Das große Staatswappen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin
führt einen einmal gespaltenen und zweimal quergeteilten
Schild mit aufgelegtem Herzschild. Letztere stellt das Wappen
der Grafschaft Schwerin dar. Im Hauptschild finden sich folgende
Wappenbilder:
1) Herzogtum Mecklenburg (o. re.)
2) Herrschaft Rostock (o. li.)
3) Fürstentum Schwerin (m. re)
4) Fürstentum Ratzeburg (m. li.)
5) Herrschaft Stargard (u. re.)
6) Fürstentum Wenden (u. li.)
Auf dem Hauptschild liegt eine Königskrone mit fünf
Spangenhelmen darüber. In der Mitte befindet sich der Helm
des Herzogtums Mecklenburg, rechts davon der Helm der Grafschaft
Schwerin, außen rechts der des Fürstentums Schwerin.
Links der Mitte ist der Helm der Herrschaft Rostock sichtbar und
daneben der Helm des Fürstentums Ratzeburg. Um den Hauptschild
liegt die Kette des Hausordens der Wendischen Krone, dessen Medaillon
von einem roten Reif mit der Devise "PER ASPERA AD ASTRA"
(Durch Beschwernis hinauf zu den Sternen) umschlossen ist. Der
Orden wurde am 12. Mai 1864 von den beiden Großherzögen
Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin und Friedrich Wilhelm
von Mecklenburg-Strelitz als Hausorden beider Großherzogtümer
gestiftet. Er war im allgemeinen für Personen fürstlichen
Standes bestimmt und konnte auch an Damen verliehen werden.