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Der Versailler Vertrag

Als die Vorstellungen der auf der Pariser Friedenskonferenz tagenden Entente-Staaten vom zukünftigen Friedensvertrag im Mai 1919 bekannt wurden, waren nicht nur die im Ersten Weltkrieg auf territorialen Zugewinn eingestimmten "Annexionisten" schockiert. Statt der Ausdehnung bis nach Flandern und Nordfrankreich sowie der Einverleibung weiter Teile Nordosteuropas musste Deutschland ein Siebtel seines Territoriums mit einem Zehntel seiner Bevölkerung abtreten: Elsass-Lothringen ging im Westen an Frankreich verloren, im Osten fielen Posen und Westpreußen an Polen. Das Hultschiner Ländchen im Südosten kam zur Tschechoslowakei; das Memelgebiet geriet unter die Kontrolle der Alliierten, während das zur "Freien Stadt" erklärte Danzig dem Völkerbund unterstellt und dem polnischen Zollsystem eingegliedert wurde.

In verschiedenen Grenzgebieten des Deutschen Reichs sollten Volksabstimmungen über die staatliche Zugehörigkeit entscheiden. Als Resultat der Abstimmung von 1920 fiel Eupen-Malmedy an Belgien, Nordschleswig wurde zwischen Deutschland und Dänemark geteilt. Im südlichen Ostpreußen und in Westpreußen östlich der Weichsel erbrachte die Abstimmung ein nahezu einstimmiges Ergebnis für den Verbleib im Deutschen Reich. Im Saargebiet sollte erst nach Ablauf von 15 Jahren eine Volksabstimmung stattfinden. Bis dahin wurde das Saargebiet dem Völkerbund unterstellt. Außerdem musste Deutschland seinen gesamten Kolonialbesitz abtreten.

Die Stärke des deutschen Heers schrieb der Versailler Vertrag auf 100.000 Berufssoldaten fest, die Marine durfte 15.000 Mann unterhalten. Schwere Waffen waren der Reichswehr ebenso verboten wie der Besitz von Luftstreitkräften. Auch die zivile Luftfahrt wurde starken Einschränkungen unterworfen. Um die zahlreichen Entwaffnungsbestimmungen zu überprüfen, richteten die Alliierten eine internationale Militärkontrollkommission ein. Die Friedensbedingungen sahen zudem eine auf 15 Jahre befristete Besetzung des linken Rheinufers und der Brückenköpfe durch alliierte Truppen sowie die Entmilitarisierung des Rheinlands vor. Der von beiden Staaten angestrebte Anschluss Deutsch-Österreichs an das Deutsche Reich wurde von den Alliierten verboten.

Da der Versailler Vertrag zudem die die Verantwortlichkeit Deutschlands und seiner Verbündeten für den Krieg und die Schäden festschrieb, wurde das Deutsche Reich zu erheblichen alliierten Reparationsforderungen herangezogen. Vor allem wegen dieses "Kriegsschuldartikels" wurde der Versailler Vertrag von der äußersten Rechten bis hin zur Sozialdemokratie grundsätzlich als ein "Diktat-" und "Schandfrieden" abgelehnt. Um nicht die Verantwortung für die Unterzeichnung des Vertrags tragen zu müssen, trat das Kabinett von Ministerpräsident Philipp Scheidemann im Juni 1919 geschlossen zurück. Doch angesichts der alliierten Interventionsdrohung gab es zur Vertragsunterzeichnung am 28. Juni 1919 keine politisch vertretbare Alternative. Die Möglichkeit militärischen Widerstands wurde von führenden deutschen Militärs als aussichtslos bezeichnet.

Nachdem der Vertrag am 22. Juni 1919 von der Nationalversammlung mit 237 gegen 138 Stimmen gebilligt worden war, wurde er sechs Tage später vom neuen Außenminister Hermann Müller und Verkehrsminister Johannes Bell im Spiegelsaal von Versailles unterzeichnet. Der Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Zusammen mit der Dolchstoßlegende wurde der Versailler Vertrag in den folgenden Jahren zu heftigster Agitation gegen die Weimarer Republik und das Ausland genutzt. Nicht nur die extreme Rechte warf den republikanischen Kräften vor, mit der Befürwortung und   Unterzeichnung des Vertrags entschieden zu einer Erniedrigung des Deutschen Reichs und zur Verweigerung des Selbstbestimmungsrechts Deutschlands beigetragen  zu haben. Zahlreiche Bilder und Postkarten zeigten die einst stolze und kämpferische Germania gefesselt und willfährig am Marterpfahl. Die "Fesseln von Versailles" zu sprengen gehörte in den Jahren der Weimarer Republik  daher zum Hauptziel deutscher Außenpolitik.     

Arnulf Scriba
2. September 2014

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