Machtmittel, eigene Ansprüche durchzusetzen
und eine aktive Außenpolitik zu betreiben. Vielmehr reduzierten
sich die außenpolitischen Aktivitäten auf Unterhandlungen
über die Erfüllung des Friedensvertrags. Beherrschendes
Thema waren dabei die Reparationen, deren Höhe in Versailles
nicht bestimmt und deren Festlegung auf einen späteren Zeitpunkt
vertagt worden waren. Nach einer Reihe internationaler Konferenzen
wurde schließlich auf der Londoner Reparationskonferenz
1921 die Höhe der Wiedergutmachung auf 132 Milliarden Goldmark
festgelegt.
Die Regierung unter Reichskanzler Konstantin Fehrenbach
lehnte eine Mitverantwortung für die Reparationsverpflichtung
ab und trat zurück.
Der Reichstag nahm den Zahlungsplan auch deshalb an, weil er die
Unterstützung Großbritanniens während der deutsch-polnischen
Kämpfe in Oberschlesien nicht gefährden wollte. In einer
vom Versailler Vertrag in Artikel 88 geforderten Volksabstimmung
hatte im März 1921 die Mehrheit der Bevölkerung für
den Verbleib im Deutschen Reich gestimmt. Trotz militärischer
Erfolge deutscher Freikorps endeten die daraufhin aufflammenden
Kämpfe mit polnischen Freischärlern für Deutschland
mit einer erneuten außenpolitischen Enttäuschung. Nach
einer Empfehlung des Völkerbunds beschlossen die Alliierten
am 20. Oktober 1921 die Teilung Oberschlesiens, was in
Deutschland heftige Verbitterung auslöste.
Unter dem Eindruck der Oberschlesienfrage verstärkte sich
in der deutschen Außenpolitik die Motivation zu einer weiteren
Annäherung an das bolschewistische Russland, welches
ebenso wie das Deutsche Reich international isoliert war. Bereits
seit 1920 bestand eine militärische Kooperation zwischen
Reichswehr und Roter Armee. Im Mai 1921 schloss sich ein
deutsch-russischer Handelsvertrag an. Treibende Kraft einer engeren
deutsch-russischen Zusammenarbeit war vor allem der Chef der Heeresleitung,
General Hans von Seeckt.
Er sah in Rußland den geeigneten
Partner einer gegen Polen gerichteten Revisionspolitik. Wie der
überwiegende Teil der Deutschen war Seeckt nicht bereit,
die Gebietsabtretungen an Polen zu akzeptieren.
Der von Reichskanzler Joseph Wirth und Außenminister
Walther Rathenau unterzeichnete Rapallo-Vertrag leitete
jedoch kein gegen die Westmächte und Polen gerichtetes deutsch-russisches
Bündnis ein, wie es von der Reichswehrführung gehofft
und von Frankreich befürchtet wurde.
Dennoch verschärfte er die außenpolitische
Situation und führte zu einer weiteren Anspannung des deutsch-französischen
Verhältnisses. Höhepunkt dieser Entwicklung war im Januar
1923 die Ruhrbesetzung durch französische und belgische
Truppen. Die in Deutschland einen Aufschrei nationaler Empörung
auslösende Besetzung erfolgte, nachdem das Deutsche Reich
Ende 1922 mit Reparationslieferungen in geringfügigen
Verzug geraten war. Treibende Kraft hinter dieser territorialen
Sanktion war der französische Ministerpräsident Raymond
Poincaré. Nach der Unterzeichnung des Rapallo-Vertrags
und eines möglichen deutsch-russischen Bündnisses gegen
die Westmächte war ihm mehr denn je an einer dauerhaften
Schwächung Deutschlands gelegen.
Eine neue Phase deutscher Außenpolitik begann mit der Übernahme
des Auswärtigen Amts durch Gustav Stresemann im August
1923. In seiner bis zu seinem Tod im Oktober 1929 dauernden Amtszeit
gelang es ihm, Deutschland wieder in das internationale Staatensystem
zu integrieren.
Für die von ihm angestrebte Revision des
Versailler Vertrags und Wiedergewinnung deutscher Großmachtstellung
entwickelte Stresemann ein Konzept der Verständigungspolitik
mit den alliierten Siegermächten. Die schwache machtpolitische
Position Deutschlands erforderte eine Politik der konsequenten
Aussöhnung und der wirtschaftlichen Verflechtung mit Ansprüchen
einer internationalen Sicherheits- und Friedenspolitik.
Bereits die Neuregelung der Reparationsfrage im Dawes-Plan
1924 war der erste Schritt auf dem Weg zu einer internationalen
Kooperation. Der Abschluss der Locarno-Verträge
im darauffolgenden Jahr bedeutete einen Meilenstein für ein
westeuropäisches Friedens- und Sicherheitssystem sowie für
die deutsch-französische Entspannungspolitik. Stresemanns
Politik der Verständigung und Versöhnung wurde 1926
mit dem Friedensnobelpreis gewürdigt, den er zusammen
mit seinem französischen Amtskollegen Aristide Briand
erhielt.
