Eine wichtige Aufgabe der NS-Volkswohlfahrt war die Schulung Erwachsener in "Erbhygiene". Nur "gesunde Eltern" sollten - möglichst zahlreiche - Kinder bekommen, so genannte Erbkranke wurden zwangssterilisiert. "Juristische Grundlage" der Zwangsterilisationen war das am 1. Januar 1934 in Kraft getretene "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses".