Mit Beginn des Krieges galt das Hauptinteresse
der NS-Innen- und Gesellschaftspolitik dem
Bemühen, dem Großteil der Bevölkerung nur mäßige
Opfer abzuverlangen und eine Normalität aufrechtzuerhalten.
Ständige Überwachung und die allgegenwärtige NS-Propaganda
prägten jedoch
das Alltagsleben der Deutschen. Gegenüber "Staatsfeinden"
und "Minderwertigen" verschärften sich der Terror und die Rassenpolitik erheblich. Im Deutschen Reich sollte die Polizei die innere Sicherheit mit allen Mitteln aufrechterhalten. Dazu wurden neue Straftatbestände geschaffen und bestehende verschärft. Verhaftungen und Einweisungen in Konzentrationslager (KZ)
nahmen ab September 1939 sprunghaft zu. In der Öffentlichkeit mussten deutsche Frauen und "fremdvölkische" Männer Demütigungen ertragen, denen "Rassenschande" vorgeworfen wurde.
Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurde das Territorium des Deutschen
Reichs durch Besetzungen und Eingliederungen erheblich erweitert.
Bei Kriegsende war das Reichsgebiet in 42 Gaue unterteilt. Im
Osten entstanden nach dem deutschen Überfall auf Polen
die neuen Gaue "Danzig-Westpreußen" und "Wartheland".
Im Westen erfolgten nach der erfolgreichen deutschen Westoffensive
zwar nicht staatsrechtliche, jedoch De-facto-Anschlüsse des
Elsass an den Gau Baden, Lothringens an den Gau Westmark
sowie Luxemburgs an den Gau Koblenz-Trier.
Oberste Behörde
für die unter Zivilverwaltung stehenden besetzten sowjetischen
Gebiete während des Krieges gegen Sowjetunion war
ab dem 17. Juni 1941 das "Reichsministerium für die
besetzten Ostgebiete" unter Leitung von Alfred Rosenberg.
Das Ministerium war in den beiden ihm unterstehenden Reichskommisariaten
Ostland und Ukraine vor allem für die wirtschaftliche Ausbeutung
zuständig.
Gegenüber Heinrich Himmler verfügte
Rosenberg jedoch über wenig Einfluss und Kompetenzen
hinsichtlich der Behandlung der besetzten Gebiete. In seiner Funktion
als "Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums"
verfolgte Himmler verbissen das Ziel einer "Germanisierung"
und ethischen Neuordnung Osteuropas.
In den besetzten Ostgebieten
sollte mit Hilfe von "Einsatzgruppen" und Polizeibataillonen vor allem
die jüdische Bevölkerung ermordet werden.
Am 25. August 1943 löste Himmler Frick zusätzlich als
Innenminister ab. Als Reichsführer der Schutzstaffel
(SS) und "Chef der Deutschen Polizei" verfügte
Himmler seit Mitte der 1930er Jahre über eine zentrale Machtposition
sowie über den gesamten Unterdrückungs- und Terrorapparat
im NS-Staat. Nach Kriegsbeginn 1939 baute die SS das System der Konzentrationslager massiv aus. Im deutsch besetzten Europa gab es 1943/44 insgesamt
22 Hauptlager mit 1.200 Außenlagern. Heinrich Himmler direkt unterstellt war das am
27. September
1939 neu gebildete Reichssicherheitshauptamt (RSHA), in
dem alle bisherigen Kommandostellen der Kriminalpolizei, der Geheimen Staatspolizei
(Gestapo) und des parteiamtlichen Sicherheitsdiensts
(SD) zusammengefasst wurden. Das RSHA entwickelte sich unter der Leitung von Reinhard
Heydrich zur zentralen Schaltstelle
für die Überwachung, Terrorisierung und Ermordung von Millionen Menschen im In- und Ausland.
Ein Netz aus zehntausenden Spitzeln und Denunzianten versorgte
das RSHA mit Hinweisen und mit Berichten über die Stimmung
in der Bevölkerung, aus denen anschließend die "Meldungen
aus dem Reich" für die NS-Führung zusammengestellt
wurden.
Tatsächliche oder vermeintliche Regimegegner sowie
Personen mit defätistischen Ansichten wurden konsequent verfolgt.
Der Sicherheit des NS-Regimes diente auch eine Fülle von
neuen Straftatbeständen, die sich im September 1939 über
die deutsche Justiz ergoss und die im Sinne der "nationalsozialistischen
Rechtsprechung" eine allgemeine Radikalisierung des Strafrechts
zur Folge hatte. Das Hören ausländischer "Feindsender"
wurde unter Androhung von Zuchthausstrafe verboten.
Für eine Wiederholung der "Rundfunkverbrechen"
oder für die Weiterverbreitung abgehörter Nachrichten
konnte die Todesstrafe ebenso verhängt werden wie für
Verstöße gegen die "Volksschädlingsverordnung".