Die deutsche Außenpolitik war jedoch nicht einseitig nach
dem Westen orientiert. Der am 24. April 1926 abgeschlossene Berliner
Vertrag stellte ein deutsch-sowjetisches Freundschafts- und
Neutralitätsbündnis dar, welches die handelspolitischen
und militärischen Beziehungen beider Länder weiter ausbaute.
Deutschland durchbrach mit den Verträgen von Locarno und
Berlin endgültig seine außenpolitische Isolierung und
trat wieder in den Kreis der führenden europäischen
Mächte ein. Mit der Aufnahme in den Völkerbund mit ständigem
Ratssitz im September 1926 nahmen internationales Ansehen und
außenpolitisches Selbstbewußtsein des Deutschen Reichs
weiter zu.
Bei den Westmächten stieß der deutsche Wunsch nach
Souveränität und Gleichberechtigung zunehmend auf Verständnis.
Die Aufhebung der alliierten Militärkontrolle in Deutschland
erfolgte am 31. Januar 1927. Weitere Stationen auf dem Weg der
Versöhnung bildeten im August 1928 der Briand-Kellogg-Pakt,
in dem Deutschland mit 14 weiteren Staaten die Ächtung des
Kriegs als Instrument der Politik beschloss. Ein Jahr später
erfolgte der Abschluss des Young-Plans. Stresemann
setzte trotz innenpolitischer Widerstände den Young-Plan
durch, der eine endgültige Regelung des Reparationsproblems
einleiten sollte und Voraussetzung der alliierten Rheinlandräumung
1930 war.
Während sich das Verhältnis Deutschlands zu seinen westlichen
Nachbarn zunehmend entspannte, konnten die deutsch-polnischen
Spannungen nicht abgebaut werden. Zwischen beiden Ländern
gab es erhebliche Differenzen hinsichtlich der rechtlichen Stellung
der deutschen Minderheit in Polen. Vor allem nach dem Staatsstreich
von Józef Pilsudski 1926 und seinem Versuch, Polen
langfristig als militärische und wirtschaftliche Großmacht
in Europa zu etablieren, verschlechterte sich das deutsch-polnische
Verhältnis erheblich. Zudem weigerte sich auch Stresemann
beharrlich, die deutsche Ostgrenze anzuerkennen.
Das Ende der "Ära Stresemann" 1929 bedeutete einen
tiefen Einschnitt in der deutschen Außenpolitik. Die Weltwirtschaftskrise
verdeutlichte, wie sehr die Entspannungspolitik von der Persönlichkeit
Stresemanns abhängig war und dass der Wille zur Versöhnung
über keine breite Basis in Deutschland verfügte. Politischer
und wirtschaftlicher Nationalismus traten an die Stelle internationaler
Verständigung. Reichskanzler Heinrich Brüning,
der mit Beginn seines zweiten Präsidialkabinetts im
Oktober 1931 auch das Amt des Außenministers übernahm,
strebte mit Hilfe eines aggressiven außenpolitischen Stils
an, endgültig die "Fesseln von Versailles" zu sprengen.
Zwangsläufig musste dies zu Konfrontationen mit den
Alliierten führen. Im Oktober 1931 annullierte der internationale
Haager Gerichtshof die deutsch-österreichische Zollunion.
Sie wurde als Schritt zum Anschluss Österreichs an das
Deutsche Reich und als Bruch des Versailler Vertrags bewertet.
Mit seiner strikten Deflationspolitik versuchte Brüning den
Beweis zu erbringen, dass trotz größter deutscher
Anstrengungen der Reparationsverpflichtung nicht nachzukommen
wäre. Bewusst nahm der Reichskanzler dabei eine Verschärfung
der Wirtschaftskrise in Kauf. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung
wurde tatsächlich in der Konferenz von Lausanne im
Sommer 1932 die Beendigung der Reparationszahlungen erreicht.
Der innen- und außenpolitische Erfolg, der mit der Streichung
der Reparationen verbunden war, wurde allerdings schon dem neuen
Reichskanzler Franz von Papen gutgeschrieben. Im Mittelpunkt
seiner Außenpolitik - wie auch der seines Nachfolgers Kurt
von Schleicher - stand nun die Aufhebung der deutschen Rüstungsbeschränkungen.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im
Januar 1933 verschärfte Adolf Hitler den Konfrontationskurs
in der nationalsozialistischen Außenpolitik, um die
endgültige Revision der Versailler Vertragsbestimmungen zu
erreichen und eine verstärkte Aufrüstung einleiten zu
können.
(as)
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