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Gewebe mit "Judensternen"
Deutschland, 1941/1945
Zellwolle, bedruckt
78 x 103 cm
©DHM, Berlin
Kte 80/122

Die am 19. September 1941 in Kraft getretene Polizeiverordnung sah vor, dass alle Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit den Judenstern "sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks" und "fest angenäht" tragen mussten. Der Stoff mit aufgedrucktem Stern war Meterware und musste von den Betroffenen über die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" für zehn Pfennig pro Stück erworben werden. "Nicht ordnungsgemäßes" Tragen des Davidsterns führte zu harten Strafen.