Die meisten der im Zweiten Weltkrieg von zivilen Gerichten verhängten
rund 15.500 Todesurteile - von denen zwei Drittel vollstreckt
wurden - gingen auf die "Verordnung gegen Volksschädlinge"
zurück, die sich gegen die Ausnutzung der Kriegssituation
zu Straftaten wie Plünderungen während und nach feindlichen
Luftangriffen richtete. Mit Verhängung der Todesstrafe
konnten auch schwere "Kriegswirtschaftsverbrechen" wie
Schleichhandel, Schwarzschlachtungen oder das Horten von Lebensmitteln
geahndet werden. Die Verordnung zum "Schutz der Wehrkraft"
betraf Sabotageaktionen oder Beschädigung von Wehrmitteln,
auch der Umgang mit Kriegsgefangenen
konnte mit Gefängnis geahndet werden.
Die unter das Kriegssonderstrafrecht fallenden Verordnungen, so
erklärten Reichsjustizminister Franz Gürtner
und Staatssekretär Roland Freisler im Oktober 1939
den Vorsitzenden der dafür zuständigen Sondergerichte,
dienten der Aufrechterhaltung der Disziplin in der Bevölkerung
und der Stabilisierung der "inneren Front". Als Roland Freisler
im August 1942 den Vorsitz des 1934 für Hoch- und Landesverrat
ins Leben gerufenen Volksgerichtshofs vom neuen Reichsjustizminister
Otto Thierack übernahm, hatte dieser bereits hunderte
Todesurteile wegen "Zersetzung der Wehrkraft" oder Defätismus
verhängt. Nach Freislers Amtsübernahme stieg die Anzahl
der erlassenen Todesurteile sowie die Zahl von KZ-Häftlingen
noch einmal sprunghaft an. Unter seiner Präsidentschaft wurde
der Volksgerichtshof ab 1942 vor allem zu einem Tribunal der Rache
gegenüber jeder Form des Widerstandes gegen das NS-Regime,
der sich im Verlauf des Krieges sowohl in zivilen als auch militärischen
Kreisen bildete.
Der Krieg führte nicht nur zu einer Verschärfung des
innenpolitischen Terrors, sondern er diente auch als "Deckmantel"
für die Radikalisierung rassenbiologischer Maßnahmen
und schließlich für die Ermordung von Juden,
Sinti und Roma, Homosexuellen und Behinderten.
In einem auf den
1. September 1939 zurückdatierten Brief befahl Adolf Hitler
Ende Oktober 1939 die "Euthanasie" kranker und
behinderter Menschen. Bis zum offiziellen Stop der Massenmorde
im August 1941 fanden rund 70.000 von den Nationalsozialisten
als "Defektmenschen" und "Ballastexistenzen"
titulierte Menschen durch Injektionen, Tabletten, Vergasung oder
Erschießung den Tod. Die Tötungsaktionen, die der Bischof
von Münster, Clemens August Graf von Galen, im August
1941 öffentlich anprangerte, lösten in Deutschland Unruhe
und Proteste aus. Während Hitler mit Rücksicht auf die
Stimmung in der Bevölkerung das "Euthanasie"-Programm
daraufhin offiziell einstellen ließ - 30.000 Behinderte
starben anschließend in den KZ -, begann gleichzeitig in
Deutschland und den besetzten Gebieten Europas die systematische
Deportation und Ermordung von Juden in den Vernichtungslagern.
Verfolgung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung hatten mit Kriegsbeginn an Schärfe deutlich zugenommen. Die im Deutschen Reich ergriffenen antijüdischen Maßnahmen machten den Juden das Leben immer unerträglicher. Sie hatten sich strikten Ausgangsbeschränkungen zu fügen, Einkäufe durften nur zu vorgegebenen zeiten in bestimmten geschäften getätigt werden. Die Menschen wurden aus ihren Häusern und Wohnungen vertrieben und in "Judenhäusern" oder Sammellagern zusammengefasst. Eine medizinische Versorgung
existierte für Juden nur noch in Ansätzen. Schrittweise
verboten wurde ihnen der Besitz von Radio- und Telefongeräten,
Kraftwagen und das Halten von Haustieren. Ab dem 19. September
1941 musste jeder Jude ab dem sechsten Lebensjahr einen gelben
Stern deutlich sichtbar auf der Kleidung genäht tragen.
Am
23. Oktober 1941 erging für sämtliche in Deutschland
lebenden Juden ein Ausreiseverbot. Trotzdem konnten noch etwa
8.500 deutsche Juden das Land bis 1945 illegal verlassen, knapp
190.000 hingegen wurden in den Vernichtungslagern des Ostens
ermordet.
