

Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ am 30.12.2008 als unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet worden. Träger der Stiftung ist das Deutsche Historische Museum. Zu den Zielen und Aufgaben der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hat die Bundesregierung am 19. März 2008 eine Konzeption beschlossen.
Mit Berufung der Mitglieder des Stiftungsrates, des Wissenschaftlichen Beraterkreises und des Direktors hat die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ihre Arbeit aufgenommen und im September 2009 vorläufig Büroräume im Deutschen Historischen Museum in Berlin bezogen. Nach der Grundinstandsetzung des Deutschlandhauses am Anhalter Bahnhof wird die Stiftung dort ein Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum einrichten.
Zweck der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ist es gemäß § 16 des o.a. Gesetzes "im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten".
Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:
PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 95
Kulturstaatsminister Bernd Neumann zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung: Gremien werden neu formiert – inhaltliche Arbeit wird fortgesetzt und konkretisiert
Mo, 22.03.2010
Zur heutigen Sitzung des Rates der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ erklärt Staatsminister Bernd Neumann:
"Der Stiftungsrat hat einmütig beschlossen, seine Arbeit und damit die inhaltliche Diskussion über die Konkretisierung der geplanten Ausstellungseinrichtung zielgerichtet fortzusetzen. Mit dieser Entscheidung des Stiftungsrates wird deutlich, dass nun die inhaltliche Arbeit der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in den Mittelpunkt rückt. Der Stiftungsrat hat noch einmal eindeutig festgestellt, dass die im Stiftungsgesetz, welches mit großer Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, verankerten Zielsetzungen uneingeschränkt gelten.
Der Stiftungsrat hat heute den Direktor, Prof. Dr. Manfred Kittel, gebeten, bis zur nächsten Stiftungsratssitzung im Herbst dieses Jahres Eckpunkte für die Konzeption einer Dauerausstellung vorzulegen.
Neben Prof. Kittel und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Andreas Kossert wurde in der heutigen Sitzung Dr. Michael Dorrmann als Kurator der Stiftung bestellt. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung als Ausstellungsgestalter u. a. im Jüdischen Museum Berlin. Damit stehen der Stiftung auch die personellen Ressourcen bereit, um die vor ihr liegende inhaltliche und gestalterische Auseinandersetzung mit ihrem schwierigen Thema leisten zu können.
Zugleich werden die Arbeiten zur Grundsanierung und zum späteren Um- und Ausbau des Deutschlandhauses weiter vorangetrieben. Derzeit wird die ebenfalls vereinbarte Erweiterung der musealen Nutzfläche zu Gunsten der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung in die bestehenden Planungsunterlagen für das Gebäude eingearbeitet.
Das Novellierungsverfahren auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung zur Neuformierung des Stiftungsrates ist eingeleitet. Dazu gehört die Erhöhung der Mitglieder des Stiftungsrates von 13 auf 21. Darüber hinaus soll die Anzahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beraterkreises von neun auf 15 erhöht werden. Es hat sich erwiesen, dass es notwendig ist, das wissenschaftliche Spektrum noch breiter abzubilden, als dies bisher der Fall war. Gerade bei dem sensiblen historischen Vorhaben der Stiftung ist eine profunde und international vernetzte wissenschaftliche Beratung unverzichtbar.
Es ist beabsichtigt, die Novellierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen, so dass sich der Stiftungsrat und der Wissenschaftliche Beraterkreis im Herbst konstituieren können."