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Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ am 30. Dezember 2008 als unselbständige Stiftung des öffentlichen Rechts in Berlin errichtet worden. Träger der Stiftung ist das Deutsche Historische Museum. Zu den Zielen und Aufgaben der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hat die Bundesregierung am 19. März 2008 einen Beschluss gefasst.

 

Zweck der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ist es gemäß § 16 des o.a. Gesetzes "im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihren Folgen wachzuhalten".

 

Der Erfüllung dieses Zweckes dienen insbesondere:

  1. Errichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer Dauerausstellung zu Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert, den historischen Hintergründen und Zusammenhängen sowie europäischen Dimensionen und Folgen;
  1. Erarbeitung von Einzelausstellungen zu speziellen Aspekten der Gesamtthematik;
  1. Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen;
  1. Sammlung, Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung einschlägiger Unterlagen und Materialien, insbesondere auch von Zeitzeugenberichten;
  1. Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und Forschungseinrichtungen.

 

Download: Faltblatt der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung - Deutsch, Englisch (.pdf) 

 

Download: Faltblatt der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung - Polnisch (.pdf) 

 

Download: Faltblatt der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung - Tschechisch (.pdf) 

 

 


 

Der Direktor der Stiftung, Prof. Dr. Manfred Kittel, hat in der Sitzung des Stiftungsrates am 25. Oktober 2010 den Entwurf eines Eckpunktepapiers vorgelegt, das die Grundlage für die Erarbeitung eines Ausstellungskonzepts sein soll. Der Stiftungsrat hat das Papier einmütig als gute Beratungsgrundlage begrüßt. Er wird das Eckpunktepapier an den Wissenschaftlichen Beraterkreis weiterleiten, der dieses - einschließlich einer möglichen Einbeziehung Externer - behandeln wird. Der Stiftungsrat wird dazu in einer der folgenden Sitzungen einen endgültigen Beschluss fassen.

 

Download: Eckpunkte (.pdf)

 

Download: Eckpunkte - Englisch (.pdf)