> Georg Lindemann: Vor dem Volksgerichtshof

Georg Lindemann: Vor dem Volksgerichtshof

Dieser Eintrag stammt von Georg Lindemann (*1925) aus Celle, April 2001:

Anfang November 1944 wurden mein Bruder und ich plötzlich von Tegel in das Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße verlegt. Die Zellen lagen im Keller. Es herrschte eine düstere Atmosphäre, absolute Abgeschlossenheit gegenüber jedem Mitgefangenen.

Ich erhielt dort die Anklageschrift und die Vorladung vor den Volksgerichtshof zu einem Termin am 14. November 1944 zusammen mit meinem Bruder. Der Pflichtverteidiger wurde benannt, aber auf ihn wartete ich vergebens.

14. November 1944

Als wir den Volksgerichtshof erreichten, wurden wir getrennt voneinander in einem Warteraum plaziert. Sprechen war verboten. Wir wurden dann in den Gerichtssaal geführt, der mit Zuschauern dicht gefüllt war. Wahrscheinlich erwarteten die meisten meinen Vater zu sehen.

Hier begegnete ich das erste Mal meinem Verteidiger. Das einzige, was er mir zu sagen hatte, war die deutliche Frage, ob ich etwas von dem Attentat gegen Hitler gewußt hätte. Mir ist erst später klar geworden, warum er mich so nachdrücklich gefragt hatte.

Der Vorsitzende Roland Freisler eröffnete dann das Verfahren, mit dem ihm eigenen Sinn für das Theatralische, mit lauter, rollender Stimme und weit ausholender Handbewegung.

Ich hatte die Veröffentlichung über die erste Verhandlung am 8. August 1944 in der Zeitung gegen Witzleben, Hoepner, Stieff sehr sorgfältig studiert und mir versucht, ein Bild von Freisler zu machen und dieses Bild war richtig.

Aber zunächst wurde das Verfahren gegen meinen Bruder abgetrennt. Sein Pflichtverteidiger verlangte die Vernehmung von Zeugen, Kameraden seiner Batterie, die aber noch gegenwärtig an der Ostfront kämpften. Freisler und Oberreichsanwalt Lautz stimmten diesem Vorschlag überraschend schnell zu. Mein Bruder wurde also aus dem Gerichtssaal hinausgeführt.

Ich wurde dann aufgerufen, hatte vorzutreten. Die Verhandlung begann mit der Verlesung der Anklage. Nach den Fragen zur Feststellung der Person konzentrierte sich Freisler völlig auf mein Vorleben. Es bereitete ihm sichtlich großes Vergnügen festzustellen, daß hier ein junger, unbedarfter Mensch völlig falsch erzogen, aus Versehen Seeoffiziersanwärter geworden sei, der im entscheidenden Moment nicht gewußt habe, wie man sich als guter Nationalsozialist zu verhalten habe. Dabei variierte Freisler im Ausdruck von Schimpftiraden in größter Lautstärke bis hin zu väterlichen Ermahnungen im gedämpften Ton, ohne die Verhandlungsführung einen Moment aus der Hand zu geben. Dabei kamen alle Dinge zur Sprache : daß ich mich aus der HJ herausgemogelt hatte, ebenso meine Zugehörigkeit zur Hamburger Swingjugend und der Gründung eines Clubs, als auch die Bestrafung, die ich bei der Marine wegen Verlierens einer Gasmaske und wegen Spielens einer englischen Tanzplatte, sogenannter Swingmusik, während der Dienstzeit bekommen hatte.

Ich hatte dieses Theater, das etwa 2 1/2 Stunden dauerte, so erwartet und mich völlig auf Freisler eingestellt. Ich spielte mit, wie ich glaubte, daß es für den Verlauf der Verhandlung richtig sei, ohne aber irgendein Jota von meiner Position abzugehen. Ich erinnerte mich genau, was ich als Geständnis diktiert hatte. Freisler bestätigte am Ende, daß ich zum Teil fast wörtlich dieselben Aussagen, wie in der Voruntersuchung vorbrachte. Das war insbesondere wichtig, als es darum ging, ob ich von dem Attentat auf Hitler etwas gewußt hätte. Die Frage meines Anwaltes hatte mich auf diesen Punkt besonders hingewiesen.

