Am Morgen des 24. Juni 1922 wurde der Außenminister Walther
Rathenau in Berlin-Grunewald auf der Fahrt ins Auswärtige
Amt von Angehörigen der rechtsextremen Organisation Consul
(OC) ermordet. Auch nach der Ermordung von Karl Gareis (1890-1921)
und Matthias Erzberger sowie den Attentaten auf Maximilian Harden und Philipp Scheidemann hatten Teile der nationalistischen
Presse mehr oder weniger unverblümt zum Mord an dem jüdischen
Politiker aufgerufen. Rathenau, im Februar 1922 zum Außenminister
des Deutschen Reichs ernannt, unterzeichnete wenig später
den Vertrag von Rapallo mit Sowjetrußland und galt
der völkischen Rechten als Inkarnation der verhaßten
"Judenrepublik". Trotz gezielter Hinweise der Polizei
auf ein mögliches Attentat hatte Rathenau jede Form von Schutzmaßnahmen
abgelehnt.
Mit dem an die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und
deren Führer Karl Helfferich gerichteten Satz "Der
Feind steht rechts" machte Reichskanzler Joseph Wirth
in seiner Trauerrede im Reichstag die hemmungslose Hetze der nationalistischen
Presse unmittelbar verantwortlich für den Mord an Rathenau.
In allen größeren Städten brachten Zehntausende
ihre Empörung zum Ausdruck, in Berlin protestierten weit
über 400.000 gegen das Attentat und demonstrierten für
die Weimarer Republik.
Bereits einen Tag nach dem Mord erließ die Reichsregierung
zwei Verordnungen zum Schutz der Republik. Im Juli wurden sie
durch das Gesetz zum Schutz der Republik abgelöst,
das zwar auch eine Handhabe zum Verbot extremistischer Organisationen
bot, von der Justiz aber vor allem gegen die republikfeindliche
Linke eingesetzt wurde.
(vh)
Der Reichskanzler Joseph Wirth anläßlich der Ermordung Rathenaus, 1922