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Pancevo 1941 - Hinrichtung oder Mord?

Ende März 1941 kam es in der jugoslawischen Hauptstadt Belgrad zu einem Putsch, der die Absetzung der deutschfreundlichen Regierung zur Folge hatte. Um die deutsche Einflusssphäre auf dem Balkan zu sichern, weitete die NS-Führung den geplanten Feldzug gegen Griechenland auf Jugoslawien aus. Der Angriff begann am 6. April 1941 mit der Bombardierung Belgrads. Elf Tage später kapitulierte die jugoslawische Armee. Die Besetzung Jugoslawiens durch die Wehrmacht war von massiven Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung begleitet, so auch in Pancevo in der Nähe von Belgrad.

Neben Serben und Ungarn lebten in Pancevo auch zahlreiche sogenannte Volksdeutsche, die den Einmarsch der Wehrmacht in die Stadt am 11. April 1941 begrüßten. Unmittelbar vor der Besetzung der Stadt war ein Angehöriger der volksdeutschen Minderheit umgekommen, nachdem bereits einige Tage zuvor acht Volksdeutsche durch jugoslawische Truppen getötet worden waren. In der Nacht vom 20. auf den 21. April wurde ein SS-Soldat von Unbekannten in der Nähe des Friedhofes von Pancevo erschossen, ein weiterer in einem darauf folgenden Feuergefecht mit Lungendurchschuss schwer verwundet. Wehrmachtssoldaten und Angehörige der SS-Division "Reich" begannen daraufhin mit Hausdurchsuchungen und der wahllosen Verhaftung von Zivilisten im wehrfähigen Alter.

Eine Beteiligung an dem tödlichen Anschlag auf den SS-Mann oder dem anschließenden Schusswechsel konnte keinem der rund 100 Verhafteten nachgewiesen werden. Dennoch ließ Oberstleutnant Fritz Bandelow als Kommandeur der Stadt Pancevo keinen Zweifel daran, möglichen Widerstand schon im Keim ersticken und den Tod des SS-Angehörigen und der neun Volksdeutschen drastisch sühnen zu wollen: Auf Anforderung Bandelows übernahm der Richter der SS-Division "Reich", SS-Sturmbannführer Rudolf Hoffmann, den Vorsitz eines noch am 21. April zusammengesetzten Standgerichtes. Beschuldigt waren vier Serben der - von deutscher Seite als Standardformulierung benutzten - "Freischärlerei" und des "unbefugten Waffenbesitzes", worunter auch Stichwaffen wie Säbel oder Dolche fallen konnten. Unmittelbar nach Verkündung des Todesurteils wurden die vier Angeklagten am 21. April erschossen.

Am folgenden Tag fällte Hoffmann das Todesurteil über 31 willkürlich ausgesuchte Männer und eine Frau, die sich angeblich ebenfalls der "Freischärlerei" und des "unbefugten Waffenbesitzes" schuldig gemacht hätten. In einer inszenierten "Gerichtsverhandlung" war den Beschuldigten die Gelegenheit zu einer Verteidigung nicht erlaubt worden. Vollstreckt wurde das Urteil am 22. April symbolträchtig am Ort des Anschlages auf den SS-Soldaten: Die Erschießung von 14 Männern an der Friedhofsmauer durch Angehörige des in Pancevo stationierten Infanterie-Regiments "Großdeutschland" wurde zur Abschreckung der serbischen Bevölkerung ebenso öffentlich vollzogen wie die Erhängung von 17 Männern und der Frau auf dem Friedhof.

Einer der vielen Augenzeugen in Pancevo war der Fotograf Gerhard Gronefeld (1911-2000), der als Sonderberichterstatter am Balkanfeldzug teilnahm und dessen Fotos vor allem in der Wehrmachtszeitschrift "Signal" erschienen. In einer Serie von über 50 Aufnahmen dokumentierte er die Geschehnisse in der serbischen Stadt. Gronefeld gab die Filme anschließend aber nicht an seine Vorgesetzten in der Propagandakompanie weiter: Er versteckte sie in dem Wissen, dass solche Aufnahmen während der NS-Herrschaft niemals veröffentlicht, sondern wahrscheinlich vernichtet worden wären. Erst Jahre nach Kriegsende konnte sich der von dem Geschehen in Pancevo zutiefst erschütterte Gronefeld dazu entschließen, die Fotos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Bild des Wehrmachtssoldaten, der einem nicht tödlich getroffenen Opfer an der Friedhofsmauer den "Gnadenschuss" erteilt, hat sich bis heute zu einem der wirkmächtigsten Symbole deutscher Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges entwickelt.

Völkerrechtlich gedeckte Hinrichtung oder Mord in Pancevo? Diese Frage stellt sich bis heute für Menschen vor allem in Deutschland und in Serbien. Ein 1965 eingeleitetes Verfahren der bundesdeutschen Justiz gegen Angehörige des Infanterie-Regiments "Großdeutschland" wurde 1973 eingestellt - zu Unrecht, wie viele Juristen mittlerweile meinen.

Arnulf Scriba
März 2011/2016

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