Der Oberreichsanwalt und mein Verteidiger griffen in die Verhandlung kaum ein.

Die gefährlichste Frage stellte Freisler am Ende: "Angeklagter, warum haben Sie dieses Verbrechen nicht gemeldet, wie es die Pflicht eines jedes deutschen Soldaten und Volksgenossen gewesen wäre ?" Ich überlegte, ob ich eine begründende Antwort geben sollte, fand die möglichen aber allzu problematisch und wahrscheinlich zu weiteren Fragen führend. Darum antwortete ich indirekt darauf "Ich habe meinem Vater vollkommen vertraut". Damit gab sich Freisler zufrieden, der Oberreichsanwalt und der Pflichtverteidiger hatten keine weiteren Fragen, so daß direkt zu den Plädoyers übergegangen wurde.

Erwähnenswert ist aus dem Plädoyer des Oberreichsanwaltes Lautz, daß dieser auf die Tatsache einging, daß ich zusammen mit dem Hochverrat auch meinen Vater hätte anzeigen müssen. Er stellte die Sicherheit des Reiches über den Rechtsbegriff, der eine Anzeigepflicht direkter Verwandter ausschließt. Er gab mir zwar die Verantwortung für die Nichtanzeige, schob aber meinen Vater als Hauptverantwortlichen vor und beantragte für mich nur eine Strafe von 3 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust. Die Strafe sei anzutreten nach Kriegsende. Ich erfuhr zu diesem Zeitpunkt aus einem Nebensatz, daß mein Vater nicht mehr am Leben sei.

Was mein Pflichtverteidiger gesagt hat, habe ich vergessen, es war nicht wesentlich. Ich glaube, daß sich die Pflichtverteidiger in einer außerordentlichen schwierigen Position befanden, und nur versuchen konnten, den jeweiligen Angeklagten auf die besonders kritischen Punkte in der Anklageschrift aufmerksam zu machen. Das hat mein Pflichtverteidiger indirekt ja auch getan.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und kam etwa nach einer 1/2 Stunde wieder und war in seinem Richtspruch dem Antrag des Oberreichsanwaltes gefolgt. Die Verhandlung war geschlossen. Ich hatte dieses Ergebnis nicht erwartet. Ich war seit der 1. Verhandlung am 8. August 1944 gegen Witzleben, Hoepner und andere der 5. Verurteilte, der mit dem Leben davon kam.

Ich wurde von 2 Gestapobeamten direkt in den Hof zu einem PKW geführt. Im Nachbar-PKW saß mein Bruder. Ich hielt meine gefesselten Hände hoch, streckte die 5 Finger einer Hand aus, um ihm zu zeigen, daß es mit 5 Jahren abgegangen war. Unsere Wagen setzten sich in Bewegung und brachten uns zurück in das Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße. Ich habe meinen Bruder erst nach dem Waffenstillstand im Juni 1945 in Potsdam wiedergesehen.

Hauptsturmführer Hamann, der Chef meiner Vernehmer bei der Gestapo, besuchte mich am Nachmittag. Er hatte mit dem Todesurteil gerechnet und gratulierte mir. Als Hamann ging, löste sich die Anspannung von Monaten in mir.

Am nächsten Tag wurde ich nach Tegel zurückverlegt und an diesem Tag hörte endlich die Tag- und Nachtfesselung auf. Helmuth James Graf von Moltke und Eugen Gerstenmaier unterrichtete ich über das Urteil. Für meine Mitgefangenen in Tegel war ich der erste, der mit dem Leben davonkam. Gerstenmaier hat das sofort an seine Frau geschrieben, um ihr in Bezug auf seine Chancen Mut zu machen.