Die ersten Massentransporte von deutschen Juden in den Osten begannen
im Oktober 1941, nachdem der Völkermord an den europäischen
Juden von der NS-Führung beschlossen und seine Planung und
Ausführung im Juli 1941 dem Chef des RSHA Heydrich übertragen
worden war.
Zahlreiche Regimegegner wie die Münchener "Weiße
Rose" um die Geschwister Scholl, der "Kreisauer Kreis" oder die
Attentäter vom 20. Juli 1944 entschlossen sich während
des Zweiten Weltkriegs vor allem aufgrund nationalsozialistischer
Verbrechen in Deutschland
und den besetzten Gebieten zum aktiven Widerstand gegen den NS-Staat.
Wiederum war es Freisler, der nach dem gescheiterten Attentat
vom 20. Juli 1944 die Angeklagten mit hasserfüllter
Stimme zum Tode verurteilte. Rund 7.000 Verdächtige im Zusammenhang
mit dem Attentat wurden in den folgenden Monaten von der Gestapo inhaftiert, rund 5.000 von ihnen
wurden bis Kriegsende hingerichtet oder starben an den haftbedingungen. Hitler war von dem Ausmaß
der Beteiligung an dem Umsturzversuch - vor allem von Wehrmachtsangehörigen
- erschüttert. Um die zahlreichen am Attentat beteiligten
Offiziere am zivilen Volksgerichtshof anklagen und aburteilen
zu können, mussten sie zuvor von einem eigens einberufenen
"Ehrenhof des Heeres" aus der Wehrmacht ausgestoßen
werden.
Als sichtbaren Ausdruck ihrer "unerschütterlichen"
Treue gegenüber dem "Führer" führte die
Wehrmacht Ende Juli 1944 den "Hitler-Gruß" als
militärischen Gruß ein.
Hitler war seit Beginn des Kriegs gegen die Sowjetunion für
alltägliche innenpolitische Fragen kaum noch zugänglich
und beschränkte sich weitgehend auf die Rolle als militärischer
"Feldherr". Nach der Niederlage von Stalingrad
Anfang 1943 scheute er die Öffentlichkeit, und es oblag Joseph
Goebbels, in einer frenetischen Rede am 18. Februar 1943 den
"Totalen Krieg" auszurufen.
Hitlers persönliche
Macht und sein absoluter Führungsanspruch blieben jedoch
unangetastet.
Zu der engsten Führungsspitze um den "Führer"
gehörte neben Himmler, Goebbels, Göring, Albert Speer
auch Martin Bormann.
Nach dem Flug von Rudolf Heß
nach Großbritannien im Mai 1941 hatte Hitler keinen neuen
"Stellvertreter" ernannt, sondern eine "Parteikanzlei"
der NSDAP unter Bormanns Leitung geschaffen, durch dessen Hände
alle Regierungs- und Parteiangelegenheiten gingen. Ab April 1943
durfte sich Bormann "Sekretär des Führers"
nennen. Was Hitler zumeist nur mündlich anordnete, formulierte
Bormann als schriftlichen "Führerbefehl".
Zusammen mit Goebbels harrte Bormann bis zuletzt im Bunker unter
der Berliner Reichskanzlei aus. Während die "Schlacht
um Berlin" tobte, stimmte Hitler dem Vorschlag Bormanns
zu, Göring verhaften zu lassen, nachdem dieser am 23. April
1945 von Berchtesgaden aus Hitlers Einverständnis zur Übernahme
der Staatsgeschäfte erbeten hatte. Als Hitler am 28. April
erfuhr, dass auch Himmler ihn "verraten" hatte
und sich als seinen Nachfolger bei den Westalliierten vorschlug,
bestärkte ihn wiederum Bormann, gegen Himmler einen Haftbefehl
zu verfügen. Am Tag darauf zog sich Hitler mit einer Sekretärin
zurück, um sein letztes politisches und persönliches
Testament zu diktieren: Er stieß Himmler und Göring
aus der NSDAP und allen Staatsämtern aus.
Das Amt des Reichspräsidenten
und des Oberbefehlshabers der Wehrmacht sollte Großadmiral
Karl Dönitz übernehmen. Obwohl die Rote Armee
nur wenige hundert Meter von der Reichskanzlei entfernt vorrückte,
ließ es sich Hitler in seinem Wahn nicht nehmen, für
Dönitz ein vollständiges Kabinett zusammenzustellen.
Für ihre Treue zum "Führer" wurden Goebbels
mit dem Amt des Reichskanzlers und Bormann mit dem des Parteiministers
belohnt. Beide starben am 1. Mai 1945, einen Tag nach Hitlers
Selbstmord. Eine Woche später erfolgte am 8. Mai die bedingungslose
Kapitulation aller deutschen Streitkräfte.
(as)