Freiwirtschaft - Freiland - Freigeld - Theorie der Physiokraten  
Freiwirtschaft ist eine Wirtschaftsform, in der alle Vorrechte beseitigt und freier Wettbewerb im vollem Umfang gilt. Das bedingt die Unterlassung aller staatlichen Eingriffe. Zur Freiwirtschaft gehören Freiland und Freigeld. Freiland verwirklicht eine Idee, der zu Folge jedem Menschen die ganze Erde gehört. Freiland ist kein Sondereigentum, gehört niemanden, auch nicht dem Staat. Freiland ist der Grund und Boden, dessen Erzeugnisse frei und überall produziert werden können und den jeder Mensch durch öffentliche Pachtversteigerung in Nutzniessung nehmen kann. Freiland ist der Grund und Boden, dessen Pacht gleichberechtigt unter den Müttern nach Anzahl ihrer Kinder verteilt wird. Freigeld ist Geld, das mit einem Nennwertverlust belastet ist, der in bestimmten Zeitspannen eintritt und vom jeweiligen Besitzer des Papiergeldscheins zu tragen ist. Freigeld wird von einem staatlichen Währungsamt (siehe Reichswährungsamt) und zwischenstaatlich von der zu schaffenden internationalen Valuta-Assoziation verwaltet, indem der Warendurchschnittspreis (Indexbildung) immer gleich hoch bleibt und die Kriterien einer Festwährung erfüllt. Freigeld ist mit seinen "rostenden Banknoten" eine Geldform, deren Nominalwert sich ständig nach einem festen Plan verringert, um damit ein Horten und Zurückhalten und das Spekulieren mit Geldmengen zu verhindern, jedem gleiche Chancen im wirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen und Wechselkursschwankungen durch diese "absolute Währung" auszuschliessen.
1909 erfolgte die Gründung des Vereins für physiokratische Politik in Berlin unter Blumenthal, 1913 die Erweiterung zur Physiokratischen Vereinigung und 1921 zum einheitlichen Freiwirtschaftsbund Freiland-Freigeld-Festwährung (FFF). 1924 Spaltung in den Fisokratischen Kampfbund (FKB), Freiwirtschaftsbund (FWB), der Selbsthilfe der Arbeit (SdA), der Deutschen Wirtschaftsgemeinschaft (DWG) und anderer Splittergruppen. 1932 beteiligte sich die Freiwirtschaftliche Partei erfolglos bei Reichstagswahlen. 1933 kamen Selbstauflösungen und Verbot freiwirtschaftlicher Vereine hinzu. 1938 erfolgte der Rückzug in die Freiwirtschaftsvereine Schweiz und Österreichs.


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