Dezember 1944 - Mai 1945

Mitte Dezember wurde ich von Tegel in das Zuchthaus Brandenburg verlegt. Dort war ich zunächst im Hause 4 als Industriearbeiter für die Firma Busch, die optische Geräte herstellte, tätig. Wir arbeiteten in 12-Stunden Schichten, eine Woche am Tage, eine Woche in der Nacht. Meine Aufgabe bestand darin Fernrohre für Panzer zu justieren. Anfang Januar wurde ich ins Krankenhaus als Kalfaktor für den neu aufgenommenen Operationsbetrieb verlegt. Das öffentliche Krankenhaus in Brandenburg konnte Zuchthäusler nicht mehr operieren, wegen der Überbelegung im kleiner werdenden unbesetzten Deutschland. Die Chirurgen, die eingesetzt wurden, waren Häftlinge des Zuchthauses, zum Teil zum Tode Verurteilte. Ich war Hilfskraft dort. Die Verständigung, das Verhältnis untereinander war außerordentlich vertrauensvoll, wesentlich besser als in den anderen Häusern.

In diesen 4 Monaten im Zuchthaus ist mir alles zwischenmenschlich Wertvollem und menschlich Häßlichem begegnet, was man sich nur denken kann. Auch hier gab es noch Anzeigen wegen Wehrkraftszersetzung. Die Guillotine in Brandenburg war bis Mitte März in Aktion. Am 15. April 1945 wurden die letzten Todesurteile durch Erschießen vollstreckt.

Am 24. April 1945 eroberten die Russen die Umgebung des Zuchthauses Brandenburg, aber kein Mensch verließ die Stätte, in der er ja seine Behausung und seine Nahrung hatte. Einen Tag später griff die Armee Wenk noch einmal von Südwesten zur Entlastung von Berlin an. Der Geschützdonner wurde immer stärker, und als die Front nicht mehr gehalten werden konnte, leerte sich das Zuchthaus innerhalb von 1/2 Stunde. Etwa 4000 Zuchthäusler bewegten sich auf der Straße in Richtung Berlin.

Wir im Krankenhaus blieben noch einen Tag länger und fuhren dann mit Pferd und Wagen, etwas bequemer, mit einigen Kranken, darunter Ernst Niekisch, in Richtung Berlin. Unser Trupp teilte sich in Nauen. Ich gehörte zu den Vieren, die nach Westen marschierten. Einer unserer Chirurgen, ein Belgier, ein Schweizer und ich. Es ging nach Westen, für mich nach Hause in Richtung Hamburg, daß ich aber erst im September erreichen sollte.

Als ich am 6. September 1945 in Hamburg die Wohnung meiner Eltern betrat, traf ich dort meine Mutter und meine Schwester wieder. Meine Mutter war am 28. Juli 1944 verhaftet worden, hatte in Sippenhaft 7 Konzentrationslager passiert, zuletzt Buchenwald, Flossenbürg und Dachau, und war Anfang Mai 1945 zusammen mit einer großen Gruppe von Häftlingen von der Wehrmacht aus den Händen der Gestapo befreit worden.

Meine damals 10jährige Schwester wurde am 26. August 1944 in Sippenhaft genommen und hat bis Mai 1945 in einem Sonderkinderheim für die Sippenhäftlinge der 20.-Juli-Betroffenen in Bad Sachsa unter fremden Namen gelebt. Mein Vater war am 22. September 1944 im Polizeikrankenhaus in Berlin gestorben. Er erlitt bei seiner Verhaftung schwere Schußverletzungen. Die ganze Zeit wurde er an sein Bett gefesselt, ständig bewacht von 2 Gestapobeamten, mit denen er kein Wort sprach. Er wurde zwei Mal vernommen und hat beide Male geschwiegen.

Mein Bruder wurde am 22. Januar 1945 zu 7 Jahren Zuchthaus und 7 Jahren Ehrverlust verurteilt. Bis zu dieser Verhandlung verblieb er weiterhin in Tag- und Nachtfesselung. Die Aussagen einer der beiden Zeugen aus seiner Einheit, die von der Front anreisen mußten, retteten ihm sein Leben.

lo