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Der deutsch-sowjetische Nichtangriffs-Vertrag



Nach monatelangen Geheimgesprächen unterschrieben in Anwesenheit Stalins am 23.August 1939 der deutsche Außenminister Joachim v. Ribbentrop und der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare Wjatscheslaw M. Molotow in Moskau den als "Hitler-Stalin-Pakt" bekannten deutsch-sowjetischen Nichtangriffs-Vertrag. Mit der Unterzeichnung waren die britisch-französischen Bestrebungen, die Sowjetunion in eine "Große Allianz" gegen Hitler einzubinden, gescheitert.
Der auf 10 Jahre abgeschlossene Vertrag enthielt neben dem offiziellen Vertragstext ein geheimes Zusatzprotokoll, das dem Vertrag seine Brisanz verlieh. Dieses Zusatzprotokoll regelte die Aufteilung Polens zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion. Auch die baltischen Staaten, Bessarabien und Finnland wurden den jeweiligen Interessensphären der Vertragspartner zugeteilt. Der Vertrag stand zwar im Widerspruch zu Hitlers antibolschewistischer Haltung, ermöglichte ihm jedoch den Überfall auf Polen am 1. September 1939.



 

Reichsaußenminister v. Ribbentrop bei der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffs-Vertrages vom 23. August 1939. Hinter ihm  Molotow (l.) und Stalin. 

Der russische Außenminister Molotow bei der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffs-Vertrages vom 23. August 1939: v. Ribbentrop, Stalin, Unterstaatssekretär Gauß, Legationsrat und Dolmetscher Hilger, Molotow und Botschafter Graf v. der Schulenburg. 


Dem "Hitler-Stalin-Pakt" folgte am 28.September 1939 der "Grenz- und Freundschaftsvertrag" zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion, dem wiederum geheime Zusätze folgten. Auf sowjetische Anregung wurden in einem Zusatzprotokoll die Grenze der Einflußsphären noch einmal geändert: Im Austausch gegen polnische Gebiete akzeptierte Hitler die sowjetische Kontrolle über Litauen, das ursprünglich von den Deutschen besetzt werden sollte. Ein weiteres Zusatzprotokoll verpflichtete beide Vertragspartner, „keine polnische Agitation zu dulden“ und richtete sich damit gegen polnische Widerstandskämpfer und Exilpolitiker. In einem vertraulichen Protokoll wurde die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus dem Gebiet der sowjetischen Einflußsphäre geregelt. Dem Vertrag wurde eine gemeinsame Erklärung beigefügt, in der beide Staaten ihren Wunsch zur Beendigung des Kriegszustandes bekundeten. Im Falle seiner Fortsetzung sollten allein Frankreich und England verantwortlich gemacht werden.

 

 
Hitler empfängt in der Reichskanzlei am 24. August 1939 Reichsaußenminister v. Ribbentrop (m.) nach dessen Rückkehr von der Vertragsunterzeichnung aus Moskau. Rechts hinter v. Ribbentrop der Staatssekretär im Auswärtigen Amt Frhr. v. Weizsäcker.  
 
Reichsaußenminister v. Ribbentrop verliest am 22. Juni 1941 im Bundesratssaal des Auswärtigen Amtes vor der deutschen und ausländischen Presse die Erklärung der Reichsregierung an die Sowjetunion, die den Beginn des Krieges bekanntgibt. 


Am 18. Dezember 1940 erließ Hitler die "Führer-Weisung Nr. 21", mit der die Planung des als "Unternehmen Barbarossa" bezeichneten Überfalls auf die Sowjetunion begonnen wurde. Am 22. Juni 1941 erfolgte der Einmarsch in die Sowjetunion.


Quellen

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