Die am 19. September 1941 in Kraft getretene Polizeiverordnung sah vor, dass
alle Juden über sechs Jahre in der Öffentlichkeit den Judenstern "sichtbar
auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks" und "fest angenäht"
tragen mussten. Der Stoff mit aufgedrucktem Stern war Meterware und musste von den Betroffenen
über die "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" für zehn Pfennig pro Stück
erworben werden. "Nicht ordnungsgemäßes" Tragen des Davidsterns führte zu harten Strafen.